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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Kennzeichen Halterungen |
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| Geschrieben am 14.03.2023 um 13:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von chris_slk am 14.03.2023 um 13:53 Uhr ]
Vielleicht sollte man sich einfach am Wortlaut der Verordnung anstelle "irgendeines Internetartikels" orientieren:
Aus https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html:
[...]
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
[...]
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen.
[...]
Wie "fest" genau definiert wird ist natürlich relativ... (das ist das "Schöne" an vielen deutschen Gesetzen & Verordnungen, alles bis auf's Detail festzulegen und dennoch ein Maximum an Unklarheit / Schwammigkeit zu wahren).
Ich würde "fest" so definieren, dass sich ein Kennzeichen nicht durch irgendwelchen normal auftretenden Einflüsse während der Fahrt lösen kann. Dementsprechend gehe ich davon aus, dass die üblichen und weit verbereiteten Klemmvorrichtungen weiterhin in Ordnung sind und Kennzeichen nicht zwingend verschraubt werden müssen.
Abgesehen davon ist in der Verordnung (bislang) nichts ersichtlich, dass ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit o.ä. geahndet wird.
Also, mMn eher ein "Sturm im Wasserglas", für 99,99% der Halter dürfte sich nichts ändern.
--
Gruß
chris_slk
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| Geschrieben am 15.03.2023 um 09:07 Uhr  
| Hallo zusammen,
ja, wie immer sehr schwammig formuliert. Kraftaufwand ? Selbst ich reisse mit links die kompletten Halterungen mit den zwei in den Kunststoff der Frontschürze gedrehten Minischrauben in weniger als 1 Minute heraus.
Gefühlt brauche ich bei einem vernünftigen Klett genausoviel wenn nicht sogar noch mehr Kraft.
Unterm Strich ist es wie so oft:
Jeder macht das, was er für richtig hält, und trägt ggf. auch die Konsequenzen.
Ich werde jedenfalls an keinem Fahrzeug die Klettbefestigung gegen Schrauben ersetzen und es einfach "riskieren". Im april muss das Coupe zum TÜV, dann schauen wir mal..
Unsere Autos haben seit über 2 Jahren die 3 D Kennzeichen mit Klettbefestigung und bis Dato hat sich da auch nix gelöst.
Aber wie bereits geschrieben: muss jeder für sich entscheiden .
--
Herzliche Grüße,
Matthias
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| Geschrieben am 15.03.2023 um 12:28 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Edelfisch am 15.03.2023 um 13:20 Uhr ]
Madmax schrieb:
Edelfisch schrieb:
Ich habe mir den 25-seitigen Testbericht doppelseitig ausgedruckt und ins Auto gelegt.
Werde ich mir auch mal ins Auto legen. Da sieht man, dass meine subjektive Einschätzung doch richtig war.
--
Herzliche Grüße,
Matthias
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Hallo Matthias,
ich habe vor knapp zwei Jahren zum ersten Klett verwendet und war sowohl vom Kleber(3M) als auch von der Festigkeit der Klettverbindung total überrascht.
Gefiel natürlich meinem blöden Händler nicht, dass ich seine Dreckswerbehalter abmontiert habe...
Der dämliche Verkäufer fragte sogar, ob die Werbehalter nicht Pflicht seien...
Gruß
Thomas
--
Meine Fahrzeuge:
Mercedes SLK 320, BMW 328i Cabrio(E36) und seit April 2021: Seat Mii electric; seit November 2021 auch ein Mazda CX5 | Antworten
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| Geschrieben am 16.03.2023 um 07:09 Uhr  
| Hallo Thomas,
ja, ich hatte Anfangs auch Bedenken bezüglich der Haftung aber die sind unbegründet wenn man sauber geklebt hat.
Erstaunlich war die Haltbarkeit: nach einem unverschuldeten Unfall. Jeder normale Halter wäre abgefallen oder zumindest Teilweise abgerissen, das 3 D Kennzeichen aber klebte, der Unfallbedingten Verformung der Schürze folgend, wie eine Eins
Jetzt ist, um zum Thema zurückzukommen, die spannende Frage wie die kontrollierenden Organe die Gesetzesformulierung auslegen bzw. umsetzen. Ich seh es recht gelassen.
--
Herzliche Grüße,
Matthias
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