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Tipps und Technik R170 » » Thema: Irgendwie hab ich nun die Nase voll! |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 19.05.2003 um 09:49 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Reifri am 19.05.2003 um 09:52 Uhr ]
Hallo hab hier mal einen Frage an die Rechtsgelehrten in diesem Forum, da mein SLK200K. noch immer (und schon immer) diese Vibrationen nach dem bergab Parken aufweist und auch der dritte längere Werkstattaufenthalt nichts zu bringen scheint, hab ich nun echt keine Lust mehr auf den Wagen. Da ich diesen als Jahreswagen in einer DC-Niederlassung gekauft habe und nun noch bis Dezember diese obligatorische Gebrauchtwagen Garantie besteht, muß es doch noch andere Möglichkeiten geben, den Herren von DC etwas auf die Füße zu treten (ohne sich dort gleich die Türen zuzuwerfen). Bin irgendwie noch nicht soweit nach dem Rechtsanwalt zu rufen, aber es muß doch noch andere Maßnahmen geben, als die den Wagen wochenlang in die Werkstatt zustellen. Ich könnte mir eine Wandlung vorstellen (die aber nicht nur zu meinen Lasten geht) bzw. (Aus)Tausch gegen ein wertgleiches Fahrzeug. Der SLK ist im Prinzip ganz OK. nur bin ich nicht gewillt die Macke meines jetzigen zu ertragen und was ist schon eine Garantie Wert, die in den Versuchen der erfolglosen Nachbesserungen endet!
Danke für die Antworten im Voraus!
PS. den Kommentar zur Überschrift, Ich soll mir doch nie Nase Putzen geb ich mich gleich selbstgeb ich mich gleich selbst. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 19.05.2003 um 11:29 Uhr  
| Solange Du schreibst:
"Bin irgendwie noch nicht soweit nach dem Rechtsanwalt zu rufen, aber es muß doch noch andere Maßnahmen geben, als die den Wagen wochenlang in die Werkstatt zustellen."
ist die (Druck-)Möglichkeit noch stärker eingeschränkt.
Fälle wie Deiner werden ohnehin mehr oder weniger durch Gutachten (die sich auch widersprechen können) entschieden. Vielleicht solltest Du Dich an eine Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes wenden oder ein gesondertes gerichtliches Beweisverfahren betreiben, um einmal objektiv feststellen zu lassen, ob tatsächlich ein Mangel im Rechtssinne vorliegt. Wenn das geklärt ist, sieht das Gewährleistungsrecht eine klar definierte Plalette von Möglichkeiten vor.
Sträubt sich die Werkstatt dagegen, hilft ohnehin nur noch die Inanspruchnahme der Gerichte. Angesichts des Streitwertes (Wandlung oder Reparaturkosten) dürfte wohl eher ein Landgericht zuständig sein. Dort herrscht Anwaltszwang. Vor dem Amtsgericht könntest Du auch ohne Anwalt argumentieren.
Aber ob Du das wirklich könntest?
Der Willy
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquintaner
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