Hast du schon mal ebay direkt angemailt ? Dort sollte man dieses wissen.
Meines Wissens ist das solange legitim solange du nur Einzelstücke aus Privatbesitz verkaufst.
Gruß Andreas
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...auf Schloßsuche... Bitte keine Mohnsamen in den Sarg streuen !
Für Deine 50 € bestimmt nicht! Die Gewerbeanmeldung kostet ja schon 26€...
Wie hoch jedoch die Freibeträge sind, solltest Du einfach mal beim Finanzamt erfragen.
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von GONZO am 02.09.2005 um 14:39 Uhr ]
scrumpy-jack schrieb:
Nein, Gonzo!
Für Deine 50 € bestimmt nicht! Die Gewerbeanmeldung kostet ja schon 26€...
Wie hoch jedoch die Freibeträge sind, solltest Du einfach mal beim Finanzamt erfragen.
nach diversen Telefonaten mit dem Finanzamt habe ich jetzt folgende Info bekommen:
Solanges es sich um private Verkäufe von Einzelstücken bzw. Gegenstände die man z.B. geschenkt bekommen hat handelt ist es nicht steuerpflichtig.
Beispiel: wer 50 Uhren geschenkt bekommt und diese über Ebay verkauft ist nicht steuerpflichtig. Wer allerdings die Uhren günstig einkauft und dann über EBAY verkauft muss den Vorgang versteuern und ein Gewerbe für den elekt. Handel beantragen!
Jetzt hoffe ich nur das die Sachbearbeiterin hat es mir richtig erklärt hat...
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
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Diskriminierende Fussnoten sind der Zensur zum Opfer gefallen........
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von GeWe am 02.09.2005 um 16:04 Uhr ]
Hallo GONZO!
Tja, ganz so einfach ist das mit der Steuer wie immer nicht. Mir fällt neben der Gewerblichkeit noch das "private Veräußerungsgeschäft" ein, welches steuerpflichtig sein kann, wenn man innerhalb der Spekulationsfrist ist und über 512€ p.a. Gewinn hat. Da zählen nicht nur Wertpapierspekulationen dazu, sondern evt. auch die Gewinne aus Auktionen.
Wenn Du eine gute Übersicht zu dem Thema brauchst: Es gibt eine pdf-Datei mit 16 Seiten und vielen Beispielen aus der (Fernseh-?)Serie "Steuern Transparent" dazu. Titel ist "Internetauktionen - Steuerliche Folgen". Mail mich an, wenn es Dich interessiert und Du nicht fündig wirst.