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Klatsch und Tratsch » » Thema: KFZ Halter bleibt auf den Abschleppkosten nach Polizeikontrolle sitzen?
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   Ramius

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 Geschrieben am 31.05.2023 um 14:21 Uhr   
Moin,

KFZ Halter bleibt auf den Abschleppkosten nach Polizeikontrolle und KFZ Sicherstellung und Vorführung beim TÜV OHNE negativen Befund sitzen?

Kollege schilderte mir o.g. Fall und nach meinem Rechtsempfinden muss der Staat, in diesem Fall das Land NRW, für die Kosten aufkommen und diese übernehmen.

Gibt’s dazu Erfahrungen von Euch oder einen konkreten Fall?


--
Viele Grüsse
Ralf

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   Professor Fate

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 Geschrieben am 31.05.2023 um 14:58 Uhr   

Ramius schrieb:
KFZ Halter bleibt auf den Abschleppkosten nach Polizeikontrolle und KFZ Sicherstellung und Vorführung beim TÜV OHNE negativen Befund sitzen?
Da würde ich auch einen Anwalt einschalten und gegen den Dienstherren (also das Land NRW) klagen, falls gutes Zureden nicht hilft.

Ich habe aber auch schon andere Sachen gehört: SEK bricht mitten in der Nacht für eine Festnahme die Tür auf, stürmt die Wohnung und stellt dann fest, daß es die falsche Bude war. Auch hier blieben die Geschädigten auf den Kosten für die neue Tür sitzen.

Einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal jüngeren Datums gelesen und da wurde die Wohnungstür "auf Kulanz" vom Land repariert.

Lange Rede, kurzer Sinn: Es kann schwierig werden, hier Recht zu bekommen.

Daniel

--
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 Geschrieben am 31.05.2023 um 17:46 Uhr   
was ist denn dann mit den kosten für eine blutuntersuchung bei alkohol/drogenverdacht? muß man die auch zahlen?

also man kann ja das pusten verweigern und darf dann mit zur wache. dort fällt die probe negativ aus. wer zahlt? muß man die untersuchung überhaupt zahlen?

beim abschleppen ist ja immerhin noch eine drittpartei involviert, also das abschleppunternehmen.
auftraggeber ist polizei/land, imho müßten die auch zahlen, wenn sie umsonst abgeschleppt haben. wenn ich einen falschparker von meinem grundstück entfernen lasse, geht das ja auch erstmal auf meine kappe.

ziemlich befremdlicher ausgang, der da passieren kann. auch das mit dem sek. geht imho überhaupt nicht.

letzte woche im newsletter von wbs law:
feuerwehr wird zu einem einsatz gerufen, den es dann nicht mehr gab. vor ort stand aber eine autofahrerin mit platten (adac schon bestellt) und die jungs der freiw. feuerwehr haben ihr dann das rad gewechselt.

soweit, so gut, nur kam dann hinterher eine rechnung über um die 700eu für den "einsatz".

ging vor gericht und die frau bekam natürlich recht, schon alleine weil sie die feuerwehr nicht um hilfe gebeten hatte, noch über folgekosten aufgeklärt wurde. aber versuchen kann mans ja mal....



--
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   Juergen S

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 Geschrieben am 01.06.2023 um 19:21 Uhr   
Also ich weiß mit Bestimmtheit, dass nach einer Blutprobe mit negativem Ergebnis auf den Fahrer keine Kosten zukommen.
Im Gegenteil, bei evt. wichtigen, und nicht aufschiebbaren Erledigungen die nicht mit ÖPV erledigt werden können, werden Taxi-Kosten ersetzt.

Habe ich hinter mir.
Von der Firma gegen 01:00 nach Hause kommend folgte mir ein Streifenwagen bis vor meine Garage.( ist zwar Privatgrundstück, aber nicht abgesperrt, also der Öffentlichkeit zugänglich, und da darf er das ). Ich wurde dann von zwei jüngeren Beamten kontrolliert, Papiere, Rundgang ums Auto ( nicht der SLK ) und dann die übliche Frage : Haben Sie ........ Ich verneinte, komme von der Arbeit usw.
Das wurde leicht ins Lächerliche gezogen
Da die Polizeiwache nur so 10 Min. zu Fuß von meiner Wohnung entfernt ist und es auch nicht regnete habe ich die Atemkontrolle abgelehnt und durfte mit zur Wache.
Und da ich ja vor meiner Garage stand, wollte ich den Ford auch reinfahren, das wurde aber unterbunden und ich musste schieben !!!

Nach 15 Min. kam ein Arzt, befragte mich und nahm die Blutprobe vor.

Führerschein für 3 Tage weg und anschließend ein Schreiben der Staatsanwaltschaft:
Ergebnis 0;0 Promille und falls ich Unkosten habe Belege einreichen.

Grüße von Jürgen




--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter.

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   ASW29

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 Geschrieben am 01.06.2023 um 19:34 Uhr   
In Deutschland scheint das Interesse der Polizei eher darin zu liegen, unbescholtene Bürger zu belästigen und Geld einzutreiben wo es nur geht, anstatt sich viel wichtigeren Dingen, wie zunehmende Ausländerkriminalität - Bandentum etc. zuzuwenden.

--
Gruß
Dirk
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Mein SLK sagt immer....isch habe keine Rost.
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   zermanik

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 Geschrieben am 01.06.2023 um 19:57 Uhr   
Als ich mal zum Pusten mit zur Wache musste, ich hatte Bier getrunken , das bestritt ich nicht.
Waren die Beamten wirklich sehr freundlich zu mir, sie gaben mir den Lappen zurück und durfte die Wache wieder verlassen.
Nur mein Auto stand ca. 5 Kilometer weiter entfernt und auf die bitte mich wieder dahin zubringen gingen sie nach einigen kurzen Worten , in dem mir mitgeteilt wurde, das sie es nicht tun müssten trotzdem ein.
Also sage mir noch einer was gegen die Polizei.


--
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User seit 04.08.2009
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 01.06.2023 um 22:47 Uhr   


Ramius schrieb:
Moin,

KFZ Halter bleibt auf den Abschleppkosten nach Polizeikontrolle und KFZ Sicherstellung und Vorführung beim TÜV OHNE negativen Befund sitzen?

Kollege schilderte mir o.g. Fall und nach meinem Rechtsempfinden muss der Staat, in diesem Fall das Land NRW, für die Kosten aufkommen und diese übernehmen.

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Viele Grüsse
Ralf

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Man muss bei solchen erzählten Sachverhalten immer vorsichtig sein, ob es sich tatsächlich so zugetragen hat.

IMHO muss man hier 2 Fallkonstellationen (mit demselben Ergebnis = der Auftraggeber = die Polizei = das Land zahlt) unterscheiden:

1. Normalerweise rechnet der Abschlepper mit dem Auftraggeber = Rechnungsempfänger, hier der Polizei, direkt ab. Wenn kein Tatvorwurf vorliegt, bekommt der Halter sein Fahrzeug von der Polizei ohne Zahlung ausgehändigt.

2. Abschleppunternehmer gibt das Fahrzeug nur gegen Vorkasse an den Halters raus. Dann muss der Halter das Land in Regress nehmen.

Das OLG Düsseldorf hält diese übliche Vorkasse-Praxis (bei Falschparkern) für rechtswidrig. https://kfz-versicherungen.com/recht/abschleppkosten-nicht-sofort-faellig/

--
Schwarz-Leistung-Kabrio

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 Geschrieben am 02.06.2023 um 13:53 Uhr   
Vorsicht.
Man kann ganz schnell reinfallen.
Zb fragen die dich ob du einverstanden bist mit der Beschlagnahme.
Seltsammerweise sind die unschuldigen es oft und sagen ja.
Weil sie denken das ja nichts gefunden wird und sie ein reines Gewissen haben oder was weiß ich für Gründe.
In dem Fall trägst du aber die Kosten wenn nichts gefunden wird--du hast ja zugestimmt.
Sucht mal im Internet was man bei Kontrollen sagen darf und was man lieber sein lassen sollte.
Ist ein sehr interessantes Thema aber umfangreich.
ZB Kontrolle Warndreieck und Verbandskasten...oft nur eine Begründung um in den Kofferraum zu schaun.
Was die ohne Grund nicht dürften.
usw usw
Geschickte Frage und falsche Antwort und schon sitzt du in der Falle.
Zb dürfen sie dich nicht pusten lassen ohne hinreichenden Verdacht wie Geruch oder auffälliges Fahrverhalten.
Natürlich behaupten sie dann was verdächtiges bemerkt zu haben aber rechtlich bedenklich.
Wenn ich kontroliert werde bin ich höflich aber Maulfaul.
Und ich geb nix zu.
Sollen sich mit meinem Anwalt unterhalten.
Ist aber noch nie passiert.
Hab ich was falsch gemacht geb ich das zu,bezahl den Mist und fertich.

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 Geschrieben am 02.06.2023 um 23:02 Uhr   
Nee Glatze, das ist Unsinn...die Frage, ob man damit einverstanden ist oder nicht, hat einen anderen rechtlichen Hintergrund...mit Einverständnis (=freiwillige Herausgabe) ist das eine Sicherstellung...ohne Einverständnis ist das eine Beschlagnahme...und eine Beschlagnahme bei "Gefahr im Verzug" soll innerhalb von 3 Tagen richterlich bestätigt werden, eine Sicherstellung muss nicht richterlich bestätigt werden...nachzulesen in §§ 94 und 98 StPO.

Mit der Zahlung hat das nix zu tun.

Und das Reden Silber und Schweigen Gold ist, ist ein bekanntes Sprichwort...man muss sich nicht selbst belasten, kann aber selber entlastendes vorbringen.

--
Schwarz-Leistung-Kabrio

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 Geschrieben am 03.06.2023 um 15:40 Uhr   
Na dann höre dich mal um.
Da wirst du zu einem anderen Ergebnis kommen.
Recht haben und Recht bekommen................

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