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| Geschrieben am 18.01.2022 um 20:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Professor Fate am 18.01.2022 um 20:33 Uhr ]
Artur schrieb:
mit E-Kennzeichen kann an ja z.B. in Stuttgart beliebig lang kostenlos parken, hier in Ludwigsburg mit Parkscheibe immerhin 2h.
Also da würde mich aber wirklich mal die rechtliche Seite interessieren, zumal jeder Plugin-Hybrid ebenfalls ein E-Kennzeichen haben kann, selbst denn das Ladekabel im Kofferraum nach 10 Jahren immer noch in seinem Plastikbeutel ab Werk verschweißt ist. Das ist schon Diskriminierung von Verbrennerfahrern.
Daniel
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| Geschrieben am 19.01.2022 um 07:42 Uhr  
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Professor Fate schrieb:
... selbst denn das Ladekabel im Kofferraum nach 10 Jahren immer noch in seinem Plastikbeutel ab Werk verschweißt ist.
Ach die Leier . Unsere beiden Hybrid werden jeden Tag geladen, und nu?
Ich war gestern Abend in TÜ, aber auch dort konnte mir niemand, mit dem ich gesprochen hatte, dazu eine Info geben.
--
Viele Grüße,
Artur | Antworten
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 | Geschrieben am 19.01.2022 um 14:28 Uhr  
| Schwierig, dieses zu bewerten. Dafür gibt es eine Regelung, welche erlassen wurde.
Allerdings fahre ich auch einen solcher "Dual-Powertrain"-Fahrzeuge. Klingt toll - Formel 1 lässt grüßen.
Meiner wird immer geladen, zuhause und unterwegs und fahre ca. 2/3 bis 3/4 meiner jährlichen Kilometer-Laufleistung (ca. 30tkm) rein elektrisch. Ca. 4500-5000KWh/anno.
Somit würde ich schon sagen, dass der Wagen durch die konsequente Nutzung ein E-Kennzeichen verdient hat. Aber wie immer im Leben - es kommt auf die Nutzung drauf an. Ich laufe auch immer extra ein paar Meter bis zu meinem Ziel, um das Fahrzeug an einer Ladesäule zu tanken.
Es gibt Kandidaten, die wollen und können diese Möglichkeiten bei solch einem Fahrzeug nicht nutzen.
Und zum Thema Tübingen - bei der Stadt anrufen und fragen.
Ansonsten, steht das wie z.B. wie in Wiesbaden auf den Ticketautomaten.
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| Geschrieben am 19.01.2022 um 20:14 Uhr  
|
Professor Fate schrieb:
Also da würde mich aber wirklich mal die rechtliche Seite interessieren, zumal jeder Plugin-Hybrid ebenfalls ein E-Kennzeichen haben kann, selbst denn das Ladekabel im Kofferraum nach 10 Jahren immer noch in seinem Plastikbeutel ab Werk verschweißt ist. Das ist schon Diskriminierung von Verbrennerfahrern.
Daniel
"Diskriminierung von Verbrennerfahrern" - wenn ich so einen Schwachsinn schon lese. Es ist überhaupt keine Diskriminierung, da dich keiner daran hindert, dir selbst ein Elektro- oder Hybridfahrzeug mit E-Kennzeichen anzuschaffen. | Antworten
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| Geschrieben am 19.01.2022 um 20:50 Uhr  
| SL47 schrieb:
da dich keiner daran hindert, dir selbst ein Elektro- oder Hybridfahrzeug mit E-Kennzeichen anzuschaffen.
Doch, und zwar die Vernunft. Hybridfahrzeuge haben deutlich höhere Reparaturkosten (mehr dazu in der Suchmaschine Deines Vertrauens) und müssen zusätzliches Gewicht mitschleppen, was den vermeintlichen Vorteil schnell zunichte machen kann. Und bei reinen E-Autos reden wir in ein paar Monaten nochmal über den Strompreis, aber spätestens dann, wenn die drei letzten, deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet werden. Mehr dazu im anderen Thread hier im Forum.
Daniel
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| Geschrieben am 20.01.2022 um 19:20 Uhr  
| Interessanter Denkansatz, der aber logisch irgendwie keinen Sinn ergibt. Deiner Meinung nach werden Verbrennerfahrer "diskriminiert", da Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Gegensatz zu Verbrennern vereinzelt(!) keine Parkgebühren bezahlen müssen bzw. kostenlos parken dürfen. Gleichzeitig argumentierst du, dass du dir aufgrund der höheren Unterhaltskosten kein solches Fahrzeug anschaffen würdest. Das führt deine erste Aussage ad absurdum, denn danach werden die Verbrennerfahrer doch gar nicht "diskriminiert" - sie zahlen zwar (mehr) Parkgebühren, haben aber trotzdem die insgesamt niedrigeren Unterhaltskosten im Vergleich zu E-Fahrzeugen/PHEVs. Oder anders formuliert: Elektroauto/PHEV fahren ist trotz geringerer Parkgebühren insgesamt teurer als Verbrenner fahren. Wo ist also die vermeintliche "Diskriminierung"?
Außerdem ist der "vermeintliche Vorteil" von PHEVs nicht deren niedriger Verbrauch fossiler Kraftstoffe (wie du zwischen den Zeilen suggerierst), sondern dass sie partiell (idealerweise im Stadtverkehr) lokal emissionsfrei bewegt werden können. Daher auch das E-Kennzeichen mit entsprechenden Privilegien.
Dass PHEVs mitunter nicht elektrisch genutzt werden, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Hier wäre ich aber a) mit pauschalen Aussagen vorsichtig und b) arbeitet die neue tolle Regierung bereits an einer Lösung (Förderung nur noch bei einem nachgewiesenen Mindestanteil rein elektrischer Nutzung). | Antworten
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| Geschrieben am 20.01.2022 um 21:43 Uhr  
| SL47 schrieb:
Außerdem ist der "vermeintliche Vorteil" von PHEVs nicht deren niedriger Verbrauch fossiler Kraftstoffe (wie du zwischen den Zeilen suggerierst), sondern dass sie partiell (idealerweise im Stadtverkehr) lokal emissionsfrei bewegt werden können. Daher auch das E-Kennzeichen mit entsprechenden Privilegien. 
Sicher, die Emissionen sind "lokal", wie Du sagst, niedriger. Dafür kommen sie dann aus den Schloten der Kohlekraftwerke. Aber das mit der Diskriminierung geht ja (wieder in Tübingen) noch weiter: https://www.br.de/kultur/anwohnerparkgebuehren-anhebung-tuebingen-suv-100.html
Bevor ein falscher Eindruck entsteht: Ich bin absolut kein Freund von Stadtpanzern. Aber ob ein Fahrzeug ein SUV ist oder nicht, entscheiden die Hersteller. So gibt es einen kleinen Hüpfer wie z.B. einen Corsa als SUV und ein großen Kombi mit über 2 t Lebendgewicht gilt dagegen nicht als SUV. Warum soll nun ein Corsabesitzer mehr zahlen? Mit Logik wirst Du das kaum erklären können, mit Willkür dagegen schon.
Daniel
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 | Geschrieben am 20.01.2022 um 21:52 Uhr  
| Servus,
... bitte etwas kompletter informieren ...
Der Gemeinderat stimmte einer Gewichtsklausel zu.
Für Autos mit Verbrennungsmotor, die mehr als 1800 Kilogramm wiegen, und für Elektroautos mit einem Gewicht von mehr als 2000 Kilogramm liegen die Gebühren bei 180 Euro. Wegen der Batterie sind Elektrofahrzeuge schwerer, dieser Nachteil wird berücksichtigt. Wer aus sozialen Gründen Empfänger einer Bonuscard ist, zahlt für einen Ausweis die Hälfte der Gebühr. Eine anfangs geplante Vergünstigung für Elektroautos scheiterte an rechtlichen Hürden.
sG, Andy
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SLK 200 K Special Edition R170 linaritblau / SLK 55 AMG R172 designo graphit
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Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
Buffalo Bill (1846-1917), eigentl. William Frederick Cody
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http://www.huk.de/vm/andreas.krimm | Antworten
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