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Klatsch und Tratsch » » Thema: Eintragungen von techn.Änderungen in KFZ Schein.
Beitrag von:
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   Ritchy

Schreiberlevel:
Forenuntertertianer
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Beiträge: 190
User seit 17.08.2004
 Geschrieben am 04.08.2005 um 11:51 Uhr   
Hallo!

War heute bei der Zulassungsstelle um meine ganzen techn. Änderungen
in den Schein/Brief eintragen zu lassen.
NEU: ab dem 1.10.05 werden EU weit keine techn. Änderungen wie
TÜV Gutachten oder ABE´s mehr im Brief/Schein eingetragen.
Wer also wie ich seinen Papiekram noch im Auto herumfährt und mit dem
Gedanken spielt die Sachen "irgendwann mal" eintragen zu lassen sollte den Termin im Auge behalten.
Habe übrigens bei der Gelegenheit meinen Supersprint ohne Probleme
im Schein eingetragen bekommen.(Nach vorhergehender TÜV Abnahme)

Gruß Rainer

--
Gruß Ritchy

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   Escape99

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Beiträge: 8176
User seit 17.07.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 04.08.2005 um 13:35 Uhr   
Hallo Ritchy,
was bedeutet das denn genau? Heisst ich muss noch alles vorher eintragen lassen? Also die EU sorgt mal wieder für Verwirrung... Aber alles wofür ich eine ABE habe darf weiterhin "uneingetragen" bleiben?

Na dann Prost Mahlzeit...

--
Grüße aus Deutschlands Toskana

Tom
___________________________________________________
Wer andern eine Bratwurst brät hat ein Bratwurstbratgerät.
http://www.kuba-slk-stammtisch.de

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   Minz

Schreiberlevel:
Forenobersekundaner
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Beiträge: 379
User seit 28.01.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 04.08.2005 um 13:44 Uhr   
Hallo Tom,

das ist wohl eine Erweiterung der bisherigen Regelung. Früher, als ich ein junger Mann war mussten die Techn. Abnahme beim Tüv unverzüglich bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Heute ist es so, dass eine Techn. Abnahme bei nächster Gelegenheit in den Fahrzeugschein eingetragen werden soll. Ab dem 01.10 wird es dann wohl so sein, dass die Abnahmebescheinigung vom Tüv ausreicht, somit wird der Eintrag in den Fz.Schein überflüssig. Aus meiner Sicht eine Vereinfachung.

Der Tüv (steht für alle Prüfstellen, auch Küs, GTÜ ...) wird sich dann wohl für jede Abnahme etwas mehr verlangen

Greez
Jörg

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   Ritchy

Schreiberlevel:
Forenuntertertianer
Forenuntertertianer
Beiträge: 190
User seit 17.08.2004
 Geschrieben am 04.08.2005 um 18:42 Uhr   
Hallo Tom,Hallo Jörg!
Genau so ist es. Es besteht weiterhin keine Pflicht Teile mit ABE Unterlagen beim
TÜV abnehmen zu lassen.
Der einzige Unterschied besteht darin das bei umfangreichen Umbauarbeiten am Fahrzeug der Pack der mitzuführenden TÜV Gutachten oder ABS
natürlich nicht kleiner wird und bei einer Kontrolle des Fahrzeugs durch die
Polizei der Beamte sich durch einen Wust von mitgeführten Papieren durchkämpfen muß.
Wir waren einmal mit unserem umgebauten S4 2 Stunden in einer Kontrolle gestanden nur weil wir ca. 20 Gutachten im Fahrzeug mitgeführt haben.
seit wir alles im Schein eingetragen haben gehen die Kontrollen wesentlich flotter über die Bühne.
Und gerade bei unserem Supersprint war mir wegen der Lautstärke ein Eintrag im Brief schon wichtig, Gibt ein beruhigenderes Gefühl.




--
Gruß Ritchy

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 05.08.2005 um 12:19 Uhr   
hallo,

mmhh habe davon aber nix in der Zeitung gelesen ...

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   mulaluma

Schreiberlevel:
Diplomforenuser
Diplomforenuser
Beiträge: 1484
User seit 09.04.2003
 Geschrieben am 05.08.2005 um 16:14 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von mulaluma am 05.08.2005 um 16:16 Uhr ]

Hallo Community,

dies hat damit zu tun, das ab Oktober Kfz-Brief und –Schein durch zwei andere Zulassungsdokumente ersetzt werden.

Diese beeinhalten nur noch die spezifischen Fahrzeugdaten.

Weitergehende Infos findet man z.B. hier:

http://www.kfzbetrieb.de/news/kb_beitrag_1803034.html

oder hier:

http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/Auszug_Jahresbericht_Zulassungsdokumente.rtf

Hoffe das klärt etwas auf.



--
Greets Mario,

(mulaluma)
-----------Never change a winning team-----------
-Sprechen Sie hochdeutsch ?? "Ja, sischer dat..."-
****************http://www.BMslk.de*************

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