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Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 10821
User seit 04.11.2004
 | Geschrieben am 14.06.2022 um 20:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 14.06.2022 um 21:17 Uhr ]
Moin,
soweit - so gut!
Nächste Woche steht mein neuer Gebrauchter bereit (Wegstrecke zum Händler 175km). Da ich meine Kennzeichen gerne behalten möchte melde ich das alte Fahrzeug ab und im nächsten Zug das Neue gleich an.
Soweit - auch gut!
Aber jetzt meiner Frage:
Wenn das neue Fahrzeug auf die alten Kennzeichen angemeldet ist und das Alte abgemeldet - besteht dann noch für eine Überführung des alten Fahrzeuges nach Rücksprache mit der VS noch Versicherungsschutz?
Ich kann doch nicht einfach die Kennzeichen an das alte Fahrzeug schrauben wenn die Zulassung damit auf das neue Fahrzeug besteht? Wäre theoretisch ja Dokumentenfälschung.
Oder wäre der einfachste Weg für das alte Fahrzeug Überführungskennzeichen zu holen? Ich muss den alten Wagen ja da runter bringen...
Alles verstanden?
Edit
Überführungskennzeichen ist am simpelsten für das alte Fahrzeug, alles andere ist zu heikel! Zu viel überlegt!
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Schreiberlevel: Forenprinz
 Beiträge: 5207
User seit 24.09.2001

 | Geschrieben am 14.06.2022 um 21:32 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 14.06.2022 um 21:38 Uhr ]
Moin Olaf,
also altes Fahrzeug abgemeldet, dann Versicherungschautz erloschen.
Mach das doch anders. Beantrage für das neue Fahrzeug den Versicherungsschutz inkl eines Überführungskennzeichens. Dann bekommste eine EVP Nummer für das neue Auto und eines für Überführungskennzeichen. Hole den Neuen mit den Kurzzeitkennzeichen zu Dir. Stelle es ab.
Fahre das alte zum neuen Käufer oder Händler mit Deinen alten Kennzeichen, die Du behalten willst. Stelle ihn ab und schraube die Kennzeichen ab...
Fahre zur Zulassung. Melde den alten ab und den neuen an. Fertig !
--
Gruß
Teal´C
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Schreiberlevel: Forenprinz
 Beiträge: 5262
User seit vor Apr. 03
 | Geschrieben am 14.06.2022 um 21:32 Uhr  
| Hi Olaf,
nach meiner Kenntnis, aber schon älter, kann man das alte Fahrzeug abmelden und das Neue erst am nächsten Tag auf das selbe Kennzeichen anmelden.
Das wegen der Abgrenzung welches Fahrzeug und welcher Halter. Das geht mit vor 12 Uhr A und nach 12 Uhr B nicht.
Am selben Tag an- und abmelden geht nach meiner Kenntnis nicht, erst ein Tag später.
Lösung wäre nach meiner Ansicht Du lieferst das alte Fahrzeug ab, der Händler/ Erwerber meldet das sofort ab. Dann sparst Du Dir sogar neue Kennzeichen denn Du kannst die entstempelten mitnehmen und bei der Neuanmeldung verwenden.
Das neue Fahrzeug überführst Du mit z.B. roten Kennzeichen und meldest das Fahrzeug dann am nächsten Tag mit den alten Kennzeichen wieder an und schickst dem Händler die Überführungskennzeichen zurück.
Wichtig, für die Überführung darauf achten das Du im Bedarfsfall Kaskodeckung hast.
So müsste das klappen.
Gruß
Frank
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Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind. – Charles Bukowski | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
 Beiträge: 5207
User seit 24.09.2001

 | Geschrieben am 14.06.2022 um 21:36 Uhr  
|
S - FP 230 schrieb:
Hi Olaf,
Das neue Fahrzeug überführst Du mit z.B. roten Kennzeichen und meldest das Fahrzeug dann am nächsten Tag mit den alten Kennzeichen wieder an und schickst dem Händler die Überführungskennzeichen zurück.
Mit roten Kennzeichen darf nur noch der Händler fahren, abe rnicht mehr Olaf. Also das wird nix. Habe ich gerade durch das Thema. Die Händler dürfen einen Kuinden damit nicht fahren lassen. Das Rote Kennzeichen ist Personengebunden auf den Händler
--
Gruß
Teal´C
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| Geschrieben am 15.06.2022 um 09:05 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hbgo am 15.06.2022 um 09:08 Uhr ]
Du mußt ein Tag warten bis du dein altes Kennzeichen auf deinen neuen gebrauchten zulassen/registrieren darfst.
Wenn du dein altes Auto abmeldest darfst du höchstens von der Zulassungsstelle heim fahren mehr darfst du nicht.
Kennzeichen darfst auf keinen Fall zwischen 2 Fahrzeugen benutzen, gibt sonst riesen Arger wenn du erwischt wirst.
Rote Kennzeichen dürfen nicht ausgeliehen werden, sonst verliert der Händler die Zulassung im Fall der fälle.
Bliebe nur 5 Tages Kurzzeitkennzeichen für Überführung oder TÜV fahrt. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenabiturient
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User seit 25.08.2004
 | Geschrieben am 15.06.2022 um 12:01 Uhr  
| Hallo zusammen,
also ich habe es schon so ähnlich gemacht ohne einen Tag Pause dazwischen, ist allerdings schon gut 10 Jahre her.
Mit dem alten Fahrzeug und Papieren von beiden zur Zulassungsstelle, inkl. EVB für Kurzzeitkennzeichen und EVB für das neue Auto, Schilder im Parkhaus ab und den alten abgemeldet und dafür ein Kurzzeitkennzeichen geholt. Den neuen auf das eben frei gewordene Kennzeichen angemeldet, die gelben Kennzeichen an das alte Auto und ab zum Händler. Dort das alte Auto mit den gelben Schildern stehen gelassen, ursprüngliche Schilder an das neue Auto und vom Hof gefahren.
Ggf. mal bei der Zulassungsstelle anrufen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
--
Bis dann, Jörg
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Schreiberlevel: Forenfürst
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Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 10821
User seit 04.11.2004
 | Geschrieben am 15.06.2022 um 22:41 Uhr  
| Moin,
also altes Fahrzeug abmelden und entstempeln und dann das Neue im gleichen Zug auf die alten Kennzeichen anmelden geht - das habe ich vor einigen Jahren schon so gemacht (Niedersachsen). Ich hoffe da hat sich nichts geändert.
Wenn der Händler in Oldenburg für mich abmeldet gehen die alten Kennzeichen flöten da sie vorab - ich glaube für eine Woche - gesperrt werden.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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User seit 08.07.2005
 | Geschrieben am 16.06.2022 um 18:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von c-man am 16.06.2022 um 18:29 Uhr ]
Olaf M schrieb:
Wenn der Händler in Oldenburg für mich abmeldet gehen die alten Kennzeichen flöten da sie vorab - ich glaube für eine Woche - gesperrt werden.
Nicht unbedingt. Auf den StVÄern AC und DN (NRW) kann ein Händler bei der Abmeldung das Kennzeichen für den Kunden reservieren. Der hat dann genug Zeit, ein neues Fahrzeug mit diesem Kennzeichen zuzulassen.
Einfach mal den Händler in Oldenburg daraufhin ansprechen.
Und der Vollstänigkeit halber: in AC und DN kann man gleichzeitig ein Fahrzeug abmelden und ein neues Fahrzeug mit den alten Kennzeichen zulassen.
--
Gruß c-man
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