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| Geschrieben am 24.11.2004 um 12:38 Uhr  
| Hallo und guten Tag,
um meinen SLK ein wenig zu schonen möchte ich auf Saisonkenzeichen umstellen. Wie sieht es nun mit der Versicherung aus? Ich wollte ihn in einer Einzelgarage abstellen. Die nette Dame vopm ADAC teile mir nun mit, dass geht nun garnicht. Wenn ich für die Wintermonate nicht bezahle, ist das Auto auch nicht versichert. Ob es dann eine Extraversicherung für den Fall der Fälle gibt, verneinte Sie.
Wie macht ihr das denn? | Antworten
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| Geschrieben am 24.11.2004 um 13:02 Uhr  
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Olli aus Mainhattan schrieb:
Hallo Bernd,
mit Saisonkennzeichen darf der Wagen ausserhalb der Saison auch nicht im öffentlichen Strassenverkehr stehen oder parken. Also bleibt nur ein Privatgrundstück, Garage oder ähnliches übrig. Dort gilt m.e. der gleiche Versicherungsschutz wie er für vorrübergehend stillgelegte Fahrzeuge gültig ist.
Gude, Olli.
--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.
Richtig! Kann Olli in seiner Aussage nur bestätigen. Außerhalb der Saison besteht der Vertrag schließlich im ruhenden Zustand weiter.
Vielleicht probierst du es mal einer netten Dame eines anderen Versicherungsunternehmens... *gg*
VG, Alex | Antworten
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| Geschrieben am 24.11.2004 um 13:04 Uhr  
| Richtig Olli, genau so ist es !!!
Ich habe jetzt nicht die große Lust, die Bedingungen runterzutippen, aber:
Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraumes oder des umfriedeten Abstellplatzes nicht gebraucht oder nicht vorrübergehend abgestellt werden.
Das ist auch der Grund, warum proportional gesehen, das Saisonkennzeichen teurer ist, als wenn ich meine normale Kfz Versicherung einfach nur auf die Monate der Zulassungen umrechnen würde. Weil eben während der Zeit in der Garage voller Versicherungsschutz besteht
--
die Dumm Sau
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| Geschrieben am 24.11.2004 um 14:04 Uhr  
| So sehe ich das auch. Bei meinem Mororrad war es ja schließlich auch so.
Ich hasse schlechtgeschulte Hotlinemitarbeiter.
Werde jetzt nocheinmal anrufen und eine andere Mitarbeiterin verlangen.
Weil ganz ohne Versicherungsschutz möchte ich ihn nicht lassen. Es handelt sich zwar um eine nicht einzusehende Einzelgarage, aber mann weiß ja nie!!! | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 24.11.2004 um 14:31 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von offe am 24.11.2004 um 14:35 Uhr ]
Olli aus Mainhattan schrieb:
Hallo Bernd,
mit Saisonkennzeichen darf der Wagen ausserhalb der Saison auch nicht im öffentlichen Strassenverkehr stehen oder parken. Also bleibt nur ein Privatgrundstück, Garage oder ähnliches übrig. Dort gilt m.e. der gleiche Versicherungsschutz wie er für vorrübergehend stillgelegte Fahrzeuge gültig ist.
Hallo Olli,
nach meiner Meinung besteht kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen auserhalb der angemeldeten Saison. Die Versicherung berechnet für diese Zeit auch keine Prämie. Für vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge gilt das gleiche.
Gruss
Dieter
Gude, Olli.
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| Geschrieben am 24.11.2004 um 14:44 Uhr  
| Hallo Dieter,
sorry, das stimmt nicht. Lese Dir doch noch einmal mein Posting von oben durch. Natürlich zahlt man dafür Prämie. Wie gesagt, man zahlt für einen Zulassungszeitraum Saison ca 10-15 % mehr, als den Wagen nach der gleichen Zeit einfach abzumelden. Und dies ist begründet, u.A. durch den Versicherungsschutz ausserhalb der Saison.
--
die Dumm Sau
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