| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R170
Tipps und Technik R170 » » Thema: Gebrauchtwagen-Garantie |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 526
User seit 12.09.2004
| Geschrieben am 17.01.2005 um 00:51 Uhr  
| Hi,
hab im August 2004 meinen 230 FL (EZ 01/02) gebraucht in einer DC-Niederlassung erstanden. Der Wagen hat noch bis 08/05 Gebrauchtwagen-Garantie - die ich auch schon zweimal in Anspruch nehmen musste (Bremslichtschalter, Getriebesteuerung und Differential) ...
Jetzt steht der Assyst A ins Haus und ich wollte mal Fragen ob ich den in der Niederlassung durchführen lassen muss um meine Garantie-Ansprüche zu behalten.
Ach ja, am Rande bemerkt:
Der Vor- bzw. Erstbesitzer hat alle Assysts im Service-Heft dokumentiert. Allerdings auch nicht von DC, sondern von einer freien Werkstatt.
Gute Fahrt
CH | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an ChrisHD Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 13725
User seit 20.12.2001
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 28
User seit 27.06.2004
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 526
User seit 12.09.2004
| Geschrieben am 18.01.2005 um 15:59 Uhr  
| Hi,
2 jahre bei neuwagen
1 Jahr bei gebrauchtwagen
...und beachte die unterschiede zwischen garantie und gewährleistung
http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=9925&forum=4
http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=11079&forum=5
Ok, ich sitze hier vor einem "Garantiezertifikat, Mercedes-Benz Europagarantie für Gebrauchtfahrzeuge PKW" mit Gültigkeit bis 12.08.05.
Wenn ich mir die o.g. Thread so durchsehe, dann ist die rede davon, dass ich die Inspektionen bei meinem Händler machen soll.
Sehe ich mir den netten Zweiseiter "Garantiebedingungen für Gebracuhtfahrzeugverkäufe mit Europagarantie in der BRD und in Luxemburg" durch, finde ich keinen entsprechenden Verweis, oder ist er mir im Kleingedruckten entwischt?!
Wie gesagt, ich will (im Moment) nicht die Garantie in Anspruch nehmen, sondern einen Standard-Assyst A außerhalb der NL durchführen lassen, ohne dadurch meinen Garantieanspruch zu verlieren.
Der Erstbesitzer hat alle Asyssts von einer freien Werkstatt machen lassen und ich hatte trotzdem beim Defekt der Getriebesteuerung und des Differentials teilweise noch Werksgarantie, oder Gewährleistung ?!
Gruß
Christian | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an ChrisHD Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 526
User seit 12.09.2004
| Geschrieben am 19.01.2005 um 10:47 Uhr  
| Hi,
bvlgari schrieb:
ich habe dass so verstanden dass du, um garantieansprüche zu behalten, deine assist's nur bei DC Servicestützpunkten machen darfst (also NL und DC-Vertragswerkstätten in Europa)
Hm, verstanden hab ich's auch so. Allerdings konnte ich den entsprechenden Paragraph in den Garantie-Bedingungen nicht finden und - wie oben erwähnt -hat sogar die Werksgarantie bei einer meiner Reperaturen gegriffen, obwohl der Erstbesitzer seine Assysts in einer freien Werkstatt machen hat lassen.
Gute Fahrt
Christian | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an ChrisHD Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :936 Mitglieder: 3 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|