Wir haben aber noch immer einen Vorteil gegenüber Flensburg: unsere Punkte "verfallen" nach drei Jahren!!!
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Servus aus Wien,
Herbert
Moin nach Österreich,
soweit ich das sehe, verfallen die Eintragungen in ZWEI Jahren nach Wirksamkeit (Abschluß des Verfahrens), in Deutschland läuft die gleiche Frist allerdings ab Tatbegehung; kommt es vor Ablauf der 2-Jahres-Frist zur erneuten Eintragung, verlängert sich in Deutschland die Frist um weitere zwei Jahre, maximal jedoch auf 5 Jahre nach Tatbegehung.
Insgesamt ähneln sich die Systeme und deren abgestufte Sanktionen doch ziemlich stark. Der Rechtsschutz ist in Deutschland hingegen stärker.