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Tipps und Technik R170 » » Thema: Garantie
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 Geschrieben am 03.10.2005 um 18:02 Uhr   
Hallo Ihr alle,
habe da mal eine Frage an euch, und zwar geht es um die Gebrachtwagengarantie.
Habe meinen SLK am 23.08.05 gekauft, habe 1 Jahr Gebrauchtwagen Garantie (gesetzlich).
Der wagen ist jetzt knapp 22 Monate alt, und hat somit noch werksgarantie (die ich auch schon n Anspruch genommen habe).
Wie sieht es auch, der händler bei denn ich das Auto gekauft habe ist knapp 100 km von meinen Wohnort entfernt.

1. Frage: muss ich bei Problemen zu denn 100km entfernten Händler fahren?
2. Frage: Kann ich vielleicht eine andere Werkstadt in Anspruch nehmen?



MFG
ralle

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 Geschrieben am 03.10.2005 um 18:37 Uhr   
Hallo

Solange du noch Werksgarantie hast, wird dich der Händler auch darauf verweisen. Sollte diese Abgelehnt werden und auch die Kulanz dir nicht hilft, dann würde ich mich an den Händler wenden. Solange du noch Werksgarantie hast geht die vor.

Ob du zum gleichen Händler mußt im Fall des Falles kommt denke ich darauf an, ob der Händler ein DC Händler ist. Wenn ja, wird wahrscheinlich ein Anruf reichen. Wenn du das Auto bei DC gekauft hast, läuft das sowieso so ab. Dann wird aber auch ein Kulanzantrag gestellt und DC entscheidet das dann.

--




Gruß SLK Liebhaber

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 Geschrieben am 03.10.2005 um 18:48 Uhr   
Danke für deine antwort,
das mit der werksgarantie war mir klar,
ich war bei einer Mercedes Werkstadt (Lueg) bei mir in der nähe und die habe mir gesagt das der wagen noch werksgarantie hat und die Fehler/Schäden kostenlos beheben werden.

Aber was ist nach der Werksgarantie???

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 03.10.2005 um 19:38 Uhr   
Also in 2003 gab bei Daimler nur Gewährleistung, keine Garantie.
Wie sieht denn die Garantie deines Gebrauchtwagenhändlers aus. Meistens wird das über Garantiefirmen wie z.B. GGG abgewickelt, oder kannst du deinen Händler direkt in die Haftung nehmen? Welche Papiere hast du mit auf den Weg bekommen?



Gude, Olli.

--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.

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 Geschrieben am 03.10.2005 um 19:46 Uhr   
in den Papieren steht nicht besonderes.
mir geht es nur darum,ob ich beim fall zu einer nähere werkstadt fahren könnte oder ob ich zum händeler (100 km) fahren muss.

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 03.10.2005 um 19:56 Uhr   
Genau dieses sollte in den Papieren drin stehen (wie du dich im Garantiefall zu verhalten hast).

--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.

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 Geschrieben am 03.10.2005 um 20:08 Uhr   
Seit neusten ist doch jeder händler verpflichtet einen eine 1 jährige zu geben oder?
In denn papieren steht nichts von garatie oder gewähleistung!!!

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 03.10.2005 um 20:17 Uhr   
Dann gilt die Garantie wohl nur bei dem Händler, wo du den Wagen gekauft hast. Das ist eigentlich ein Thema, das man vor der Vertragsunterschrift klärt .


Gude, Olli.

--
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