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Tipps und Technik R170 » » Thema: Rückleuchten abtönen
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Beiträge: 57
User seit 26.07.2005
 Geschrieben am 15.12.2005 um 11:26 Uhr   
Hallo,

weiß hier jemand wie man die Original Rückleuchten dunkel tönen kann? Gibts da irgendwelche Sprays oder so? Finde leider nichts.

Gruß

--
...wenn man nachmittags schon betrunken wär, könnte man viel mehr frauen kennenlernen^^

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   Jan

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Beiträge: 13725
User seit 20.12.2001
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 15.12.2005 um 11:41 Uhr   
von folia tec gibt es ein spray!

http://www.folia-tec.de

.....ist natürlich verboten

--
HARZ MINI EVENT 30.06.2006-02.07.2006
siehe: http://www.harzweb.de/harzausfahrt2006

FORZA F.C.B.
-Echte Feinde sind mir lieber als falsche Freunde-
Servus
Jan

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   zulu44
 Geschrieben am 15.12.2005 um 11:45 Uhr   
Es gibt da ein spezielles Spray von FoliaTec. Aber vorsicht, Veränderungen an der Lichtanlage werden strikt verfolgt (Verwarnungsgelt + Punkte).

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   axk0815

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Beiträge: 1348
User seit 22.08.2003
 Geschrieben am 15.12.2005 um 13:49 Uhr   
@Fluescheeeel: Würde ich mal schön bleiben lassen. Da eine Gefährdung zu erwarten ist, erlischt hierdurch die Betriebserlaubnis. Dies wiederum führt zu einer Stilllegung deines (auch so gut aussehenden) SLK. Zumal du auch bei regulären Heckleuchten noch zusätzliche Rückstrahler anbringen müsstest, sofern die nicht (wie bei normalen Heckleuchten) integriert sind. Das ganze beschert dir erstens 'ne Menge Ärger und ist zudem noch mit Bußgeld und Punkten bewährt.

Solltest du nun auch noch auf den Gedanken kommen, dir eine sogenannte 0815-ABE auf eBay zu "besorgen", kannst du dem Staatsanwalt auch gleich noch die Hand reichen und bist weiterhin noch wegen Urkundenfälschung dran.

Lass die Leuchten so wie sie sind. Geben dem SLK ein wenig Kontrast! Deshalb würden deinem auch die Facelift-Heckleuchten prima stehen. Schau dich lieber nach sowas um. Würde gebraucht aber maximal 50 Euro pro Stück dafür ausgeben...

VG, Alex

--
Wer bremst verliert - wer 's nicht tut auch...

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   lulu011

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Beiträge: 4684
User seit 28.08.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 15.12.2005 um 14:09 Uhr   
Hallo ich habe mir damals für meinen Mini Cooper die Farbe selber gemischt da ich die Rückleuchten passend zu m Auto in Blau lasiert habe, das sah extrem geil aus weil einmalig! Habe diese Rückleuchten aber nur für Treffen und auf Veranstaltungen montiert! Lt. STVO nicht erlaubt und selbst alle bei ebay angebotenen angeblichen GUtachten für getönte Rückleuchten sind gefälscht und bringen dir nix also Finger weg lassen Gruß Hans

--
genieße jeden Tag so als wäre es dein letzter!

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 Geschrieben am 17.12.2005 um 15:47 Uhr   


axk0815 schrieb:

@Fluescheeeel: Würde ich mal schön bleiben lassen. Da eine Gefährdung zu erwarten ist, erlischt hierdurch die Betriebserlaubnis. Dies wiederum führt zu einer Stilllegung deines (auch so gut aussehenden) SLK. Zumal du auch bei regulären Heckleuchten noch zusätzliche Rückstrahler anbringen müsstest, sofern die nicht (wie bei normalen Heckleuchten) integriert sind. Das ganze beschert dir erstens 'ne Menge Ärger und ist zudem noch mit Bußgeld und Punkten bewährt.

Solltest du nun auch noch auf den Gedanken kommen, dir eine sogenannte 0815-ABE auf eBay zu "besorgen", kannst du dem Staatsanwalt auch gleich noch die Hand reichen und bist weiterhin noch wegen Urkundenfälschung dran.

Lass die Leuchten so wie sie sind. Geben dem SLK ein wenig Kontrast! Deshalb würden deinem auch die Facelift-Heckleuchten prima stehen. Schau dich lieber nach sowas um. Würde gebraucht aber maximal 50 Euro pro Stück dafür ausgeben...

VG, Alex

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hrhr Alex

--
MfG
Meik
___________________________________________

"Mir reicht es zu wissen, dass ich könnte, wenn ich wollte ... "

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User seit 13.04.2003
 Geschrieben am 17.12.2005 um 16:19 Uhr   
abgesehen dass wenn Dir hinten einer drauf rauscht und sagt man hätte das Bremslicht kaum sehen können, dann hast Du echt ein Problem

--
Gruß
Thomas
In Sachen Fussball sind wir Kölner leidensfähig,
aber in Sachen Korruption macht uns keiner was vor

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   axk0815

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Beiträge: 1348
User seit 22.08.2003
 Geschrieben am 17.12.2005 um 16:24 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von axk0815 am 17.12.2005 um 16:25 Uhr ]



Meik7611 schrieb:

hrhr Alex

--
MfG
Meik
___________________________________________

"Mir reicht es zu wissen, dass ich könnte, wenn ich wollte ... "



Psst Meik, nicht verraten. War mit den Gedanken wahrscheinlich noch im Dienst, als ich das schrieb..! Und damals hab ich mir ja lediglich mal Gedanken drüber gemacht, wie das denn aussehen könnte.

Ein Kollege auf 'nem Augsburger Revier bringt sowas allerdings mit Vorliebe zur Anzeige. Eine Bekannte von mir darf wegen diesem hyperaktiven Kollegen sogar noch auf Gericht, weil sie neben ihren zugelassenen (!) weißen Hella-Heckleuchten keine Rückstrahler angebracht hat. Er ist - im Gegensatz zu mir - davon überzeugt, dass dies ein Erlöschen der BE darstellt. Bin mal gespannt, wie der Richter das sieht! Meines Erachtens lediglich ein Ausrüstungsverstoß, sofern die Leuchten legal sind.

Aber genau das ist eben der Punkt. Sofern die Rückstrahler nicht angebracht sind und es deshalb zu einer Kontrolle kommt, liegt man eben in der Beweispflicht hinsichtlich der Zulässigkeit der Heckleuchten. Und das dürfte sich bei den lasierten Teilen wohl als kleines Problem darstellen.
Muss jeder selbst wissen. Der Kommentar zur StVZO sieht jedenfalls für ein Erlöschen der BE zumindest eine mögliche (!) Gefährdung vor. Und dies sollte sich im Fall der Lasierung einer Beleuchtungseinrichtung als nicht sonderlich schwer darstellen lassen...

VG, Alex


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   SLK-Andy

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User seit 21.01.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 17.12.2005 um 17:23 Uhr   
Hey Alex.

Da muss ich dem Kollegen aber Recht geben. Wenn du dir das Gutachten der Hellas mal ansiehtst, ist dort als Bedingung aufgeführt, dass Rückstrahler angebracht sein müssen...
Ich kenn noch jemanden, dem die StVZO seeeeehr gut gefällt.

mfgANDY

--
!!! http://www.xcar-style.de - Die cleveren Dachmodule !!!
Grüße von http://www.slks.de

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   axk0815

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Beiträge: 1348
User seit 22.08.2003
 Geschrieben am 17.12.2005 um 17:48 Uhr   


SLK-Andy schrieb:

Hey Alex.

Da muss ich dem Kollegen aber Recht geben. Wenn du dir das Gutachten der Hellas mal ansiehtst, ist dort als Bedingung aufgeführt, dass Rückstrahler angebracht sein müssen...
Ich kenn noch jemanden, dem die StVZO seeeeehr gut gefällt.

mfgANDY

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Hallo Andy,

das sehe ich - wie angeführt - allerdings ganz anders. Du musst dir mal verinnerlichen, was denn alles zum Erlöschen der BE führt. Und dann liest du dir mal den Kommentar dazu durch. Eine konkrete Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist hier wohl nicht zu erwarten. Und genau das wäre allerdings Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestands.

Ist nichts anderes mit Reifen. Bei Verwendung von Reifen für Pkw mit anderer als der in den Fahrzeugpapieren angegebenen Größenbezeichnung erlischt die BE nur, wenn dadurch für den konkreten Fall eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Auch ein typischer Fall, den diverse Kollegen ganz gern zur Anzeige bringen - entgegen rechtskräftigen OLG Urteilen und dem Kommentar zur StVZO. Wenn der Verkehrsteilnehmer jetzt noch 'nen gelangweilten AG Richter erwischt, hat er trotz geltender Rechtslage womöglich auch noch das Glück (zu unrecht) verurteilt zu werden.

In betreffendem Fall lassen wir mal den AG Richter zu Wort kommen. Sollte sich der dieser merkwürdigen Rechtsauffassung anschließen, kann meine Bekannte ihren Einspruch vor Urteilsverkündung ja immer noch zurückziehen...

In Deutschland sind Recht haben und Recht kriegen eben zwei verschiedene Dinge - leider!

VG, Alex

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