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| Geschrieben am 03.12.2024 um 19:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Barry Ricoh am 03.12.2024 um 20:28 Uhr ]
Hallo Forum,
ich habe aus gegebenem Anlass mal eine Frage bzgl. des "Digitalen Checkheft"
Mein Wagen (EZ 2019) wurde zwar regelmäßig "nach Herstellervorgaben" gewartet aber zum Teil in einer "freien Werkstatt". Diese freie Werkstatt kann seit 2023 die Wartungen auch im digitalen Checkheft eintragen und hat das auch 23 und 24 gemacht. Für die Jahre 20/21/22 habe ich darüber aber nur Rechnungen im "Papierformat".
Als ich jetzt aktuell mit dem Gedanken spielte einen anderen Mercedes zu kaufen und meinen Wagen dann evtl. in Zahlung geben wollte, wurde mir vom Händler ein Angebot über den Ankauf gemacht welches aber trotz Vorlage der Papierrechnung, lt. Verkäufer deutlich schlechter ausfällt weil die Service im "System" fehlen.
Jetzt meine konkrete Frage (vielleicht an jemand der bei MB arbeitet)
Ist es möglich diese fehlende Serviceeinträge nachtragen zu lassen?
Wenn ja, durch wen und wie.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
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| Geschrieben am 04.12.2024 um 16:23 Uhr  
| Barry, meine Meinung, blödes Argument, um den Preis zu drücken.
Dein Auto ist 5 Jahre alt, somit generell, wenn nicht von Anfang an bei MB zugekauft, aus jeder zusätzlichen Langzeit-Garantie.
Im Weiterverkauf muss ein Händler für ein Jahr nochmal Gewährleistung geben und dies wird er sicher auch ohne die fehlenden eingetragenen Serviceleistungen machen können.
Problematisch könnten nur so Dinge, wie die Achsdurchrostung werden, für die MB aktuell auch bei sehr alten Autos noch Ersatz leistet. Wobei da sich die Frage stellt, ob bei solchen Autos auch der lückenlose Service vorliegt.
Das Risiko einer mögliche Kulanzablehnung hat der nächste Käufer immer.
Andern Händler aufsuchen und dort verhandeln.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 04.12.2024 um 21:31 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von zermanik am 05.12.2024 um 14:14 Uhr ]
Ich würde mein Auto da gar nicht verkaufen wenn mir einer so kommt.
Genau so wenig, würde ich es akzeptieren, wenn ich die letzten Inspektionen nicht belegen kann und mir deshalb der Gewerbliche Ankäufer den Betrag dafür vom Preis abziehen will.
Zwischen dem was die in Rechnung stellen möchten und das was die selber machen , außer den obligatorischen Ölwechsel klaffen Welten.
Einfach wo anders versuchen, bis es klappt.
Gruß W.
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 | Geschrieben am 05.12.2024 um 14:36 Uhr  
| Hallo,
ich habe die Frage so gelesen, dass der TE wissen will, ob ein durchgeführter aber fehlender Service nachgetragen werden kann und nicht, ob der Händler doof ist.
In den FAQ zum DSB steht folgendes:
https://b2bconnect.mercedes-benz.com/de/help/faq/software/dsb
Frage: Es gibt falsch gespeicherte Einträge. Wie kann ich die Daten korrigieren lassen?
Antwort: Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an unseren Support. Klicken Sie dafür auf die Schaltfläche „Erstellen eines neuen Support-Tickets“ weiter unten auf dieser Seite im Hilfebereich.
Die Werkstatt könnte also diesen Weg auch für fehlende Einträge einmal probieren.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 05.12.2024 um 16:12 Uhr  
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Barry Ricoh schrieb:
Als ich jetzt aktuell mit dem Gedanken spielte einen anderen Mercedes zu kaufen und meinen Wagen dann evtl. in Zahlung geben wollte, wurde mir vom Händler ein Angebot über den Ankauf gemacht welches aber trotz Vorlage der Papierrechnung, lt. Verkäufer deutlich schlechter ausfällt weil die Service im "System" fehlen.
Es steht die Frage ungeklärt im Raum, warum ein Händler so vorgeht.
Wenn ein Eigentümer doch den Beweis vorlegen kann, das die Services gemacht wurden.
Niemand kann mir dann im Gegenzug das Recht nehmen bei einer solchen Praxis von künstlich vorgeschobenen Gründen, von keinem Fairen Preisangebot zu sprechen.
SG W.
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 | Geschrieben am 05.12.2024 um 17:31 Uhr  
|
zermanik schrieb:
Es steht die Frage ungeklärt im Raum, warum ein Händler so vorgeht.
Falls es sich um eine Inzahlungnahme im Rahmen eines Neukaufs handeln sollte, verkauft nicht der Händler den Neuwagen, sondern die Mercedes Benz AG, und die bestimmt dann auch zentral den Ankaufspreis, der Händler hat keinen Spielraum. Evtl. gehört es zu den "Regeln", dass zentral digital nachgesehen wird und wenn da nix steht, dann ist es eben so.
Da könnte sich der TE alternativ nur eine andere Automarke suchen.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 05.12.2024 um 18:43 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
zermanik schrieb:
Es steht die Frage ungeklärt im Raum, warum ein Händler so vorgeht.
Falls es sich um eine Inzahlungnahme im Rahmen eines Neukaufs handeln sollte, verkauft nicht der Händler den Neuwagen, sondern die Mercedes Benz AG, und die bestimmt dann auch zentral den Ankaufspreis, der Händler hat keinen Spielraum. Evtl. gehört es zu den "Regeln", dass zentral digital nachgesehen wird und wenn da nix steht, dann ist es eben so.
Da könnte sich der TE alternativ nur eine andere Automarke suchen.
Gruß
Guido
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Auch dazu, Händler als Werksniederlassung ist doch seitens MB zum großen Teil Geschichte. RKG in Bonn ist z. B. heute auch Stellantis Verkäufer.
Wir haben dazu vom TE auch keine Info.
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 | Geschrieben am 05.12.2024 um 19:53 Uhr  
|
psr-slk schrieb:
Auch dazu, Händler als Werksniederlassung ist doch seitens MB zum großen Teil Geschichte. RKG in Bonn ist z. B. heute auch Stellantis Verkäufer.
Ein Händler oder auch Vertragshändler genannt war nie eine Werksniederlassung, sondern eben ein Händler. Das Beispiel RKG hast du ja schon selbst gebracht.
Beides ändert nichts an der heutigen Vertragsgestaltung. Neuwagen verkauft der Hersteller und nicht der Händler, auch wenn das in dessen Räumlichkeiten passiert .
--
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| Geschrieben am 05.12.2024 um 20:36 Uhr  
| Also hat man den Händlern alles abgenommen.
Frage mich warum es dann noch Kaufleute gibt, die ein Mercedes Autohaus führen wollen.
Was muss da in der Vergangenheit alles passiert sein.
Jedenfalls lässt sich das für mich nicht mit neue und modernere Geschäftsmodelle erklären.
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| Geschrieben am 05.12.2024 um 21:09 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 06.12.2024 um 00:10 Uhr ]
SLK172 schrieb:
psr-slk schrieb:
Auch dazu, Händler als Werksniederlassung ist doch seitens MB zum großen Teil Geschichte. RKG in Bonn ist z. B. heute auch Stellantis Verkäufer.
Ein Händler oder auch Vertragshändler genannt war nie eine Werksniederlassung, sondern eben ein Händler. Das Beispiel RKG hast du ja schon selbst gebracht.
Beides ändert nichts an der heutigen Vertragsgestaltung. Neuwagen verkauft der Hersteller und nicht der Händler, auch wenn das in dessen Räumlichkeiten passiert .
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so wie es zu lesen war und ist, siehe hier
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/mercedes-werks-niederlassungen-sollen-weg/
betrieb MB mit den Werksniederlassungen eigene Verkaufshäuser und die Mitarbeiter dort waren „Werksangehörige“ von MB.
Bei einem „freien“ Vertragshändler gibt es nur Abnahmeverträge mit den Autohäusern, Herstellern. Der Händler ist aber rechtlich selbstständiger Kaufmann. Wie und zu welchen Bedingungen er Gebrauchtwagen aufkauft ist handelsrechtlich seine eigene Sache.
--
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