Glatze11 schrieb:
Und die Werkstatt welche auch immer schließt das selbe Gerät an wie der Tüv.
Es sei denn du suchst eine korupte Werkstatt die bescheißt?
Ich such keine Werkstatt die bescheißt, das geht gar nicht. Ich bin davon ausgegangen es wären nur 2Wochen für die Nachprüfung, das hat sich nun aber geklärt.
Sorry,aber versteh ich nicht.
Deine Frage legt ja nun mal die Vermutung nahe das du glaubst dein Wagen besteht die AU nicht.
Eine Nachuntersuchung kann aber 100 Gründe haben .
Laß doch Werkstatttüv machen,die schaun dein Fahrzeug vorher durch und in der Regel besteht man den.
Natürlich evtl.Reperaturen die dafür nötig sind (wenn sie denn nötig sind)nur nach Absprache durchführen lassen.
Sprich-keinen Freibrief geben.
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von janbunke am 12.05.2020 um 16:47 Uhr ]
Glatze11 schrieb:
Und die Werkstatt welche auch immer schließt das selbe Gerät an wie der Tüv.
Es sei denn du suchst eine korupte Werkstatt die bescheißt?
Ich glaube da wurde wohl was falsch verstanden.
Fährt er in die Werkstatt, dann hat er noch keinen TÜV Termin wahrgenommen und es läuft auch keine Frist im Falle eines Mangels.
Somit Zeit genug um sich um einen neuen KAT zu kümmern um dann erst zum TÜV zu fahren.
Da wir ja jetzt wissen, daß die Frist mindestens 4 Wochen beträgt, erübrigt sich das ja vermutlich.