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Tipps und Technik R171 » » Thema: AHK für SLK 171 - Infos |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
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User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 23.02.2023 um 11:04 Uhr  
| Hal.lo,
gibt es eigentlich eine (wegklappbare oder abnehmbare!) AHK für den 171er? Ich brauche die nicht etwa für Anhängerbetrieb, sondern für einen Fahrradträger. Bislang habe ich da im Netz nichts konkretes gefunden.
Da wir unseren SUV verkauft haben, der natürlich eine AHK hatte, müsste jetzt eben bei Gelegenheit der Nasenbär als E-Bike-Transporter herhalten.
Für einen Tipp - oder noch besser: einen Link - wäre ich sehr dankbar.
--
Herzliche Grüße!
Hal
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Nasenbär forever! | Antworten
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| Geschrieben am 23.02.2023 um 11:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 23.02.2023 um 11:42 Uhr ]
Hallo Hal,
gibt es eine AHK für den 171, zumindest als Lastenträger für Fahrradhalter?
Antwort: Zumindest gab es sie mal.
Es war hier im Forum vor Jahren mal ein Thema und es gab auch Fotos und Quellenangabe.
Diese AHK wird auch nur als Transportträger im Fahrzeugschein eingetragen, weil es für den 171 keine Freigabe als Zugfahrzeug gibt, nicht mal für einen ungebremsten 750 Kg Anhänger.
Nun ist es aber wie mit vielem so. Zu den Zeiten der Aktualität eines hier nun bestimmten Autos kommen Hersteller von modellspezifischem Zubehör durchaus auf die Idee zu diesem Modell ein Zubehör herzustellen.
Zu Bedenken ist dabei, dass für bestimmte Bauteile, wie nun so eine AHK, Bauteilprüfungen und Zulassungsfreigaben, wie eine ABE oder Musterfreigabe eingeholt werden müssen und so was teuer ist.
Man stellt dann die Dinger her und hofft auf entsprechenden Absatz, was sicher für eine AHK bedingt durch die fehlende Zulassung des SLK als Zugwagen für Anhänger noch schwieriger ist. Weiter der 171 ist bei nicht wenigen Eigner oft ein Zweitwagen um damit offen zu fahren und kein daily Lastenesel.
Die Nachfrage und der Absatz mag für so eine speziell AHK dann in den Hochzeiten der Verkaufszahlen des 171 für den Hersteller durchaus akzeptabel gewesen sein.
Wenn das Modell, also hier der 171, dann ausläuft, wird sicher auch noch eine Nachfrage von 2. Hand Besitzern im Gebrauchtwagenbereich geben. Diese wird aber über die Jahre dann doch weniger. Heißt, der Hersteller der AHK nimmt das spezifische Teil auch aus dem Programm. Werkzeugsätze, oder was auch immer speziell zur Herstellung notwendig ist, werden nicht auf ewig aufbewahrt.
Lange schreibe, kurzer Sinn, schau hier oder sonst wo im Netz nach, ob so eine „Fahrradträger-AHK“ noch für den 171 zu bekommen ist
11 Jahre nach dem Ende des 171 sind die Chancen aber gering.
--
Gruß Peter | Antworten
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User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 24.02.2023 um 16:18 Uhr  
| Hal.lo,
danke für die Tipps, die letztlich alle auf die Fa. Kupplung-vor-Ort hinauslaufen.
Die werben zwar auf ihrer Homepage lautstark damit, sind aber nicht Willens oder in der Lage an einem 171er eine Anhängerkupplung zu montieren. Habe gestern mehrere leider zunehmend unerfreuliche Telefonate mit denen geführt, auch warum sie mit etwas werben, was sie offensichtlich nicht können, aber trauriges Fazit ist, dass man diesen Laden - der auch sowieso ziemlich jwd an der deutsch-tschechischen Grenze liegt (Dialekt am Telefon nur mühsam verständlich - man spricht nicht hochdeutsch) - insoweit vergessen kann!
Zuletzt haben die sogar die Chuzpe gehabt, zu bestreiten, dass sie auf ihrer eigenen Homepage überhaupt den SLK bewerben... Hab ihnen dann einen Screenschot geschickt und seither nichts mehr gehört... Ist auch besser so!
Wenn jemand von euch einen anderen Lieferanten benennen kann, der das tatsächlich kann (und nicht nur davon schwätzt, es zu können) wäre ich sehr dankbar!
LG
Hal
--
Herzliche Grüße!
Hal
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| Geschrieben am 25.02.2023 um 15:55 Uhr  
| men lernt immer noch dazu. Das die AHK nur für den Trägerbetrieb von Fahrradträgern oder ggf. Zusatzkoffer, die gibt es auch, die Kugel oben angebohrt und dort einen Stift eingepresst haben, wusste ich auch noch nicht.
Heißt aber, die entsprechenden Kupplungsmäuler müssen oben auch ein etwas größeres Loch oben im Maul aufweisen. OK, da ich eine Standard-AHK zum Ziehen habe, und auch an anderen Autos nur solche kenne, ist mir so etwas noch nie zu Augen gekommen.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 25.02.2023 um 16:47 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 26.02.2023 um 09:03 Uhr ]
Das würde ich dann doch eher sein lassen, da ich mal annehme, dass der Stift in der ABE, die, falls es eine gibt, mitzuführen ist oder gar im Fzg-Schein zur Kupplung eingetragen wird. Und dann ist spätestens beim nächsten TÜV, der, falls eine AHK eingetragen ist, die AHK-Funktionen prüfen muss, Schluss mit Lustig. Es gibt dann keine neuen TÜV fürs gesamte Auto.
Eher am Fahrradträger Kupplungsmaul ein Loch bohren. Der muss nicht zum TÜV, wie jeder sonstige Anhänger auch. Ob dies nun erlaubt ist, lass ich dabei mal außen vor, da die ganzen Trägerkupplungen aber über Klemmung halten und nicht drehend bzw. drehbar auf der Kugel aufliegen, wie halt Anhängerkuplungsmäuler ist hier das Loch sicher das kleinere Übel.
Falls dies nicht geht, Fahrradträger in der Bucht verticken und eine neuen
Träger kaufen. Kommt immer noch billiger als beim TÜV eine Absage zu bekommen und eine über 1000 € teure AHK ggfs. Schrott ist.
Gruß Peter | Antworten
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