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Klatsch und Tratsch » » Thema: Juristische Frage zu überhöhter Reparaturrechnung |
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Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 16877
User seit 11.09.2004

 | Geschrieben am 22.01.2022 um 11:42 Uhr  
| Moin,
am Wagen meiner Mutter wurde vor kurzem in der Zweigstelle einer großen bekannten Niederlassung in Norddeutschland das Schaltgetriebe erneuert.
Da am Schadenszeitpunkt weder eines vom MBGTC, noch ein AT-Getriebe oder ein werksneues Teil verfügbar war, hat uns der Meister ein schriftliches Angebot für ein Neuteil gemacht und gesagt, dass man jetzt warten müsse bis wann es zur Verfügung steht (Wagen war noch halbwegs fahrbar - soweit so gut).
Zwei Wochen später hat er sich bei meiner Mutter gemeldet und mitgeteilt, dass das Getriebe eingebaut werden kann. Bei der Abholung hat er ihr die Rechnung vorgelegt etwa in der Höhe des Angebots. Nachdem sie den Betrag bezahlt hatte, meinte er dann: "das ist übrigens ein gebrauchtes Getriebe, da beträgt die Gewährleistung nur 1 Jahr".
Gegen die Verwendung eines gebrauchten Getriebes war nichts einzuwenden, aber natürlich nicht zum gleichen Preis. Beim Vergleich von Angebot und Rechnung habe ich festgestellt, dass der Rücknahmewert des Altteils (500 Euro) fehlt und dass Kleinteile i.H.v. 100 Euro zusätzlich auf der Rechnung stehen (damit könnten wir leben).
Eine erste Runde mit freundlicher Nachfrage und Bitte um Korrektur der Rechnung beim Meister ist ergebnislos verlaufen. Er hat nicht geantwortet und scheint auf Tauchstation zu gehen. Die zweite Runde hat am Freitag begonnen beim Serviceleiter der Zweigstelle, das muss man abwarten. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner der nächsten beiden Etagen darüber liegen bereits vor.
Menschlich sind wir natürlich zutiefst enttäuscht und entsetzt wie mit einer jahrzehntelangen, treuen Kundin, die keinen Service an ihrem 10 Jahre Wagen auslässt, umgegangen wird.
Was mich aber eigentlich interessiert ist folgende Frage:
Ließe sich die Rechnung juristisch anfechten, wenn sie von der Kundin bereits bezahlt wurde, oder lässt sich die Angelegenheit - wenn überhaupt - nur auf dem Kulanzwege lösen?
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W213
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Schreiberlevel: Forenprofessor
 Beiträge: 2636
User seit 10.12.2011

 | Geschrieben am 22.01.2022 um 11:59 Uhr  
| Hallo Guido,
so geht man nicht mit seinen Kunden um. Stellt sich für mich die Frage der schriftlichen Angaben im Angebot und Rechnung.
Wurde im Angebot schriftlich ein neues Getriebe oder nur ein Getriebe angeboten?
Wurde in der Rechnung ein Austauschgetriebe oder nur ein Getriebe angegeben?
Gruss Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 16877
User seit 11.09.2004

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Schreiberlevel: Forenprinz
 Beiträge: 5597
User seit vor Apr. 03
 | Geschrieben am 22.01.2022 um 12:34 Uhr  
| Hallo Guido,
Folgendes habe ich auf die Schnelle gefunden:
Wie lange kann man Widerspruch gegen eine Rechnung einlegen?
Eine falsche oder überhöhte Rechnung ist grundsätzlich zeitnah zu monieren. So etwas wie ein gesetzlich normiertes Widerspruchsrecht oder gar Widerspruchsfristen gegen Rechnungen gibt es allerdings nicht. Zivilrechtlich ist eine Rechnung nicht normiert. Das heißt: Es handelt sich lediglich um ein Dokument, mit dem der Verkäufer, Auftragsnehmer, Handwerker, etc. die in der Regel bereits zuvor vereinbarte Vergütung für eine bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistung verlangt. Fristen oder andere Pflichten im Zusammenhang mit Rechnungen ergeben sich hier nicht aus dem Gesetz sondern in der Regel aus der vertraglichen Vereinbarung.
Kann ich Widerspruch gegen eine bereits bezahlte Rechnung einlegen?
Wenn Sie eine offensichtlich falsche Rechnung zunächst ohne entsprechenden Hinweis bezahlen und dann erst später etwas monieren, so gilt die Rechnung in der Regel als anerkannt. Es wird davon ausgegangen, dass die Rechnung dann ein Angebot einer Vertragsänderung enthält – zum Beispiel einen höheren Preis – und die Zahlung die Annahme dieses Änderungsverlangens darstellt. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Rechnung immer vor der Zahlung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
Denke das ist ein Fall für einen Anwalt, denn die Werkstatt schein ja auf Tauchstation zu gehen.
Ungeachtet dessen ist das eine echte Schweinerei! Angebot für Neuteil und dann den Preis auch für Gebrauchtteil verlangen ist frech und dann noch den Restwert nicht zu erstatten.
Ich denke Ihr habt auf alle Fälle den Anspruch auf Herausgabe des Altteils und dann die Möglichkeit das selbst zu verwerten. Damit würde ich die Werkstatt auch konfrontieren und die Herausgabe verlangen!
Aber vielleicht können die RA‘s hier im Forum noch helfen.
Gruß
Frank
--
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Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 16877
User seit 11.09.2004

 | Geschrieben am 22.01.2022 um 12:57 Uhr  
|
SLK-M schrieb:
Schau mal nach ob bei der Teilenummer am Ende eine "80" steht.
Ja, die "80" steht in der Zeile bei RG (Rabattgruppe). Dass auf das gebrauchte Getriebe im Gegensatz zum Neuteil kein Rabatt gewährt wird, ist auch i.O.
Hier geht es ausschließlich um das "unterschlagene" Altteil, für welches keine 500 Euro in Abzug gebracht wurden.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W213
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Schreiberlevel: Forenprofessor
 Beiträge: 2636
User seit 10.12.2011

 | Geschrieben am 22.01.2022 um 13:10 Uhr  
| Hallo Guido,
dann wurde zumindest in der Rechnung ordnungsgemäß ein GTC Getriebe aufgeführt, was nach meiner Meinung die Anfechtung wohl etwas schwieriger gestaltet.
Ich würde erst einmal direkt vor Ort noch einmal vorbeischauen und ein Gespräch mit der GL suchen und dabei die Rückgabe des alten Getriebes mit ansprechen. Erst wenn das nichts bringt würde ich mich anwaltlich bezüglich einer Anfechtung beraten lassen.
Angriffspunkte dürften dann wohl nur die Rückgabe des getauschten Getriebes oder der Preis des GTC Getriebes sein. Wünsche euch hierzu guten Erfolg.
Gruß Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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Schreiberlevel: Forenritter
 Beiträge: 3962
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 22.01.2022 um 13:17 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
Hallo Rainer,
im Angebot steht (nur): Getriebe 2.900 Euro -15% Rabatt
In der Rechnung steht: GTC Getriebe (+Teilenummer) 2.000 Euro
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W213
Montags zur Arbeit statt Fridays for Future
Nun, 15% wären ungefähr minus 430,-€ von 2900 sind immer über 2500,-€
Zu zahlen sind aber nur 2000,—
Entweder steckt darin die Vergütung fürs ausgebaute Getriebe oder ein weiterer Nachlass für das verbaute Gebrauchtgetriebe.
Ein Preis von 2000,— mag dafür noch hoch klingen, aber ein komplett neues Getriebe ist für diesen Preis nicht zu bekommen. Da sind eher Preise deutlich über 3000,- eher 4000,— €, bei Automatik auch über 5000 bis 10.000-€, fällig.
Ein Austauschgetriebe ist ein Teilrepariertes überholtes Getriebe und muss damit nicht besser sein als ein ausgebautes Gebrauchtgetriebe aus einen Unfallwagen mit vielleicht kleinerer Laufleistung. Schwierig, das preislich zu bewerten.
Und zu…
das ist übrigens ein gebrauchtes Getriebe, da beträgt die Gewährleistung nur 1 Jahr.
Selbst bei einer Reparatur mit einen Neuteil gibt es keine längeren Garantien.
Das es überhaupt hier eine Garantie gibt, das ist schon positiv.
Das Gewährleistungsrecht, aktuell auf ein Jahr verlängert, ist was anderes als Garantie, bitte nicht verwechseln, und gilt nur für den Verkauf von neuen Produkten, Dienstleistungen und nicht in der Form für Reparaturen.
Fängt schon mit der Ursachenfindung zu Reparaturen an.
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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 | Geschrieben am 22.01.2022 um 13:36 Uhr  
| Hallo zusammen,
also nochmal, war wohl zu schlecht formuliert:
Angebot gesamt:
3.300 Euro zzgl. Steuer (siehe unten), die Position "-1" stellt die Rücknahme des Altteils dar, hier fehlt aufgrund eines Softwarefehlers auf Seiten MB der eingedruckte Preis "-400 Euro netto" ganz rechts in der Zeile. Wenn man die Positionen zusammenzählt, wurden die 400 Euro jedoch in Abzug gebracht und das ist bei Aggregaten auch überall so üblich. Angebot ist OK. Dass es sich bei dem Angebot um ein Neuteil handelt, geht es aus dem E-Mail-Text hervor, mit welchem es übermittelt wurde. Den will ich hier aber nicht öffentlich machen.
Rechnung:
auch 3.300 Euro zzgl. Steuer. Getriebepreis GTC netto ca. 900 Euro geringer (Preis passt!), ohne Rabatt (passt auch!), aber dann: keine 400 Euro netto für das Altteil und 100 Euro Kleinteile on top. Somit am Ende gleicher Preis wie oben neues Getriebe.
Es geht wie schon geschrieben um das nicht vergütete Altteil i.H.v. ca. 400 Euro zzgl. MwSt. Rainers Ansatz wird weiter verfolgt. Fortsetzung folgt.
Gruß
Guido
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