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Tipps und Technik R170 » » Thema: Garantie/Gewährleistung auf Reparaturen? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 22
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 07.02.2005 um 19:07 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich hoffe, einer von Euch kann mir weiterhelfen, da mir die Suchfunktion meine Frage leider nicht erschöpfend beantworten konnte: wie sieht's aus mit Garantie/Gewährleistung auf Reparaturen?
Hintergrund ist, dass vor ca. 14 Monaten der Luftmassenmesser getauscht wurde und sich nun die gleiche Problematik wieder ankündigt.
Sollte sich ein erneuter Defekt bestätigen, wüsste ich gerne, wie's weitergeht: hat man Anrecht auf einen neuen LMM+Einbau oder nur LMM oder vielleicht auf gar nichts?
Vielen Dank für Eure Tipps.
--
Greetz, Stefan | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 13725
User seit 20.12.2001
| Geschrieben am 07.02.2005 um 19:40 Uhr  
| ...die ersatzteilgarantie beträgt 12 monate jedoch nur wenn du den lmm letztes mal gezahlt hast.
dc hat mir das wie folgt erklärt:
geht in den ersten 24 monaten ein teil kaputt wird es auf gewährleistung ausgetauscht., hierdurch verlängert sich jedoch NICHT die gewährleistung!
nur wenn du ein teil im rahmen einer reparatur neu bekommst und dieses auch bezahlst hast du wieder 1 jahr garantie!
...aber ich denke unsere juristen werden dass hier gleich erklären.....micha wo bist du????
--
lg
jan | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 865
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 08.02.2005 um 09:16 Uhr  
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klick schrieb:
Garantie/Gewährleistung auf Reparaturen?
Gibt es bei DC auf irgendetwas Garantien? Wäre mir bis jetzt nicht bewußt.
Gewährleistung hast Du immer. Wenn Du Privatkäufer bist und ein Neuteil bezahlt hast, hast Du immer 2 Jahre Gewährleistung. Bei einem Defekt im ersten halben Jahr muß Dir der Verkäufer beweisen, daß der Mangel nicht bei Übergabe bestanden hat, nach 6 Monaten mußt Du dem Verkäufer beweisen, daß der Mangen bei Übergabe bestanden hat. Gelingen die Beweise nicht, hat der Käufer Pech gehabt.
In Deinem Fall kannst Du nur auf Kulanz des Händlers hoffen. Nach der Erfahrung, die ich gemacht habe, ist die Wahrscheinlichkeit dafür in etwa so hoch wie die, einen Sturz aus 5 Meter Höhe unbeschadet zu überstehen.
--
Viele Grüße,
Artur
P.S.: alles IMHO, IANAL und ohne Gewähr! | Antworten
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