| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Gebrauchten mit Vorschaden als unfallfrei gekauft - zurückgeben oder Preisnachlass? |
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 ) |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 440
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 18.04.2024 um 04:11 Uhr  
| Meine Tochter hat einen Astra K Sportstourer gekauft EZ 2022. Schaut klasse aus, fährt sich super. Gute Ausstattung. Wenig KM. Vom Nicht Opel Händler als unfallfrei verkauft.
Nun beim Recherchieren ist rausgekommen, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte.
Ich habe die Rechnung von dem Schaden. Fast 8k - Fahrzeug war da gerade ein halbes Jahr alt.
u.A. Frontverkleidung, Kühlergrill, Motorhaube, Frontträger, Halterungen, Windabweiser Frontteil, Kühler, Klimakondensator, Scheinwerfer rechts etc (Teile für 4700 Euro).
Man sieht nichts - wurde von Opel repariert. Der verkaufende Händler hatte sogar einen Gutachter da, der eine Nachlackierung der Motorhaube festgestellt hatte. Was aber laut dem Händler ja kein Unfallschaden gewesen wäre, drum hat er Unfallfrei in den Kaufvertrag reingeschrieben. Von dem Gutachten hat er beim Verkauf nichts gesagt, nur als ich ihm jetzt sagte, da war wohl ein Unfall drauf.
Nun mit der Rechnung kann er das natürlich nicht mehr sagen.
Frage nun an die Fachleute:
Auto zurückgeben (bietet der verkaufende Händler an) oder Preisnachlass? Gekauft für 16k mit 12tkm.
Sind aber schon fast 2000km gefahren mit dem Auto. Gekauft letzten Monat.
Irgendwie ja fast schon arglistig von dem verkaufenden Händler, oder??? Der sagt mir halt - das Gutachten... und wäre ja nur Plastik hat er gedacht. Ist ja auf keinen Fall nur Plastik gewesen und ein wenig Lack...
Müssten wir bei Rückgabe da die KM bezahlen?
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an dapapa Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5533
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 18.04.2024 um 08:26 Uhr  
| Unfallfrei trotz Nachlackieren? Reine Lackausbesserungen nach z.B. Steinschlag, Hagelschaden oder unerheblichen Parkdellen gelten ebenso wie Nachlackieren wegen Vogelkots als Bagatellen. Wurde jedoch zusätzlich ein Blechschaden repariert, liegt ein Unfallschaden vor und die Angabe „unfallfrei“ ist nicht mehr korrekt.
Soviel zum Thema unfallfrei!
Ja, das ist eine nicht zu beantwortende Frage.
Grundsätzlich wäre meine Meinung dass das Vetrauensverhältnis zum Händler komplett im Eimer ist und ich da nie einen Wagen kaufen würde!
Wenn jetzt Deine Tochter den Wagen liebt, was ja vorkommen kann, lautetdie Antwort, holt das Maximum raus!
Auf alle Fälle würde ich dann jemanden, am besten einen Sachverständigen, den Wagen komplett prüfen lassen, gibt es noch versteckte bzw. nicht reparierte Mängel, wurde korrekt repariert, Stichwort Billigteile etc., der kann dann auch eine Aussage zur Wertminderung machen. Kosten trägt natürlich der Händler!
Wenn alles passt kann man dann auch über behalten nachdenken!
Ja, dann in die Preisverhandlungen einsteigen, ggf. jedoch einen Rechtsanwalt beratend hinzuziehen und wenn der Händler zickt auch offiziell einschalten.
Bezüglich der gefahrenen Kilometer kann ich nichts sagen, aber Bauchgefühl sagt, der kriegt nie im Leben Geld von mir und wenn er doch will gibts eine Betrugsanzeige!
Gruß
Frank
--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an S - FP 230 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2071
User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 18.04.2024 um 10:30 Uhr  
| Mich würde mal in Interessieren durch welche Art der Recherche nun festgestellt wurde ,das es ein Unfallwagen ist.
Aber egal was der Händler auch sagt, den Betrugsvorwurf kann er nicht oder nur sehr schwer entkräften.
Ein jeder Händler prüft doch beim Ankauf, sowie Inzahlungnahme ein Fahrzeug das ihm angeboten wird.
Also trägt er die Verantwortung und kann sich hinterher nicht herausreden.
Stellt sich im nachhinein heraus, so wie es jetzt nach nur 4 Wochen ist, das es sich um einen Unfallwagen handelt, muss der Händler den Wagen zurück nehmen und den vollen Kaufpreis zurück zahlen.
Eine abgeschlossene RV. ist jetzt genau das richtige was man braucht, um solche Praktiken zu begegnen.
--
200 Kompressor Pre. FL. Brillantsilber Schwarzes Leder Italien Reimport. 192 PS und Originalzustand Bj. 99 / km. Stand 104000 | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an zermanik Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16864
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 18.04.2024 um 10:47 Uhr  
|
S - FP 230 schrieb:
Wenn jetzt Deine Tochter den Wagen liebt, was ja vorkommen kann, lautetdie Antwort, holt das Maximum raus!
Auf alle Fälle würde ich dann jemanden, am besten einen Sachverständigen, den Wagen komplett prüfen lassen
...ggf. jedoch einen Rechtsanwalt beratend hinzuziehen
Moin Frank,
"das Maximum herausholen" und zunächst mal externe Kosten für den Händler zu produzieren durch Sachverständigen und Anwalt passt m.E. nicht zusammen.
Wenn der Wagen gut repariert wurde, sie den Wagen gerne fährt und nicht nach kurzer Zeit wieder verkaufen will, spielt der durch den Hersteller offensichtlich gut reparierte Unfallschaden in dieser Preisklasse keine große Rolle.
Insofern würde ich dem Händler mit sicherem Auftreten vermitteln, dass er besser fährt, wenn er einer nachträglichen Kaufpreisminderung zustimmt. Ich würde mit 6-7% in die Verhandlung hereingehen und mich dann je nach Situation im Bereich 4%-5% mit ihm einigen wollen. Dabei sollte man auch im Blick haben welche Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug anfallen würden und dass der "Spaß" eines Kaufs dann von vorne losgeht.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W213
Montags zur Arbeit statt Fridays for Future | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK172 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5533
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 18.04.2024 um 11:19 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
Moin Frank,
"das Maximum herausholen" und zunächst mal externe Kosten für den Händler zu produzieren durch Sachverständigen und Anwalt passt m.E. nicht zusammen.
Wenn der Wagen gut repariert wurde, sie den Wagen gerne fährt und nicht nach kurzer Zeit wieder verkaufen will, spielt der durch den Hersteller offensichtlich gut reparierte Unfallschaden in dieser Preisklasse keine große Rolle.
Gruß
Guido
Hi Guido,
das Maximun kann durchaus sein, dass der gezahlte Preis ok geht, aber auf die Prüfung ob gut und korrekt repariert werden soll, würde ich nicht verzichten! Und RA war ja nur für den Fall das es Probleme gibt wenn zurück genommen werden soll und es da Ärger z.B. wegen der Kilometer gibt. Das war vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt!
Ich habe bei Mercedes in der Ulmer Str. schon einen im PWI reparierten CLS 500 gesehen, bei welchem der Schaden, vermutlich nur Selbstkosten, bei bereits € 3.000 lag und die Reparatur nicht korrekt ausgeführt war. Die AMG Seitenschweller hingen total schief und auf die Schnelle konnte ich von außen nicht erkennen, ob nur nicht korrekt eingeclipst oder ob die Clipse gebrochen waren.
Soweit zur guten Reparatur beim Hersteller/Händler.
Auch da wird teilweise gepfuscht! Eigentlich austtauschfällig Teile werden ggf. doch repariert. Es gibt immer zwei Reparaturmethoden. Die Korrekte und damit u.U. teure Variante oder eine eben kostengünstigere Variante, die nicht immer schlecht sein muss!
Also plakativ Spachtelmasse vs. Neuteil.
Und sorry, bei einem Händler der so ein Fahrzeug als unfallfrei verkauft, da darf ich auch bei einer angeblichen Reparaturrechnung deren Echtheit und ob die Reparatur korrekt war zumindest prüfen!
Warum verschweigt er so einen Schaden wenn korrekt repariert wurde? Das er dadurch etwas Geld verliert klar, aber den reduzierten Verkaufspreis hat er doch beim Ankauf des Fahrzeuges bereits berücksichtigt.
Also nur Gewinnmaximierung als Absicht?2?
Kein Händler meines Vertrauens!!
Gruß
Frank
--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an S - FP 230 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 440
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 18.04.2024 um 11:19 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von dapapa am 18.04.2024 um 12:15 Uhr ]
zermanik schrieb:
Mich würde mal in Interessieren durch welche Art der Recherche nun festgestellt wurde ,das es ein Unfallwagen ist.
Aber egal was der Händler auch sagt, den Betrugsvorwurf kann er nicht oder nur sehr schwer entkräften.
Ein jeder Händler prüft doch beim Ankauf, sowie Inzahlungnahme ein Fahrzeug das ihm angeboten wird.
Also trägt er die Verantwortung und kann sich hinterher nicht herausreden.
Stellt sich im nachhinein heraus, so wie es jetzt nach nur 4 Wochen ist, das es sich um einen Unfallwagen handelt, muss der Händler den Wagen zurück nehmen und den vollen Kaufpreis zurück zahlen.
Eine abgeschlossene RV. ist jetzt genau das richtige was man braucht, um solche Praktiken zu begegnen.
--
200 Kompressor Pre. FL. Brillantsilber Schwarzes Leder Italien Reimport. 192 PS und Originalzustand Bj. 99 / km. Stand 104000
Du sprichst da ein interessantes Thema an. Weil Datenschutz - wir sagen nichts!!!
Der Wagen war ein Firmenfahrzeug - Firma in Insolvenz - keine Ansprechpartner.
Ich (Sherlock) habe den ausliefernden Opel Händler angerufen und nach Historie gefragt. Da kam dann wurde bis auf Auslieferung (hat ja erst 12tkm) nichts gemacht, ausser noch die Repartur... Worauf ich natürlich gefragt habe: was für eine Repartur.
Da kam dann: wer sind sie eigentlich? Oh, neuer Besitzer. Wir dürfen nichts sagen.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass ich vorgebe ich wäre von der Firma und habe dann die Info bekommen = Grauzone.
Es ist wirklich so, dass die Händler nichts rausgeben.
Im Nachhinein fällt meiner Tochter ein - sie war mit dem Auto bei Opel und hat was gefragt. Da hat der Mensch in den Computer geschaut und komisch geguckt, Kollegen gerufen, aber nichts gesagt. Ich nehme mal an, dass dies da von Opel repariert im System ist. Aber die sagen NICHTS!!!
Normalerweise dann nur mit RA und so. Aber Tochter hat natürlich NICHT auf Papa gehört und immer noch keinen Verkehrsrechtschutz
PS: der verkaufende Händler ist kein Opel Händler und der wusste nichts vom Unfall. Hat aber ein Gutachten in dem zumindest Nachlackierungen erwähnt sind. Aber auch der Gutachter hat auf den schnellen Blick anscheinend keinen Unfall gesehen. Wurde also gut repariert und war ja fast neu als das repariert wurde. Da wird man Alt und Neu kaum unterscheiden können. Wenn es gut gemacht wurde.
PPS: der verkaufende Händler hat aber bescheinigt, dass das Fahrzeug Unfallfrei wäre
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an dapapa Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5533
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 18.04.2024 um 12:12 Uhr  
| Also Autohändler, es gibt ein Gutachten im welchem Nachlackierungen steht und er gibt die Infos nicht weiter?
OK, kann man geteilter Meinung sein, aber vom Händler erwarte ich dann etwas mehr.
Betreffs Rechtsschutz.
In einem solchen Fall hilft Verkehrsrechtsschutz nicht! Da benötigt man einen Vertragsrechtsschutz.
Nur kleiner Tipp am Rande !
Gruß
Frank
--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an S - FP 230 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 440
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 18.04.2024 um 12:26 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von dapapa am 18.04.2024 um 12:32 Uhr ]
Die rechtliche Seite ist hier schon klar. Rücknahme - bietet der Händler auch an. Breitschaft zur Preisminderung ist beschränkt vorhanden. Da kam ein: mach mir einen Vorschlag oder zurückgeben.
Getauscht wurden u.a.:
Frontverkleidung, Kühlergrill, Motorhaube, Frontträger, Halterungen, Windabweiser Frontteil, Kühler, Klimakondensator, Scheinwerfer rechts etc (Teile für 4700 Euro).
Was meint ihr denn zum Schadensbild. Wurde schon viel gemacht. Airbags sind nicht auf der Liste. Ich vermute mal ein Pfosten oder was. Weil ja Kühler und Klimakondensator getauscht wurde.
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an dapapa Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3091
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 18.04.2024 um 12:33 Uhr  
| Es ist schon kurios, das Hersteller/Werkstätten meinen, Daten über Sachen (nicht Personendaten!) abspeichern zu dürfen und diese unter dem Deckmantel Datenschutz dem rechtmäßigen Eigentümer vorenthalten zu dürfen.
IMHO besteht hier ein rechtmäßiger Auskunftsanspruch.
Sofern das Fahrzeug behalten werden soll, würde ich in dieser Angelegenheit auf die bei Unfallschäden übliche merkantile Wertminderung als Preisnachlass bestehen.
https://089-kfz-gutachten-muenchen.de/merkantile-wertminderung/wertminderungsrechner/
Wenn der Unfallschaden damals über eine Versicherung abgerechnet wurde, wurde dem damaligen Halter genau eine solche Wertminderung erstattet.
Dem jetzigen Verkäufer steht es dann frei, diesen Betrag von seinem Vorverkäufer einzufordern.
--
Schwarz-Leistung-Kabrio | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an jw61 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16864
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 18.04.2024 um 12:45 Uhr  
|
jw61 schrieb:
Wenn der Unfallschaden damals über eine Versicherung abgerechnet wurde, wurde dem damaligen Halter genau eine solche Wertminderung erstattet.
Das trifft nur zu, wenn es kein Eigenverschulden war.
Deine VK erstattet dir nicht noch die Wertminderung, wenn du gegen einen Pfosten fährst.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W213
Montags zur Arbeit statt Fridays for Future | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK172 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :722 Mitglieder: 6 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|