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Klatsch und Tratsch » » Thema: Sachmängelhaftung übertragbar? |
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 User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 02.10.2005 um 22:01 Uhr  
| Guten Abend,
ich überlege mir gerade, sehr kurzfristig (morgen früh) einen SLK R170 zu kaufen (Baujahr 02/01). Der Wagen ist erst vier Monate im Eigentum des Verkäufers, der ihn nach eigenen Angaben aus persönlichen Gründen wieder verkaufen muss/möchte.
Gekauft wurde der Wagen bei einer DC-Niederlassung, die Gebrauchtwagengarantie gilt noch acht Monate. Da die Mercedes-Garantie mehr Mängel aus- als einschließt, ist mir das ganze etwas riskant. Allerding müsste meines Wissens bei eventuell vorhandenen Mängeln noch die Gewährleistung der Mercedes-Niederlassung greifen.
Frage: Habe auch ich ggf. einen Anspruch gegenüber der DC-Niederlassung wegen der Sachmängelhaftung, wenn ich den Wagen von dem ursprünglichen Käufer erwerbe?? Oder gilt die Gewährleistung nur ggü. dem direkten Vertragspartner der Niederlassung?
Kurzfristige Antworten wären extem hilfreich.
Gruß
Kai | Antworten
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