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Tipps und Technik R171 » » Thema: Auflösung des Vertrages wegen Preiserhöhung? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
 Beiträge: 245
User seit 15.10.2004
| Geschrieben am 24.01.2005 um 00:49 Uhr  
| Hi Leute,
mein Kollege das hat einen Kunden, der einen 200er k bestellt hat, ihn schon im Februar bekommen hätte können, Ihn aber zurückstellte um ihn mit dem 280er zu vergleichen.
Nach der angekündigten Preiserhöhung wollte er nun seinen Vertrag für den 200er k auflösen!
Ist das ohne weiteres möglich oder müß er die 15% Strafe bezahlen?
Und wo steht das, das man aus dem Vertrag bei 2% Preiserhöhung aussteigen kann?
Grüße Steve | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE

Schreiberlevel: Forenobertertianer
 Beiträge: 234
User seit 12.02.2004
 | Geschrieben am 24.01.2005 um 02:41 Uhr  
| Ich weiß nicht ob die AGB überall gleich sind, bei mir steht das in II.2 genau geregelt.
In Kürze:
a) Wenn Lieferung innert 4 Monaten ist Kaufpreis=Was im Vertrag steht
b) Ansonsten ist Kaufpreis=Listenpreis zum Zeitpunkt der Lieferung
c) Käufer kann vom Vertrag zurücktreten wenn Preiserhöhung im mehr als 2,5% zu dem was im Vertrag steht (bei Lieferzeit <18 Monaten)
zu a): Frist bezieht sich sowohl auf Zeitpunkt Vertragsabschluss als auch Zeitpunkt Preiserhöhung, d.h. bekommt du das Fahrzeug in den nächsten 4 Monaten nach Preiserhöhungsdatum kriegst du auch noch den alten Preis.
--
Schrom
SLK 320 (verkauft)
SLK 55 AMG (28. 1. 2005) | Antworten
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Beitrag von:
 User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 24.01.2005 um 16:42 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ossi am 24.01.2005 um 16:53 Uhr ]
Hallo Prometheus!
Wenn der Kunde deines Kollegen einen 200er in einen 280er umbestellt, dann gibt es auch keine Preiserhöhung, da der Preis vom 280er ja noch gar nicht fest steht.
Jeder Händler ist doch froh, wenn der Käufer auf ein höherwertiges Fahrzeug aufstockt.
Den Vertrag für den 200er kostenlos stornieren, ohne ein neues Fahrzeug zu kaufen bzw. zu bestellen wird wohl kaum möglich sein. Auch die angekündigte Preiserhöhung wird hier nicht greifen. Er könnte den 200er vertragsgemäss im Februar in Empfang nehmen. Leider!
mfg Ossi
Sollte der Kunde unter Hartz 4 fallen und auch sonst über kein Vermögen verfügen, kann er (kostenslos) stornieren. Wo nichts zu holen ist, da hat auch der Kaiser sein Recht verloren. Mit einer Anzeige muss aber gerechnet werden. | Antworten
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