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Klatsch und Tratsch » » Thema: Rotlichtverstoß mit einem SUV rechtfertigt höheres Bußgeld |
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 10821
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 | Geschrieben am 01.07.2022 um 00:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 01.07.2022 um 00:26 Uhr ]
Moin,
vorab: Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden...
Oh Schreck, ein Amtsgericht!
Zum Schluß: Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Meine Meinung:
Unfälle mit einem "normalen" SUV sind nicht großartig anders zu werten als mit einem "normalen" Fahrzeug.
Ich habe mir letzte Woche einen Tiguan Highline / R-Line hingestellt, der ist 31cm kürzer als mein Passat B8, 1,5cm schmaler und wiegt ziemlich das Gleiche (1,75t). Höhe Bauartbedingt 15cm höher, das liegt hauptsächlich an der Sitzuntergruppe denn die Bodenfreiheit selbst ist nur 5,5cm höher als bei dem Passat.
Oki, der Tiguan wird auch nicht zwingend als SUV eingestuft, da gibt es andere Kaliber. Ein RAM oder G-Klasse übersteigt dieses deutlich. Der - in diesem Fall - BMW ist wohl auch nicht das "SUV-Monster" gewesen. Das Urteil m.E. einfach nur idiotisch, egal wie groß das Fahrzeug ist.
Ein E250 T mit seinen über 1700 kg Leergewicht würde im Falle eines Falles auch alles wegbolzen.
Im Tiguan habe ich alle (!) Helferlein die wirklich auch unterstützen könnten - und die funktionieren auch so wie sie sollen. Klar ist - am Ende fahre ich (!) das Auto und die meisten Unfälle sind vermeidbar wenn jeder seine sieben Sinne am Steuer benutzt, nicht mit dem Handy rumdaddelt oder besoffen rumfährt.
Das alles ist immer aus der kompletten Situation zu betrachten denn ein Smart kann genauso gefährlich sein wie ein SUV...
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________
Passat B8 TDI Bi-Turbo, 4Motion, Highline mit diversen Schnickschnack, Stage 1, 580Nm.
Tiguan Highline/R-Line mit voller Hütte und 20" - nützt ja nichts... | Antworten
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| Geschrieben am 01.07.2022 um 05:57 Uhr  
| Das ist SUV Bashing und Rechtsbeugung vom Feinsten.
Aktuell verkaufen sich auch Womos wie frisch geschnitten Brot. Bezogen auf Gewicht, Energievernichtung, Spaßfaktor (bäh, wie kann man nur) gegen SUVs die noch viel größeren Umweltsäue. Was ist mit denen. Zahlt der Fahrer noch mal mehr. Und dann der alt68 oder Familienvater mit VW Bus und Surbrett bzw. 3 Kleinkindern dessen notwendigen Kindersitze nicht in einen VW Golf passen.
--
Gruß Peter | Antworten
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 | Geschrieben am 01.07.2022 um 08:27 Uhr  
| Nachdem was ich bis jetzt gehört/gelesen habe, hat die Fahrerin des SUV schon mehrere Rotlichtverstöße auf dem Kerbholz. Das ist ebenfalls ein Grund für die Bemessungsgrundlage.
Davon abgesehen finde ich es völlig o.k. wenn SUV Fahrer/innen tiefer in die Tasche greifen müssen, da sie den Strassenverkehr mit den Abmessungen auch überdurchschnittlich belasten.
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 01.07.2022 um 09:54 Uhr  
| Olli, zumindest aus einem, meine Annahme, halbwegs affinen Autoverrückten, schließlich sind wir SLKler doch schon etwas spezieller, hätte ich so eine Äußerung nicht erwartet.
Zitat… da sie den Strassenverkehr mit den Abmessungen auch überdurchschnittlich belasten.
Vieles was sich als Auto heute SUV nennt sind an Flächenbedarf kleiner als viel Limousinen der Baureihe aus den der „SUV“ abgeleitet ist. Ford Focus Kombi zu Kuga, T-Roc zu Golf Varaint usw., mal von der Größe in Länge x Breite einer E-Klasse, eines Passats, eines Mondeos, abgesehen. Viele dieser früher häufiger gekauften Limousinen benötigen auch ne Menge Platz. Was die SUV höher sind sind sie oft kürzer.
Klar es gibt auch ein paar Monster-Versionen, aber die mit mit Kaufpreisen schon weit über 80.000 € nicht die Masse der Kugas, T-Roc, Tiguans, Mocca und auch noch der X Serien bis X3, Auch ein X4 ist noch unter 2m ohne Spiegel breit und „nur“ 4,7 lang. Ein S-Max oder gar Mondeo Kombi ist länger.
--
Gruß Peter | Antworten
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 | Geschrieben am 01.07.2022 um 10:09 Uhr  
| Ich denke, dass die Urteilsbegründung in der nächsten Instanz kassiert wird und dann war es viel Wind um nichts. Ansonsten müsste das Bußgeld für jedes andere komplett kastenförmige Fahrzeug noch höher ausfallen. Das BMW SUV hat ja immerhin noch eine Motorhaube, so dass Fußgängerköpfe nicht sofort in der Windschutzscheibe einschlagen.
Gruß
Guido
--
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User seit vor Apr. 03
 | Geschrieben am 01.07.2022 um 14:30 Uhr  
| Die Argumente kann ich sachlich durchaus nachvollziehen, denke aber wie Guido nicht dass es vor einem Revisionsgericht standhalten wird, zumal nicht SUV‘s auch noch schwerer sein können.
Viel bedeutender halte ich hier die bereit mehrfach begangenen Rotlichtverstöße. Insofern trifft es zumindest keinen Falschen.
Gruß
Frank
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Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind. – Charles Bukowski | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
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 | Geschrieben am 01.07.2022 um 15:35 Uhr  
| Olli aus Mainhattan schrieb:
Davon abgesehen finde ich es völlig o.k. wenn SUV Fahrer/innen tiefer in die Tasche greifen müssen, da sie den Strassenverkehr mit den Abmessungen auch überdurchschnittlich belasten.
psr-slk schrieb:
Olli, zumindest aus einem, meine Annahme, halbwegs affinen Autoverrückten, schließlich sind wir SLKler doch schon etwas spezieller, hätte ich so eine Äußerung nicht erwartet.
Zitat… da sie den Strassenverkehr mit den Abmessungen auch überdurchschnittlich belasten.
Vieles was sich als Auto heute SUV nennt sind an Flächenbedarf kleiner als viel Limousinen der Baureihe aus den der „SUV“ abgeleitet ist. Ford Focus Kombi zu Kuga, T-Roc zu Golf Varaint usw., mal von der Größe in Länge x Breite einer E-Klasse, eines Passats, eines Mondeos, abgesehen. Viele dieser früher häufiger gekauften Limousinen benötigen auch ne Menge Platz. Was die SUV höher sind sind sie oft kürzer.
Klar es gibt auch ein paar Monster-Versionen, aber die mit mit Kaufpreisen schon weit über 80.000 € nicht die Masse der Kugas, T-Roc, Tiguans, Mocca und auch noch der X Serien bis X3, Auch ein X4 ist noch unter 2m ohne Spiegel breit und „nur“ 4,7 lang. Ein S-Max oder gar Mondeo Kombi ist länger.
So wie Peter sehe ich das auch!
Man sollte, weil man etwas selber vielleicht (noch) nicht hat, nicht alles gleich schlecht machen!
Vor allem sollte man nicht immer alles so übernehmen wie es einige anderen tun, welche bestimmte Begriffe falsch benutzen.
Ca. 90% der Menschen, einschließlich vieler Reporter und manchmal sogar die Shop-Betreiber von Fahrrädern nutzen den Begriff E-Bike für Pedelecs.
Beim SUV ist das ähnlich - es gibt Geländewägen , SUV's und Crossover.
Welcher Typ nun wie genau definiert ist, kann man bei Bedarf nachlesen.
Die Aussage in der Pressemitteilung das man ein SUV an folgendem erkennt:
"... das von seiner Bauart dadurch von normalen Kraftfahrzeugen in der Art abweicht, dass es über eine erhöhte Bodenfreiheit verfügt ... "
Stimmt zwar für das betreffende Fahrzeug, aber auch jeder höhergelegte PKW , sogenannte Crossover, wäre davon betroffen, und das sind eben KEINE SUV's!
Und viele als "SUV" bezeichnete Fahrzeuge sind aber keine, weil sie nur auf der Plattform eines PKW aufgebaut sind und höher gebaut sind!
Wenn ich das richtig sehe sind z.B. die ganzen Mercedes GLA, GLB, GLC, GLE keine SUV sondern Crossover.
Und das trifft sicher auch bei einigen andere Hersteller zu.
Und nicht jeder der einen SUV oder Crossover kauft, macht das weil er damit auffallen oder angeben möchte bzw. weil es gerade Trend ist, sondern es soll auch Menschen geben die ein solches Fahrzeug wegen "körperlichen Einschränkungen" kaufen, weil sie dort einfach bequemer ein/aussteigen können.
Daher verurteilt deine Aussage, meiner Meinung nach, auch alle diejenigen die ein "höhergelegtes Fahrzeug" kaufen weil es ihnen einfach den (Fahrzeug) Alltag erleichtert.
Wie schaut es denn dann mit kleineren kompakten Fahrzeugen wie z.B. einem Smart aus?
Da steht nur EIN kleiner Smart auf einem Parkplatz wo auch 2 draufpassen würden.
Da "belastet" doch der eine Smart den (freien) Parkraum auch unnötig, weil er eigentlich 2 Smartparkplätze belegt, oder?
Und was ist mit all den Menschen die ihr schönes Fahrzeug mittig über 2 Parkplätze oder quer über 2 Parkplätze stellen?
Die "belasten" den (privaten) Parkraum beim Supermarkt auch unnötig.
Oder ein Motorrad das EINEN kompletten Parkplatz benutzt, wo mind. 2 draufgepasst hätten.
Und da gäbe es sicher noch einige andere Beispiele ...
--
SLK-320*AMG:Tacho+Sitze+17“Styl.I+Spoiler*CL-Kü-Grill*Dach+LFK+SK foliert*CarSign-Halter mit MBSLK Inlay*INXX-Bügel*Kenwood KMR-M505DAB*Sparco-Schaltkn.*AWS2002*EasyRoof*TFL-Code236*LED-RL+3.BL“smoked“*ÖP:Stage-II+LFK-M113+Speedshift*Bilstein-B4*Stahlflex | Antworten
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| Geschrieben am 01.07.2022 um 18:19 Uhr  
| Ich würde halt bei Wiederholungstäterinnen bei jedem Verstoß die Strafe verzehnfachen ^^ Wer die Kohle für so ein Saufmonster hat bezahlt die Strafe vom Taschengeld oder vom Trinkgeld aus der Bar. Find die Strafen eh recht preiwert und zuwenig Gehaltsabhängig/Autoabhängig. Es sollte immer noch ein Bonus auf die Starfe rauf, für soziale Projekte. Wie dickeres Blech für SUV oder Alufelgen für Polizeiautos Das machen andere Länder schon viel besser.
Empfindliche Strafen bremsen einen schon ein ^^ | Antworten
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