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| Geschrieben am 18.01.2025 um 13:16 Uhr  
| Hallo an alle,
es isst scheinbar doch nicht immer so leicht zu beantworten.
Ich bin Niederländer, 1952 geboren und habe 1970 in den
Niederlanden den Führerschein gemacht.
Bin 1988 von NL nach D umgezogen und musste damals innerhalb eines Jahres den
Niederländischen gegen einen Deutschen Führerschein tauschen.
Habe somit nur noch einen Deutschen Führerschein
mit Ausgabedatum 12-07-1989.
Isst jetzt 1952 oder 1989 das "Berechnungsjahr", wann ich tauschen muss????
Vertrauend auf eure Antworten, bereits jetzt im voraus vielen Dank
für eure Bemühungen.
Viele Grüße aus dem verdammt kalten Aachen
Hans
BTW,
Auf einen Rückruf der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamt
warte ich schon seit 2 Wochen. | Antworten
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User seit 04.11.2004
 | Geschrieben am 19.01.2025 um 23:37 Uhr  
|
Glatze11 schrieb:
Grad hab ich gelesen das bis Montag Millionen Papierführerscheine noch umgetauscht werden müssen.
Moin,
mal keine Panik!
Ich hatte meine graue Pappe ein Jahr zu spät umgetauscht, Reaktion der zuständigen Behörde vor Ort: Absolut keine!
Ergo irgendwann innerhalb eines "gesetzten" Jahres umtauschen und gut ist!
Man ist ja nicht gleich kriminell weil man Termine versemmelt.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________
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User seit vor Apr. 03
 | Geschrieben am 20.01.2025 um 08:26 Uhr  
| Ich hätte meinen Führerschein bis Juli 2023 umtauschen müssen.
Aufgrund des Chaoses bei unserer Führerscheinstelle, monatelang war es nicht möglich einen Termin zu vereinbaren und ich hatte auch keine Lust nach stundenlangem Anstehen unverrichteter Dinge wieder gehen zu müssen.
Also abgewartet. Bei einer zwischenzeitlichen Kontrolle wurde das zwar wahrgenommen, der Polizist kannte aber die Zustände unserer Behörde so dass es kein Problem war. Auf meine Frage hin sagte er mir, dass das eh nur mit € 10 Verwarngeld geandet würde.
Juli 2024 habe ich dann den neuen Führerschein am neuen Wohnort beantragt und der war dann nach „nur“ 5 Monaten Wartezeit im November 2024 fertig !
So wichtig kann der Umtausch also nicht sein. Gerüchteweise habe ich gehört, dass es allenfalls im Ausland, speziell bei Mietwagenfirmen, mit dem grauen Lappen Probleme geben könnte.
Gruß
Frankfurt
--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
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 | Geschrieben am 21.01.2025 um 06:52 Uhr  
| Gude Mosche,
letztes Jahr habe ich das einfach mit erledigt als ein neuer Perso (BPA) fällig war. Ich war zwar 3,5 Jahre zu früh dran, aber das war es mir wert. Leider sind die Ablaufdaten unterschiedlich. Der BPA ist 10 Jahre gültig, der Führerschein 15 Jahre. Der Führerschein hat ca 2 Monate gebraucht bis er bei mir war.
Gude, Olli.
--
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User seit 03.09.2006
 | Geschrieben am 22.01.2025 um 14:23 Uhr  
| Ich habe beschlossen das so lange wie möglich auszusitzen. Hatte Anfang der 2000er einen neuen Führerschein bekommen (Scheckkarte), nachdem der Eintrag für eine Brille entfernt werden musste (Augen gelasert, seitdem ohne Brille). Meine graue Pappe habe ich noch als Andenken behalten
Technisch habe ich also schon einen neuen Führerschein, allerdings ohne Verfallsdatum. Es erschließt sich mir daher nicht, warum ich den tauschen soll.
--
------ mike -------
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