Also ich habe mich mal gefragt, welche Rechte man bei einem Unfallersatzwagen denn hat ?
Wenn mir jemand reinrasselt, muß die gegnerische Versicherung ja für einen Unfallersatzwagen (für die Dauer der Reperatur) aufkommen.
Ich habe mal gehört, daß mir da auch ein gewisser Standart an Fzg zusteht, der an meinem eigenen Fzg gemessen wird. D.h. ich wenn mir jemand in den SLK fährt, dann können die mir keinen VW Lupo mit 55 PS geben. Ist das richtig ?
Wie genau wird das bemessen und wo ist es gesetzlich geregelt ?
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 04.12.2005 um 12:45 Uhr ]
Ganz grob:
Die Fahrzeuge werden in gewisse Kategorien eingeteilt und wenn die in der selbsen Kategorie bleibst wie Dein Fahrzeug eingestuft ist, wird Dir ein gewisser Anteil (nicht ganz sicher aber so um die 15%) als ersparte Kosten (dein Fz. nutzt z.B. die eigenen Reifen nicht ab etc.) abgezogen.
Wenn Du nach vereinbarung mit dem Versicherer mindestens eine Kategorie tiefer einsteigst (also z.B. weniger PS, kein Cabrio o.ä.), verzichten die Versicherer auf diesen Abzug. Wichtig, das sollte vor der Anmietung eklärt sein!
Gruß
Frank Peter
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Was wären wir ohne Katzenhaare auf dem Butter?
Ganz arme Menschen!!!