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Tipps und Technik R171 » » Thema: Wandlung oder Privatverkauf
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User seit 15.11.2004
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 Geschrieben am 26.10.2005 um 20:19 Uhr   
Hallo,
kurze Frage an Euch.

Hab meinen in 03/2005 gekauft mit EZ: 08/2004.

Seit April bin ich jeden Monat wegen irgendeiner Sache in der Werkstatt.

Seit letzter Woche ist der Wagen in der Werkstatt u. am Montag ging
der Wagen ins Werk, weil Sie die eine Sache nicht in den Griff bekommen
(3 Versuch der Nachbesserung)

Hab ich die Möglichkeit den Wagen bei der NL zu wandeln ?
Weil ich doch den Wagen v. Privat hab.

Jetzt hat sich herausgestellt, das mein Vorgänger den Wagen sehr günstig erhalten hat u. ihn mit mit knapp 1.000 Euro über der Rechnung an mich verkauft hat.

Tolle Sache.

Kann u. darf ich den Wagen überhaupt noch privat verkaufen, bei sovielen
Werkstattaufenthalten ? (Montagsauto / rein rechtlich)

Danke

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 26.10.2005 um 20:41 Uhr   
Hallo,
betreffs Wandlung kann ich Dir nicht weiterhelfen, zumal du Zweitbesitzer bist.

Natürlich kannst du ihn privat verkaufen, zumal mit gutem Gewissen denn er hat ja noch Garantie, aber ich verstehe was du meinst.

Es tut mir leid das du solch massive Probs mit deinem SLK hast, hoffe aber das du bald wieder einen hast
(ich erfuhr im Chat die Einzelheiten)

Gruss
Frank

--
Wer sich durch guten Sound verrät, der hat ein AMG-55-Auspuffbrummmgerät

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   froehlich68

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Beiträge: 374
User seit 08.08.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 26.10.2005 um 20:52 Uhr   
Hallo,

die Wandlung gegenüber der NL kannst Du wohl vergessen. Dein Vertragspartner war ja nicht die NL sondern der Privatverkäufer.

Sorry für die schlechte Nachricht.
Wünsche Deinem SLK "gute Besserung".

Frauke

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   Torstensven

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Beiträge: 262
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 Geschrieben am 26.10.2005 um 22:19 Uhr   
Hallo,

da hast du leider Pech, wie schon gesagt die NL ist nicht dein Vertragspartner.

Verkaufen darf man so ein Auto natürlich, es liegt beim Käufer die Ware zu prüfen. Zwei Möglichkeite gibt es dennoch, wenn auch wage
1. Lies den Kaufvertrag durch, ob der Verkäufer Gewährleistung ausgeschlossen hat, normaler Weise ist das so. Es muss allerdings im KV stehen.
2. Verdecke Mängel überprüfe mal wie oft der Wagen vor deinem Kauf in der Werkstatt war, der Verkäufer müsste dich eigentlich darüber aufklären.

Wie gesagt alles einbischen wage, vielleicht kann dir dein Anwalt helfen.



--
Gruß

Torstensven


..... möge der Grip mit Euch sein !!!

http://www.Landlsperger-Koch.de

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 27.10.2005 um 01:38 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von b43ck3r am 27.10.2005 um 01:39 Uhr ]

Mit dem Kauf des SLKs übernimmst du die Garantie. Eigentlich ist es völlig egal wie oft das Auto verkauft wird, fakt ist dass Mercedes für den Probleme aufkommen muss.

Edit: Im Härtefall auch bei einer Wandlung

--
Grüße aus der Nibelungenstadt,
Maik

Wenn die geistige Sonne tief steht, werfen selbst Zwerge riesige Schatten.

>> R171 SLK 200 K - Iridiumsilber <<

ICQ: 124784702

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 Geschrieben am 27.10.2005 um 07:56 Uhr   
über Privat hab ich null Chancen, Ausschluß der Gewährleistung.

Stellt Euch mal vor, ich verkauf den Wagen weiter.
Dieser macht den ersten Werstattbesuch u. sieht wie oft der Wagen in der Werkstatt war......da packt der sich doch an den Kopf......
aus meiner Sicht wäre das eine arglistige Täuschung, weil ich Ihn über die
Mängel nicht hingewiesen hab.

Ich würde ja ein Montagsauto /Zitronenauto weiterverkaufen.....


PS. wenn ich den Wagen gewandelt bekomme würde, müßt ich noch die gefahrenen KM v. meinen Vorgänger auch übernehmen.....

Da vergeht mir wirklich die Lust am SLK

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 27.10.2005 um 08:43 Uhr   
Wandlung/Rückabwicklung ist immer Verhandlungssache. Es hängt auch davon ab, wie sich dein/e NL/Händler verhält. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, es wird gefeilscht wie auf´m Basar. Wichtif ist, dass du deinen Händler davon "überzeugst", dass die Rückabwicklung wegen der vielen Mängel wirlich notwendig ist.



Viel Erfolg, Olli.

--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.

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   SLK172

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 Geschrieben am 27.10.2005 um 10:25 Uhr   
Rechtlich sauber wäre noch, wenn du ihn bei einem Händler in Zahlung geben würdest, evtl. sogar im Tausch gegen einen anderen Gebrauchten, so dass die Zuzahlung sich in Grenzen hält.

Was der Händler dann mit dem Wagen macht, ist seine Sache.

Gruß + viel Erfolg

Guido

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User seit 23.08.2004
 Geschrieben am 27.10.2005 um 10:34 Uhr   
Beim Verkauf muß man bekannte Mängel angeben. Wann und wie oft der Wagen in der Werkstatt war ist völlig unerheblich.
oder seh ich das falsch?


Martin


--
Grüße aus Hamburg
--
R 171 in planung

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 Geschrieben am 27.10.2005 um 10:54 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von bubu am 27.10.2005 um 10:56 Uhr ]

Im ersten Kontakt mit der NL wo das Auto gekauft wurde,
hat mir der Verkaufsleiter 29.200 € für meine geboten.

Ich müßte dann eine Zuzahlung: 6.000 € tätigen u.
würde einen neuen mit EZ auf die NL.

ist mir eindeutig zuviel.......

Schliesslich hab auf meinen die 18 Zoll gekauft, eintragen lassen,
das Autoradio usw.....

Wollte eigentlich nicht nochmehr Geld ausgeben.......

Mal sehen.....

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