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HiFi und Telecom » » Thema: PMR Funkgeräte: Fragen eines Neulings |
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| Geschrieben am 02.09.2022 um 23:26 Uhr  
| Thomas, nur zur Erinnerung, Bedienung ist aber nur einem Beifahrer erlaubt.
Solltest Du als Fahrer funken und mit dem Ding in der Hand gesehen werden greift auch hier mittlerweile nach der Novelle des Gesetzes auch das Handyverbot.
Übrigens auch mit den Mic am Kabel, wie sie noch oft bei den (fast ausgestorbenen) CB-Funkgräten gab und noch gibt.
Etwas OT, aber es ist mir in den letzen Jahren aufgefallen, dass der CB Funk auch bei den Truckern nicht mehr so gefragt ist. Die typische etwa 1,2 m lange CB Funkantenne (der Spargel) an den Fahrerhäusern ist nicht mehr zu sehen und verschwunden.
Auch da scheint das Handy/Smartphone den CB Funk abgelöst zu haben. Hinzu kommt sicher die GPS Verfolgung vieler LKWs durch die Spedition und sonstige elektr. Fahrzeitkontrollen.
Mal eben einen Rasthaustreff über Funk vereinbaren ist nicht mehr.
Die Fahrer sind vollkommen unter Kontrolle.
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 01.06.2019
 | Geschrieben am 03.09.2022 um 18:48 Uhr  
|
psr-slk schrieb:
Thomas, nur zur Erinnerung, Bedienung ist aber nur einem Beifahrer erlaubt.
Solltest Du als Fahrer funken und mit dem Ding in der Hand gesehen werden greift auch hier mittlerweile nach der Novelle des Gesetzes auch das Handyverbot.
Übrigens auch mit den Mic am Kabel, wie sie noch oft bei den (fast ausgestorbenen) CB-Funkgräten gab und noch gibt.
Etwas OT, aber es ist mir in den letzen Jahren aufgefallen, dass der CB Funk auch bei den Truckern nicht mehr so gefragt ist. Die typische etwa 1,2 m lange CB Funkantenne (der Spargel) an den Fahrerhäusern ist nicht mehr zu sehen und verschwunden.
Auch da scheint das Handy/Smartphone den CB Funk abgelöst zu haben. Hinzu kommt sicher die GPS Verfolgung vieler LKWs durch die Spedition und sonstige elektr. Fahrzeitkontrollen.
Mal eben einen Rasthaustreff über Funk vereinbaren ist nicht mehr.
Die Fahrer sind vollkommen unter Kontrolle.
--
Gruß Peter
Hallo Peter,
vielen Dank für deinen sicher gut gemeinten Rat; ich und viele andere Forumsteilnehmer wissen ihn immer wieder zu schätzen.
Du verhinderst damit immer wieder, das wir dumme und verbotene Dinge tun; dafür gebührt dir echte Dankbarkeit.
Schönen Sonntag
Thomas
--
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| Geschrieben am 03.09.2022 um 22:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Susan am 04.09.2022 um 07:07 Uhr ]
Edelfisch schrieb:
Du verhinderst damit immer wieder, das wir dumme und verbotene Dinge tun; dafür gebührt dir echte Dankbarkeit.
Nein, verhindern kann ich das sicher nicht.
Bin aber trotzdem der Auffassung, dass dieses Forum eher zu den Foren gehört wo sachlich und seriös miteinander umgegangen wird und werden soll.
Und es soll tatsächlich halt Leute geben, die die Erweiterung des sog. Handyverbots auf alles, was mit Funk im Auto benutzt durch den Fahrer, ohne eine Freisprechfunktion zu tun hat, nicht kennen.
Mehr wollte ich damit nicht ausdrücken.
--
Gruß Peter
Edit: Zitat in quote gesetzt | Antworten
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| Geschrieben am 04.09.2022 um 11:53 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von enrgy am 04.09.2022 um 11:55 Uhr ]
das verbot bezieht sich auch auf weitere geräte, theoretisch darf man nicht mal einen taschenrechner anfassen:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
2)Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.
3)Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden.
4)Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden.
5)Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.
--
--------------------------
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| Geschrieben am 04.09.2022 um 20:52 Uhr  
| Edelfisch schrieb:
https://www.amazon.de/gp/product/B087JDNN5J/ und
https://www.amazon.de/gp/product/B076ZR4R53/
Das Einzelgerät macht einen wesentlich besseren Eindruck als die Geräte, die als Pärchen geliefert wurden, allerdings kann man die CTCSS Töne nur über eine Software per PC einstellen; bei den anderen Geräten ist das am Gerät 38-fach einstellbar.
Wer kennt sich mit solchen Geräten aus?
Also ich nicht. Ich habe zwar auch Funkgeräte, die ich zumindest theoretisch (aber halt nicht legal) auf PMR446 nutzen könnte, aber die genannten Geräte selbst kenne ich nicht. Daß die Geräte von PEARL auch nur die Qualität von PEARL haben, war durchaus zu erwarten.
Die Einstellung von CTCSS per CodePlug-Software ist durchaus üblich. Selbst wenn Du eine numerische Tastatur hättest wie z.B. im AFu-Bereich üblich, können das viele Geräte trotzdem nur per CodePlug-Software.
Was die Bedienung während der Fahrt betrifft:
Das Bedienen während der Fahrt durch den Fahrer ist erlaubt, solange er die Geräte nicht aufnimmt und in den Wurstgriffeln hält. Montierst Du das Gerät also mit irgendwelchen Brodit- oder ähnlichen Halterungen im Auto und gelänge Dir eine Steuerung über die Sprechgarnituranschlüsse, bei der Du einen festmontierten Schalter (ich würd's schaltend machen, denn das Gedrückthalten der PTT-Taste dient nun wirklich nicht der Verkehrssicherheit) von RX nach TX und zurück schaltest, dann ist das legal. Den Gesetzgeber interessiert nur, ob Du während des Redens beide Krallen am Volant hast.
73 de Daniel
PS: "73" heißt soviel wie "viele Grüße".
--
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 | Geschrieben am 05.09.2022 um 08:26 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 05.09.2022 um 09:08 Uhr ]
Hallo Thomas
Professor Fate hat es schon angesprochen - Funken während der Fahrt ist auch für den Fahrer erlaubt, mit gewissen Einschränkungen.
Meines Kenntnisstandes nach darf man als Fahrer das zu bedienende Gerät, wie erwähnt, während der Fahrt nicht selbst in die Hand nehmen - aber, laut Aussage eines Rechtsanwaltes, darf man ein an das Gerät angeschlossenes (Kabel oder Bluetooth) Headset mit PT-Taste bedienen, aber wiederum kein Handmikrofon
Theoretisch könnte man auch die eingebaute VOX Funktion als Freisprecheinrichtung nutzen, ist aber bei ca. 99% der Geräte nicht praktikabel weil man sonst kein Radio oder Konversation mit dem Beifahrer oder Telefongespräch führen kann, da sonst ja immer das VOX anspricht.
Es gibt sogenanntes schaltbares VOX, wo man es also nur bei Bedarf einschaltet und nach dem Gespräch wieder abschaltet.
Was die Akkus angeht, gibt es, wie bei vielem, verschiedene Ansichten.
Die einen halten EINEN Spezial LiIon Akku besser, die anderen leicht wechselbare AA (oder AAA) Zellen für praktikabler.
Kommt auch auf den Einsatzzweck und die Häufigkeit der Nutzung über Tag(e) an.
Den Spezial-Akku muss ich an einem Ladegerät aufladen, AA(A) Zellen kann ich kostengünstig als Ersatz mitnehmen, oder fast überall nachkaufen.
Oder man schließt das Gerät an die Bordspannung bzw. eine USB-Powerbank an, dann braucht man sich darüber gar keine Sorgen zu machen, selbst wenn man mal die Sendeleistung ...
Beim Funken gilt prinzipiell:
Je höher das (Hand-) Funkgerät gehalten wird, desto besser der Empfang und das Senden
Die Antenne sollte immer senkrecht stehen
Das Gerät sollte vom Körper (oder anderen Gegenständen) weggehalten werden
All das ist beim Funken mit dem Gerät am Ohr eher weniger der Fall!
Von daher ist es praktikabler das Handgerät/Antenne senkrecht oberhalb des Armaturenbrettes zu positionieren und mit einem Headset zu telefonieren.
Ich benutze dazu einen ALAN/ALBRECHT QS-200 KFZ-Mobilhalter.
Auch die Qualität der verbauten Komponenten und die Entfernung der Fahrzeuge zueinander spielen eine Rolle.
Fahre ich nur mit 2 Fahrzeugen und die sind immer nur z.B. 50m auseinander, dürfte es mit (fast) jedem günstigen Gerät und egal wie man das Gerät hält, funktionieren.
Bei uns gibt es auch verschiedene "Bedientypen":
Der eine nutzt ein Kabel-Headset
Der eine nutzt ein Bluetooth Headset (*)
Der eine ein Handmikrofon
Der eine hat das Gerät an der Sonnenblende und drückt dort die PTT
Der eine hält die Antenne beim Funken nach unten, weil er so scheinbar besser an die PTT kommt ...
(*) plus USB Stromversorgung und Magnetaußenantenne
CTCSS/DCS ist so eine Sache, da gibt es von den Herstellern leider unterschiedliche "Tabellen".
Die CTCSS 114,8 ist original die Nr. 16
Kann bei anderen z.B. die 17 (Maas/Kenwood) oder 2A (Motorola) sein
--
SLK-320*AMG:Tacho+Sitze+17“Styl.I+Spoiler*CL-Kü-Grill*Dach+LFK+SK foliert*CarSign-Halter mit MBSLK Inlay*INXX-Bügel*Kenwood KMR-M505DAB*Sparco-Schaltkn.*AWS2002*EasyRoof*TFL-Code236*LED-RL+3.BL“smoked“*ÖP:Stage-II+LFK-M113+Speedshift*Bilstein-B4*Stahlflex | Antworten
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 | Geschrieben am 05.09.2022 um 17:32 Uhr  
| Hallo und vielen Dank an die Professoren,
das bringt mich doch schon mal weiter; gestern habe ich festgestellt, dass die Funkgeräte der anderen Teilnehmer wohl gar kein CTCSS hatten, also konnte das Retevis Gerät im Kofferraum bleiben und das simvalley Gerät wurde auf Kanal 3 ohne CTCSS eingestellt; dann klappte auch die Kommunikation, zumindest im Stand.
Ich steckte das Gerät dann in die Türtasche und stellte fest, dass ich im offenen Cabrio mit eingeschalteter Musikberieselung ich zwar merkte, wenn jemand etwas sagte, aber so gut wie nichts verstand.
Das ruft nach einem leichten Headset oder einem guten alten Lautsprechermikrofon.
Außerdem werde ich testen, ob das Retevis Gerät, dessen Programmierkabel heute ankam, eventuell einen kräftigeren Lautsprecher hat.
Fortsetzung folgt...
Viele Grüße
Thomas
P.S.: Danke auch für die Händlertipps.
--
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