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Klatsch und Tratsch » » Thema: Fehlendes "210km/h" Papperl und die möglichen Folgen....
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 Geschrieben am 27.12.2005 um 13:29 Uhr   
Servas Leute.

Komme eben vom DEKRA zwecks AU und TÜV.
Bemängelt der polnische Prüfer doch mein fehlendes "210km/h" Papperl für die Winterreifen im Auto. Schreibts sogar in den Mängelbericht
Sag ich zu ihm, das ich der Alleinfahrer bin, das jeden Tag sehe und auch spüre das ich WR drauf hab, und soweit mit Intelligenz gesegnet bin, das ich mir das mit den max. 210 merken kann.
Antwortvon ihm: wenn er mein Auto klaut (ein Grinsen musste ich mir verkneifen(s.o.)), und dann bei 240 km/h ein Reifen platzt, ich rechtlich belangt werden kann !!!!!!
Ja gehts noch ?!?!?!? Spinnen die?!?!?!?
Hey wenn mir einer den Wagen klaut, würd ich ne Sprengladung zünden!!! Es muss ja keiner meinen SLK klauen.
Sind wir hier in den USA ? Soll ich einen Mängelbericht ins Handschuhfach legen, damit ein potentieller Autodieb auch "gefahrlos" damit fahren kann?
Und nicht zuvergessen den Hinweis, bitte nur Super+ tanken, da Motor getunt...

Man sind die krank hier im Land...

--
Gruss, Karsten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 27.12.2005 um 13:38 Uhr   
Hallo!

Ich stelle immer den Limiter auf 210. Dann kann keiner schneller als einprogrammiert fahren. Ich weiß aber nicht, ob das den Jungs von der Dekar oder TÜV reicht. Ein Aufkleber ist ja viiiiel amtlicher...

Zu Deiner Frage, ob die spinnen: Dazu kann ich nichts sagen, da ich demnächst zum TÜV muß...

Allerdings brauche ich Frühling dann immer ne gute halbe Stunde, bis ich die Sperre wieder ausprogrammiert habe...

--
Viele Grüße von

Michael
aus Braunschweig, der Stadt Heinrich des Löwen
--------------------------------------------------------
http://www.ij-online.de

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   FinalMopf04

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 Geschrieben am 27.12.2005 um 13:44 Uhr   
Hallo,

ist halt so mit besagtem Aufkleber, hat mir mein Reifenhändler
schon vor Jahren gesagt und mir immer einen mitgegeben.
Nur beim letzten mal, als er mir die WR's bis 240km/h aufzog und ich ihm sagte, das lt. Papieren der 230er nicht mehr läuft habe ich keinen
bekommen.

--
Mfg.,
Helmut

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   Duke

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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 27.12.2005 um 13:46 Uhr   
Hi,

stimmt, hatte man mir auch gesagt. Nur wenn die angegeben Geschwindigkeit gleich dem Index der Winterreifen ist, dann keine Probleme, sonst Mängelrüge... Bisserl übertrieben, andererseits, falls jemand seinen Wagen mal verleiht kann es eventuell doch nützen...

Gruß aus N

--
American beer is like making love in a canoe...fucking close to water

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   SLK-Andy

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User seit 21.01.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 27.12.2005 um 13:57 Uhr   
Das Fehlende Bapperl ist, wenn ich mich nicht täusche sogar Bußgeldbewährt. Ach wenn es nicht viel ist. In der StVZO ist es auch explizit aufgeführt, dass es so angebracht sein muss, dass es der Fahrer sieht.

mfgANDY

--
!!! http://www.xcar-style.de - Die cleveren Dachmodule !!!
Grüße von http://www.slks.de

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   Schalke-Power

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Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
 Geschrieben am 27.12.2005 um 14:09 Uhr   
Hallo Karsten

das Argument, wenn einer den Wagen klaut finde ich auch sehr belustigend und traurig zu gleich.
Aber so ist es in Deutschland, Papierkrieg und alles nachdem Handbuch erledigen

--
ciao Marco

"Schalker dürfen das......."

***EVENT 2007-NRW-http://mwslk.de/e07***

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User seit 08.05.2005
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 Geschrieben am 27.12.2005 um 14:12 Uhr   
Hallo Leute.

Das Papperl ist Bußgeldpflichtig. Aber darum gehts mir nicht.

Laut DEKRA Prüfer kann ich als Halter rechtlich belangt werden, wenn ein Autodieb mit meinem SLK verünglückt, wenn ihm auf der Flucht bei 240km/h der Reifen platz, da ich keinen Warnhinweis auf meine WR im Auto hatte.

Das kann ich bei bestem Willen nicht glauben !!!!
Im Ami Land sicher, die trocknen auch Katzen in der Mikrowelle. ABer hier in Deutschtland?

Wiederhole mich gerne, wenn das zutifft halte ich unser Land mal wieder für völlig krank....

--
Gruss, Karsten
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   Duke

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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 27.12.2005 um 14:36 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Duke am 27.12.2005 um 14:37 Uhr ]

Hm,
das kann sogar stimmen... Ist etwas off topic, aber als Beispiel evtl ganz interessant... Erinnere mich gerade an einen Fall, wo ein Pitbull im Auto schlief und das Fenster einen Spalt offen war. Ein Langfinger hat versucht reinzulangen, was er lieber nicht hätte tun sollen. Er hat den Halter angezeigt... Und es gab tatsächlich ein Bußgeld. Das alles, weil das Herrchen schnell nen Brief abgegeben hat... Ich wundere mich bald über nichts mehr hier...

Gruß aus N

--
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   AStein

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 Geschrieben am 27.12.2005 um 15:20 Uhr   
Hallo,

dann müsste man ja uch bei 240er Winterreifen den Aufkleber anbringen.
Sieht bestimmt toll aus.
Bitte nicht schneler als 240 fahren...

Achim

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   Anlernschwabe



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 Geschrieben am 27.12.2005 um 17:21 Uhr   
Moin zusammen,

alle Jahre wieder ein sehr dankbares Thema:
Ich habe mich in den Achzigern in einer allgemeinen Verkehrskontrolle herausreden können, dass ich die Räder mit eigenen Händen montiert hätte und daher wüsste, welche Geschwindigkeit erlaubt sei, und ich außerdem das Auto alleine fahren würde. (Schwein gehabt oder Ermessensspielraum des Beamten?)

In der StVZO steht folgendes (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php):

§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. ... Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird. ...


Ist das unter den Punkten 1. und 2. eine UND-Verknüpfung, was bedeutet, dass man der StVZO gerecht wird, wenn man den Aufkleber hat und nicht schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit fährt. Nur der Aufkleber allein hindert einen nicht daran, schneller zu fahren, besonders einen Autodieb (tolles Beispiel )

Oder ist es vielleicht besser, dass beim Erreichen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit "sinnfällig im Blickfeld des Fahreres" das erst dann angezeigt wird, das Auto aber gar nicht mehr schneller fahren kann. (beim R171 einstellbar) Vom Aufkleber steht in der StVZO eigentlich nichts, oder?

Ich habe übrigens meinen Innenraum auch nicht klebenderweise versaut.

Grüße
Bernd

--
Der Mensch ist für 6 km/h konstruiert.

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