| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Hat die Rennleitung nichts anderes zu tun? |
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 ) |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
| Geschrieben am 09.05.2018 um 19:50 Uhr  
|
Martin 57 schrieb:
Also nochmal ich bin auch dagegen wenn jemand mit einem Auto fährt wo du Ohrenschmerzen bekommst wenn er an dir vorbei knallt. Aber jeden auf den Abschlepper zu befördern weil er 1 oder 2 DB über den eingetragenen Wert liegt finde ich persönlich schon mächtig übertrieben.
Fast jede Anlage aus dem Zubehör überlebt diese Messungen nicht wenn sie richtig frei gefahren ist, und dann kaufe ich mir jedes Jahr eine neue oder wie ??
--
LG. Martin und Geli
-----------------------------------------------
MBSLK. - NIEDERSACHSENSTAMMTISCH
Gardasee 2012 - 2013 - 2014 - 2015 - 2016 - 2017 - 2018 - 2019 ??
-----------------------------------------------
Hallo Martin,
wofür gibt es denn die 5 dB Toleranz?
Auch die Ordnungshüter müssen sich an die Vorgaben halten!
Wer hat denn die Toleranz eingeführt?
Der Gesetzgeber - also muss sich auch die Polizei bei Kontrollen daran halten.
Wenn ich wegen einem oder zwei dB über dem eingetragen Wert abgeschleppt würde hätte das ein Nachspiel für den/die Beamten!
--
Grüße von Detlef
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Det 59 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4855
User seit 26.09.2011
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4669
User seit 31.03.2004
| Geschrieben am 09.05.2018 um 23:33 Uhr  
|
Martin 57 schrieb:
... schaute ich mir das natürlich auch gern mal an ...
Du warst also bei den Messungen dabei, konntest die Werte ablesen und die 1dB Toleranz erfragen? Die Pol kann Fahrzeuge auf Verdacht sicher stellen, Messungen müssen aber von unabhängiger Stelle vorgenommen werden, sonst halten sie keiner Strafe stand. Polizisten sind keine Messtechniker, nicht umsonst müssen Radaraufbauten von Experten abgesegnet werden.
--
R170: 320 --- R171: 55 --- R172: CDI | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Taunusboy Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 389
User seit 24.12.2015
| Geschrieben am 10.05.2018 um 11:31 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TTPlayer am 10.05.2018 um 11:34 Uhr ]
JNFFM schrieb:
....würde die Polente mal im "Strafrecht" diese Konsquenz anwenden, wie sie im "Verkehrsrecht" macht, was wären wir ein sicheres Land!
Den von Dir angesprochene Mißstand liegt nicht so sehr an der Polizei (Exekutive) sondern an Legislative und Jurisdiktion.
Insbesondere in Bußgeldangelegenheiten wird sich Polizei und Bußgeldstelle immer streng an den Bußgeldkatalog und die darin geforderten Bußgelder halten, da das schlichte vorhandensein des Katalogs ein Ermessen gegen Null reduziert.
Im Strafrecht sieht es da völlig anders aus. Es wird durchaus vieles durch die Polizei angezeigt, aber nachher durch Staatsanwaltschaften eingestellt/herabgestuft oder in einem eventuellen Prozess durch die Gerichte ebenfalls eingestellt, bzw. gemildert.
Ist dann halt nicht verwunderlich wenn bei der Allgemeinheit schnell der Eindruck eines generellen Versagen von Polizei und Justiz entsteht.
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an TTPlayer Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :902 Mitglieder: 7 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|