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| Geschrieben am 29.10.2004 um 12:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Graf Zahl am 08.12.2004 um 09:54 Uhr ]
Moin..
Der Tag der Tage....jeder kennt ihn..bei mir war es heute mal wieder soweit
Heute noch schnell die Felgen gewechselt, alles eingepackt und auf den Weg zum "Abmelden" gemacht. Dort am Verkehrsamt angekommen war die Hölle los...keine Chance zum Abmelden, die Schlange vor mir war zu groß
Also wieder losgefahren...schnell noch waschen für den Winterschlaf...fertig...tanken....
Und ? GENAU !!!
An der Tanksäule stand plötzlich eine Zivilstreife hinter mir..."Wo sind denn Ihre Kennzeichen ?"....shit,shit,shit....
Lange Rede-kurzer Sinn..die Herren in "inkognito Grün" drückten leider kein Auge zu (warum auch, meine Erklärungen interessierte sie nicht, noch dazu fährt der Herr ja Benz )- man meinte so etwas kostet 40 Euro plus 1 Punkt !
Hoffe das Tankstellengelände gilt als Privat
Abwarten !
Toller Freitag....dabei haben wir heute den 29.ten
Gruß Andreas
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| Geschrieben am 29.10.2004 um 12:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Graf Zahl am 08.12.2004 um 09:54 Uhr ]
Moin Broker
Leider nicht ganz richtig...das Schild muss montiert sein...der Stempel ist in dem Fall ja egal !
Du musst identifizierbar sein was ohne Schild nicht gegeben ist !!!
Der Gesetzteshüter erzählt mir auch was von einer Staffelung des Bussgeldes..z,b. vorn Schild fehlt, hinten Schild fehlt..beide Schilder fehlen...
Alles sauber geregelt !
Gruß Andreas
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| Geschrieben am 29.10.2004 um 13:02 Uhr  
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Graf Zahl schrieb:
Hoffe das Tankstellengelände gilt als Privat
Ja, ja, so sind die Grünen. Hätte Dein Auto auf dem Tankstellengelände einen Parkrempler abbekommen und der Verursacher hätte sich aus dem Staub gemacht, würden die Herren keinen Finger krümmen. Selbst wenn vom Verursacher noch der Kotflügel herumliegen würde. Es ist ja schließlich ein Privatgelände...
--
Viele Grüße,
Artur
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| Geschrieben am 29.10.2004 um 13:14 Uhr  
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Artur schrieb:
Graf Zahl schrieb:
Hoffe das Tankstellengelände gilt als Privat
Ja, ja, so sind die Grünen. Hätte Dein Auto auf dem Tankstellengelände einen Parkrempler abbekommen und der Verursacher hätte sich aus dem Staub gemacht, würden die Herren keinen Finger krümmen. Selbst wenn vom Verursacher noch der Kotflügel herumliegen würde. Es ist ja schließlich ein Privatgelände...
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ne ne bei Parkverstössen oder so halten die sich raus , aber bei einer Straftat wie Fahrerflucht müssen Sie aktiv werden
Gruß Thomas
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| Geschrieben am 29.10.2004 um 13:19 Uhr  
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colognehunter schrieb:
ne ne bei Parkverstössen oder so halten die sich raus , aber bei einer Straftat wie Fahrerflucht müssen Sie aktiv werden
Aber bei Fahrerflucht nach einem Parkverstoß auf Privatgelände werden die nicht aktiv. Das ist erst neulich einem Kollegen auf dem Firmenparkplatz passiert.
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