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Klatsch und Tratsch » » Thema: Fahrverbot auch für EU-Ausländer? |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 128
User seit 21.06.2004
| Geschrieben am 02.11.2005 um 10:15 Uhr  
| Moin Community!
Einen belgischen Arbeitskollegen hat es am Wochenende auf der BAB "erwischt": Der gute war vieeel zu zügig unterwegs. Nun hat er sich nach den zu erwartenden Sanktionen erkundigt und war entsetzt, daß hier in Deutschland ab 41km/h drüber neben viel Geld auch ein Fahrverbot droht...
Aber: Tut es das tatsächlich? Wie gesagt, der Mann ist Belgier mit Arbeitsplatz und Wohnsitz in Deutschland, aber mit belgischem Paß und Führerschein. Weiß jemand näheres?
Danke, Michael | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2349
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1348
User seit 22.08.2003
| Geschrieben am 02.11.2005 um 14:15 Uhr  
| Hallo Michael,
wie Andy schon schrieb, ist nicht die Staatsbürgerschaft, sondern der Wohnsitz relevant. Allerdings würde mich interessieren, was für ein Kennzeichen (deutsch od. belgisch) das geführte Fahrzeug hatte und auf wen dieses zugelassen ist.
In vermutlich absehbarer Zeit dürfte es sich im einig Europaland wohl eher dahin gestalten, dass man über sämtliche Staatsgrenzen hinweg verfolgbar ist...
Aber es gibt eben gewisse gemeinsame (!) Verhaltensregeln, an die man sich lt. Gesetz zu halten hat. Wobei man auch bei uns alles darf; man darf sich nur nicht bei allem erwischen lassen!
VG, Alex
--
Wer bremst verliert - wer 's nicht tut auch... | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 810
User seit 26.05.2005
| Geschrieben am 02.11.2005 um 14:36 Uhr  
| Morgen!!
Weiter besteht noch die Möglichkeit, dass er die Einschränkung der Fahrerlaubnis nur für das Gebiet der Bundesrepublik bekommt.
Wenn er seinen Hauptwohnsitz in Belgien hat und auch ein belgisches Kennzeichen, wird er einen Eintrag beim KBA bekommen mit dem Vermerk "Entzug der Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet".
Früher gab es einen Stempel in den Führerschein. Aber das geht ja heute nicht mehr so einfach.
Alles eine Frage der Ermittlungsarbeit des VK (Verkehrskommissariat) Beamten
Gruß,
Itzak
--
Es gibt immer einen Weg... Nach vorne!! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 128
User seit 21.06.2004
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