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Tipps und Technik R170 » » Thema: Ablauf Leasingvertrag |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 18.04.2005 um 20:04 Uhr  
| Hallo Forumsgemeinde,
im Juli 2005 läuft das Leasing für meinen SLK 200 K (R170) aus. Zahlreiche außerplanmäßige Werkstattaufenthalte haben die Freude an dem Fahrzeug sehr getrübt. In den vier Jahren habe ich dann rund 130.000 km "runtergeschruppt".
Eine Frage anderer Forumsteilnehmer kann ich hiermit beantworten: Der optionale Serviceleasing-Vertrag (für Wartung und Reparaturen) war gold wert.
Zwar ist die monatliche Belastung nicht gerade niedrig, aber überschaubar. Im ersten Jahr zahlt man gerne noch die Kundendienste selbst. Aber ab dem zweiten Jahr war ich froh, den Servicevertrag zu haben. Er hat sich für mich mehr als bezahlt gemacht, DaimlerChrysler ServiceLeasing guckt in dem Fall in die Röhre.
Interessant beim Servicevertrag: die Werkstätten räumen an die Leasinggesellschaft generell 15% Nachlaß für sämtliches Material ein.
Ich habe nachgerechnet und bin zu folgendem Ergebnis gekommen: ohne Servicevertrag hätte ich rund das Doppelte für Inspektionen und Reparaturen bezahlt als jetzt in vier Jahren für den Vertrag. Künftige Fahrzeuge nur noch mit Servicevertrag!
Eine Frage jedoch an all diejenigen, die einen geleasten SLK zurückgegeben haben: Wurdet Ihr mit Nachzahlungen konfrontiert und falls ja, in welcher Höhe und wofür? Mal abgesehen von den vertraglich festgetzten Nachzahlungen für Mehr-Kilometer.
Nach den vier Jahren sehen an meinem Fahrzeug die Felgen (hatte die Alufelgen vom 230er gewählt) absolut übel aus. Trotz sensibler Reinigung (Seifenwasser und Schwamm) wirken sie als ob sie von Säure nahezu vollständig zerfressen wurden. Dieser Effekt begann nach etwa zwei Jahren und nahm dann permanent zu.
Daneben habe ich eine Lackbeschädigung auf dem Kofferraumdeckel (Steinschlag) in einer Größe von etwa 1x1 cm mit einem original Lackstift "übermalt", was nicht wirklich schön oder professionell geworden ist.
Bin nun gespannt, welche Nachforderungen auf mich zukommen. Offiziell ist es ja so, daß die Ausbesserungsarbeiten nicht berechnet werden dürfen, sondern lediglich eine Wertminderung. Die andere Variante ist, daß zwar die Ausbesserung angesetzt wird, aber ein Abzug "neu für alt" vorgenommen wird.
Bevor jetzt einige aufspringen mit einem "frag doch einfach Deinen Händler" - ich bin umgezogen und wohne jetzt 250 km entfernt. Dennoch hätte ich gerne eine grobe Vorstellung was an Forderungen auf mich zukommen könnte. Von den genannten Mängeln abgesehen, befindet sich das Fahrzeug in tadellosem Zustand.
Freue mich auf Eure Erfahrungswerte... | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 18.04.2005 um 23:36 Uhr  
| hallo
nun, man macht sich meistens nicht genug Gedanken um eigene Verpflichtungen aus einen Leaingsvertrag heraus! Oftmals sieht es so aus: Anzahlung (Mietsonderzahlung) plus reguläre Leasingraten plus Restwert = 100% Kaufpreis. Nagut, ist salopp gerechnet, aber prinzipiell ist das Zahlenspiel so.
Wovon leben die Leasingbanken? Die selbstverständlich höhe Zinsen (Kosten) berechnen, als bei simpler Finanzierung.
Keine Sorge, der Zahltag kommt!!! Ein Bekannter ist vereid. Sachverständiger und er arbeitet u.a. auch für Leasinggeber. Und, seine Weisungen+Checklisten bei der Restwertfeststellung hab ich im Detail anschauen können. Es gibt nix umsonst im Leben, auch nicht - oder erst Recht nicht- beim Leasing.
Das ungeahnte Spektrum, die hohe (anerkannte) Schule, dem Leasingnehmer am Ende der Laufzeit vorzurechnen, was alles über der regulären und im Kleinstgedruckten stehenden "normal enthaltenen Abnutzung" steht, ist gigantisch.
Dazu gehören nicht nur unkalkuliert hoher Reifenverschleiß (Anteil 150 Euro), der Bremsanlage, abgewetzte Inneneinrichtungen (Aufarbeitung fremd 130 Euro), abgeschrubbtes Fahrwerk (97 Euro), selber draufgebastelte Farbe ("sektionale Nachlackierung 250 Euro), verrottete Felgen auf Grund falscher Pflege (Sachverständigenargument: übermäßige Anwendung von Felgenreinigern auf Grund mangelnder Bereitschaft, die Rad/Reifenkombinationen häufig und ohne Chemikalien zu säubern, fehlende Pflege im Wintereinsatz..), Abzug 391 Euro,
Da findet man desweiteren geniale (und rechtsichere) Feststellungen wie: übermäßiger Steinschlag am Mietobjekt -Frontbereich - zeugt von fortgesetztem nichteinhalten der Sicherheitsabstände, ja selbst "Rost" am unbenutzten Wagenheber -Spindel- wird als nicht ausreichende Pflege des Objektes dokumentiert, macht 50% Ansatz des kalkulierten Restwertes, heißt Abzug 38,50.
Mehr Feinheiten der nachträglichen Leasing-Abzocke gefällig?
"der Zustand der Bremssscheiben entspricht nicht einem regulären Abnutzunggrad, es muß mit ausserplanmäßiger Erneuerung gerechnet werden" (Anteil 100,-- Euro).
Ledersitze abgewetzt?: "Der Leasingnehmer verursachte nicht kalkulierte Abnutzung durch unsachgemäße Nutzung der Sitze.... " Es gäbe noch 30 bis, ähh, 75 Punkte aufzuzählen.
Sie alle sorgen unterm Strich für einen anfangs unerwarten hohen Abzug vom kalkulierten Restwert, der dann "großzügigerweise" seitens der Leasinggeber nur mit z.B. 50% in Ansatz gebracht wird. Wodurch gängige Regeln der Gerichte (beim Rechtstreit) auf Vergleich sofort als Vorwegnahme eines Vorschlages gilt....
Leute, Leute, seid bitte vorsichtig, was genial günstige Leasingverträge betrifft, primär beim Privtleasing. Es gibt nichts günstig, im automobilen Bereich. Irgendwann ist auch hier Zahltag. Und dann aber richtig..
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 19.04.2005 um 07:47 Uhr  
| Hallo und guten Tag
Ja, genauso wird das bei DC, BMW Audi usw. praktiziert.
Ich bin Steuerberater und habe bei mind. 50% meiner Mandanten
mit Leasing solche Probleme. Da kommen fast immer so 4.000,-
bis 6.000,- € noch mal oben drauf.
(gerade letzte Woche auch bei Renault. Twingo, keine Anzahlung, mtl für 2 Jahre 125,- €. Nach Rückgabe 2.600,- € für überdurchschnitliche Abnutzug. Dann Einigung auf 1.300,- €. Macht nicht mehr 125,- € mtl sondern 179,- €.)
Frohen Tag noch | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.04.2005 um 09:04 Uhr  
| Bei meinem Leasing 230er FL (es war ein Firmenfzg.), den ich nach Ablauf des Leasingvertrages nach 2,5 Jahren zurückgegeben habe, wurde genauso wie hier beschrieben vorgegangen.
Der SLK war topgepflegt, 1 Jahr lief er als Zweitwagen, und dennoch wurden absurde "Abnutzungen" gefunden, so dass über 2.000 Euro fällig wurden.
Diese konnten nur gemindert werden, weil der Verkäufer mit dabei war, bei dem wir gerade vor dem Abschluss eines E-Kombis standen.
Erst nach massiver Drohnung, den Kombi woanders zu leasen, wurden dann nur 500 Euro föllig.
--
Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst. | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.04.2005 um 11:02 Uhr  
| Keine negativen Erfahrungen bzw. Nachforderungen bei Leasing-Rückgabe meines ersten 170ers nach 2 Jahren Nutzungsdauer und 45tkm, Leasing über DC.
Das Auto hatte zum Zeitpunkt der Rückgabe lediglich kleine Kratzer an den lackierten Stoßfängern vorn und hinten und minimale Steinschlagschäden. | Antworten
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Beiträge: 1001
User seit 15.05.2001
| Geschrieben am 19.04.2005 um 13:32 Uhr  
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dieterhoehn schrieb:
Keine negativen Erfahrungen bzw. Nachforderungen bei Leasing-Rückgabe meines ersten 170ers nach 2 Jahren Nutzungsdauer und 45tkm, Leasing über DC.
Das Auto hatte zum Zeitpunkt der Rückgabe lediglich kleine Kratzer an den lackierten Stoßfängern vorn und hinten und minimale Steinschlagschäden.
Ebenso.
Ich glaube, daß bei der Abgabe immer noch sehr viel Ermessensspielraum ist.
Der Meister, der den Bewertungsbogen ausgefüllt hat, war sehr gründlich und hat mir einige Sachen gezeigt, die ich bis dato (mangels Wissen) nicht gesehen hatte.
Damals war mein erster Gedanke: "Oh Gott, da zahlst Du echt drauf."
Er hat mich dann beruhigt mit den Worten, daß das ja normale Abnutzungserscheinungen seien.
Und das Ende vom Lied war, daß ich meine Minderkilometer herausbezahlt bekam und von den Schäden keine Rede mehr war.
Also Kopf hoch und nicht alles gleich Schwarz sehen.
Viele Grüße
Michael
--
Ist er zu stark, bist Du zu schwach! | Antworten
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Beiträge: 859
User seit 05.10.2004
| Geschrieben am 19.04.2005 um 13:46 Uhr  
| Ich habe ein Leasingvertrag für einen Gebr SLK und muss in 4 Jahren eine festgeschriebende Restsumme zahlen !
Wartung etc zahle ich alles selbst !
Bei diesem Vertrag wird aber die Restsumme nicht geändert oder ?
Kann Leasing Fa auch sagen wir verkaufen den Wagen nicht ?
Ich habe viel reingesteckt und will den Wagen unbedingt kaufn dann ! | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.04.2005 um 14:04 Uhr  
| Ich habe mein Fahrzeug ( Opel Vectra 2.2 DTi) ein halbes Jahr vor Ablauf des Leasingvertrages ins Internet gesetzt, und ein freundlicher Opel-Händler aus der Nähe der Hauptstadt, hat ihn für einen Kunden bei der GM-Leasing ausgelößt und weg war das Problem *haha
Besser gings nicht.... und jetzt hab ich meinen kleinen Blauen und nix mehr mit Leasing am Hut. Sauber!
--
Viele Grüße aus der Klingenstadt
Chris | Antworten
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