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| Geschrieben am 25.01.2005 um 09:07 Uhr  
| Hallo,
ich möchte hier mal kurz eine Erfahrung loswerden, bei der es mir wirklich kalt den Rücken runtergelaufen ist.
Im März 2004 habe ich einen 200K (Bj.03/2001) in einer DC Niederlassung gekauft - soweit alles in Ordnung. Der Wagen wurde auch vorher (seit 2001) in dieser Niederlassung gewartet.
Dann vor ein paar Wochen:
Ein Polizist sieht sich den Wagen an und meint "... das ist ja ein 200 Kompressor ......sie wissen hoffentlich das sie für dieses Auto keine Betriebserlaubnis haben und das im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz besteht....." .
Ich war natürlich ziemlich platt, ich hatte außer einen Supersprint bis dahin ja nichts an dem Wagen gemacht.
Zur Aufklärung:
DC hat mir den Wagen mit H-Reifen übergeben und nicht mit den in Papieren vorgeschriebenen V-Reifen.
Eigentlich eine Kleinigkeit, aber was wäre gewesen wenn mir der Reifen bei höherer Geschwindigkeit um die Ohren geflogen wäre ..... oder der Versicherungsschutz .....etc.
Mein Glück:
Es war ein befeundeter Polizist, der sich den Wagen privat nur mal aus Interesse angesehen hat.
Reaktion von DC:
Ups, sorry.
Fazit:
Der Wagen war also in diesem Zustand seit 3,5 Jahren im Straßenverkehr und weder DC noch die letzte HU beim TÜV haben diesen Mißstand aufgedeckt. Eine Kleinigkeit die seit 3,5 Jahren jedem durchgegangen ist, welche aber unter Umständen große Auswirkungen hätte haben können.
Winterreifen sind ja jetzt drauf (exakt wie in den Papieren gefordert) und neue Sommereifen habe ich mir auch schon in der Garage liegen.
Gruß,
Andreas
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| Geschrieben am 25.01.2005 um 09:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Torsten Gerber am 25.01.2005 um 09:12 Uhr ]
Mal davon abgesehen, dass man sich doch die Reifen eigentlich beim Gebrauchtwagenkaufen ansieht, prüft man doch regelmäßig den Luftdruck und den Zustand der Reifen. Ich behaupte mal, dabei sollte einem das doch auffallen, oder?
Naja, Glück gehabt würde ich mal sagen.
Trotzdem würde ich die Aussage des Polizisten nicht uneingeschränkt glauben. Wenn du mit 30 km/h in der Stadt einen Auffahrunfall produzierst, glaube ich kaum, dass die Versicherung wegen der H-Reifen ihre Leistung verweigern kann.
--
Viele Grüße
Torsten Gerber
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User seit 25.08.2004
| Geschrieben am 25.01.2005 um 14:02 Uhr  
| moin,
wenn ich von einem ein Autohändler ein Auto erwerbe, erwarte ich selbstverständlich ein in allen Belangen an die Strassenverkehrsordnung angepasstes Auto. Das schliesst in meinen Augen auch die für die Höchstgeschwindigkeit zugelassene Reifen ein. Ich denke nicht, das ich auf den Geschwindigkeitsindex geachtet hätte.
--
Grüße aus Bielefeld, Krister | Antworten
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| Geschrieben am 25.01.2005 um 14:16 Uhr  
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Torsten Gerber schrieb:
...Mal davon abgesehen, dass man sich doch die Reifen eigentlich beim Gebrauchtwagenkaufen ansieht, prüft man doch regelmäßig den Luftdruck und den Zustand der Reifen. Ich behaupte mal, dabei sollte einem das doch auffallen, oder?...
Deine Aufmerksamkeit in Ehren, aber ich würde mal behaupten, dass nur wenige ihren Luftdruck oder gar ihre Reifen mit Profil annähernd regelmäßig überprüfen.
Viele sind für meine Begriffe in dem ständigen Glauben, dass das ihre Werkstatt beim nächsten Kundendienst dann schon für sie erledigen wird.
Aber davon abgesehen, wenn es eine DC-Niederlassung schon nicht merkt bzw. prüft, wie soll man es dann im Umkehrschluss erst vom Kunden erwarten können?!
Gut, der H-Reifen hält hohe Geschwindigkeiten ebenso aus, nur bei extremer Dauerbelastung kann das schon mal ins Auge gehen... Dafür gibt es ja schließlich Reifen mit Index "V".
VG, Alex
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User seit 31.03.2004
| Geschrieben am 25.01.2005 um 17:03 Uhr  
| hallo tosten,
also ich habe die bedeutung der buchstabencodes auf den reifen bis vor kurzem auch nicht im kopf gehabt und mir wäre das beim reifen checken niemals aufgefallen, geschweige denn hätte es mich daran zweifeln lassen, dass ein fahrzeug vom dc-händler solch einen fehler hat.
mir wäre es bestimmt ganz ähnlich wie storm rs ergangen.
nur mal so,
stefan
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 25.01.2005 um 19:46 Uhr  
| Wenn ich nur 210 km/h fahre, dann kann ich doch auch mit H-Reifen fahren. Was ist denn im Winter? Da fährt man wegen des weicheren Gummis eh einen kleineren Geschw.-Index! Oder?
Gibt es rechtlich gesehen Unterschiede zwischen Sommer und Winterreifen???
Ich pers. fahre im Winter Michaelin Alpin mit Geschwindigkeitsindex H.
Wer was weiß, bitte antworten.
Danke und Gruß
Michael | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 25.01.2005 um 20:42 Uhr  
| Nur Winterreifen (Kennzeichnung M+S, kann also auch eine "allweather" sein dürfen mit einem niedrigeren als in den Fz-Papieren angegebenen Geschwindigkeitsindex verwendet werden. Dabei ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit sinnfällig im Blickfeld des Fahrers anzugeben (Aufkleber).
So ausgerüstet, darf man dann Winterreifen auch im Sommer benutzen (aber wer will das schon | Antworten
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