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| Geschrieben am 23.09.2004 um 22:42 Uhr  
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colognehunter schrieb:
will euch nicht den spass nehmen.........aber ihr wisst wohl dass ihr nicht versichert seid am ring?
gruss thomas
--
Irridiumsilber und Alpakagrau muss er sein
He Thomas,
wer sagt denn so was ?
Im Touristenverkehr befährst Du eine öffentliche Einbahnstraße . . . !
Für Beschädigung am " Eigentum der Nürburgring GMBH " zahlt Deine Haftpflichtversicherung . . . !
Wenn man Dir nachweisen kann dass Du es übertrieben hast,also 50 Meter hinter den Leitplanken zum stehen oder liegen gekommen bist,dann kanns mit der Vollkasko Probleme geben.
Der Touristenverkehr ist ja keine Motorsportl.Veranstaltung ,die zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dient . . . !
Gruß
Paule
--
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| Geschrieben am 23.09.2004 um 22:54 Uhr  
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230black schrieb:
colognehunter schrieb:
will euch nicht den spass nehmen.........aber ihr wisst wohl dass ihr nicht versichert seid am ring?
gruss thomas
--
Irridiumsilber und Alpakagrau muss er sein
Hallo Thomas,
könntest Du das bitte genauer erklären?
Danke und Grüße
Stephan
also stephan,
in deinen versicherungsbedinungen steht drin dass deine vollkasko (sogar die teilkasko bis zu einem bestimmten betrag) nicht zahlen muss wenn du dir ein rennen lieferst , auf öffentlichen strassen und bei rennstrecken sowieso............
die nordschleife ist eine rennstrecke und grundsätzlich hast du keinen versichrungsschutz!!!!!
ausnahmen sind natürlich bei geschlossener strecke alle fahrtrainings oder fahrten die nicht zur erziehlung der höchstgeschwindigkeit dienen usw.
wissen leider die wenigsten wie schnell sie sich ruinieren können, viele versuchen deshalb den wagen aus dem ring zu schleppen und einen unfall ausserhalb zu türken........
hoffe dir geholfen zu haben, frag im zweifel deinen versicherungsmakler und lass dir je nach veranstaltung eine schriftliche freigabe geben , der makler haftet dann immer ......sofern er kohle hat
gruss thomas
--
Irridiumsilber und Alpakagrau muss er sein | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 23.09.2004 um 23:01 Uhr  
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Paule schrieb:
Wenn man Dir nachweisen kann dass Du es übertrieben hast,also 50 Meter hinter den Leitplanken zum stehen oder liegen gekommen bist,dann kanns mit der Vollkasko Probleme geben.
Danke, endlich mal eine Zahl als Anhaltspunkt Werde meine Karre ab jetzt nie weiter als 45 Meter von der Leitplanke entfernt ablegen
--
Gruß Ozzy
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