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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 11.05.2005 um 13:01 Uhr  
| Liebe Felgen-Experten,
habe gerade mal die interaktive Betriebsanleitung von DC gelesen.
Dort steht, daß die Betriebserlaubnis erlischt, wenn für die Räder Distanzscheiben verwendet werden. Dies würde zu einer Beeinträchtigung des ESP führen.
Habt Ihr davon schon mal bei anderen Herstellern gehört ?
Was passiert bei einem Unfall ?
Wie verhält sich die Versicherung ?
Ich bin gespannt auf Eure Kommentare, Aussagen und Meinungen.
Danke im voraus.
Jochen aus Neuss
--
R 170 (SLK 230 K), silbern
6/05: R 171, 3 Liter, AMG Styling + Heckspoiler, 4 Rohre, H&R-Federn, Turbinenrad, Handschalter, silbern | Antworten
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... ist OFFLINE
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.05.2005 um 15:20 Uhr  
| Hi Jochen,
generell gilt: An- und Umbauten wie Distanzscheiben oder Tieferlegung müssen einer Änderungsabnahme unterzogen werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
Für die von mir verwendeten H&R Distanzscheiben existiert ein Teilegutachten, wonach die Distanzscheiben für den SLK350 vom TÜV freigegeben wurden. Lediglich die Änderungsabnahme muss nach Montage erfolgen.
D.h. die Bemerkung in der Betriebsanleitung von DC kann man getrost vergessen.
Gruss,
Mark | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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User seit 25.08.2004
| Geschrieben am 11.05.2005 um 15:26 Uhr  
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MarkLatour schrieb:
Hi Jochen,
generell gilt: An- und Umbauten wie Distanzscheiben oder Tieferlegung müssen einer Änderungsabnahme unterzogen werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
Für die von mir verwendeten H&R Distanzscheiben existiert ein Teilegutachten, wonach die Distanzscheiben für den SLK350 vom TÜV freigegeben wurden. Lediglich die Änderungsabnahme muss nach Montage erfolgen.
D.h. die Bemerkung in der Betriebsanleitung von DC kann man getrost vergessen.
Gruss,
Mark
Hi,
das ist auch mein Kenntnisstand.
Gruß
Cortex | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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User seit 23.01.2004
| Geschrieben am 12.05.2005 um 13:50 Uhr  
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MarkLatour schrieb:
Hi Jochen,
generell gilt: An- und Umbauten wie Distanzscheiben oder Tieferlegung müssen einer Änderungsabnahme unterzogen werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
Für die von mir verwendeten H&R Distanzscheiben existiert ein Teilegutachten, wonach die Distanzscheiben für den SLK350 vom TÜV freigegeben wurden. Lediglich die Änderungsabnahme muss nach Montage erfolgen.
D.h. die Bemerkung in der Betriebsanleitung von DC kann man getrost vergessen.
Gruss,
Mark
Hi Mark,
danke für die Info.
Sie beruhigt, denn es geht bei mir auch um die H&R Distanzscheiben.
Sonnige Roadstergrüße an die Isar
Jochen
--
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