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Tipps und Technik R171 » » Thema: Einbau vom AMG Endtopf bei SLK 350 |
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
| Geschrieben am 02.03.2018 um 18:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Det 59 am 02.03.2018 um 18:50 Uhr ]
QT schrieb:
Det 59 schrieb:
QT schrieb:
Die ABE erlischt bei Veränderung der AGA immer.
deine Aussage ist leider auch nicht ganz richtig.
Nö, aber lies selbst [1]:
Welche Sachverhalte führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (ABE)?
- es wurden Eingriffe vorgenommen, welche das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern
die BE erlischt also IMMER, wenn man an der AGA etwas verändert (es sei denn, die neue Anlage bringt eine ABE mit).
Daher geht man zum TÜV und beantragt eine neue BE. Im Gutachten des Antrags wird dann alles entsprechend dokumentiert (auch die dB), wie es der Prüfer vorfindet und es den Vorschriften entspricht und dann muss man umgehend zur Zulassungsstelle und es eintragen lassen.
Es ist also unerheblich, um wieviel dB sich was ändert, die BE erlischt und kann nur durch einen neuen Antrag (mit TÜV Gutachten) wieder erteilt werden.
[1] https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratgeber/erloschene-betriebserlaubnis
Hallo QT,
deine Angaben sind alle richtig.
Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass die ABE erlischt, wenn die Eintragung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde!
Zu einem kompletten Gutachten gehört auch eine Geräuschmessung.
Da die dB Werte mit der 55er Anlage am 280/350er extrem abweichen darf der TÜV-Prüfer die Anlage nicht eintragen.
Eine 55er Anlage erreicht beim 350er ca. 96-98 dB.
Der Sound hört sich schon toll an - aber wenn im Schein 10 dB weniger stehen ist man bei der nächsten Kontrolle fällig.
Somit sind solche halbherzig eingetragen Anlagen ohne Geräuschmessung nichts wert!
Laut Gutachen zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO= (§19(2) StVZO) müssen als Prüfgrundlage Geräuschmessungen mit dB Wert und Drehzahl im Gutachten vermerkt werden.
Wird keine Geräuschmessung gemacht und kein höherer dB Wert eingetragen kann man das Gutachten auch aus Klopapier verwenden.
Ich habe das alles schon mit der "eingetragenen" Stüber-Anlage hinter mir.
(siehe den Thread "Stüber-Klappenauspuff)
Herr Mertens von der Kripo Köln hatte mich damals in der Sache sehr gut beraten.
Ohne seine Hilfe hätte Stüber den Auspuff nicht zurückgenommen und ich nicht mein Geld zurückbekommen.
Bei einer Kontrolle hätte man meinen SLK zur Überprüfung abgeschleppt, beim TÜV begutachtet und dann die Kennzeichen entwertet.
Der TÜV-Prüfer, der die Anlage damals eingetragen hat ist auch haarscharf an einem Gerichtsverfahren vorbeigekommen, da bei der Stüber-Anlage keine Geräuschmessung gemacht und keine höheren dB Werte eingetragen wurden. Noch nicht einmal die Klappen wurden im Gutachten vermerkt!
Laut Fahrzeugschein "sollte" die Stüber-Anlage zum damaligen Zeitpunkt 90 db Stand und 74 dB Fahrgeräusch haben.
Gemessen nach der "Eintragung": 97 und 106 dB!!!
--
Grüße von Detlef
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| Geschrieben am 07.03.2018 um 19:38 Uhr  
| Ich habe die AMG-Anlage bis Kat bei mir verbaut und bin sehr zufrieden damit.
Natürlich ist der Einbau nicht ganz einfach aber hier im Forum gibt es super Anleitungen
mit diesen ist der Einbau gut zu machen.Aber Achtung es muss viel geschweißt und angepasst werden.ich hatte das Glück einen Freund zu haben der KFZ-Meister ist und selbst der
hatte zu kämpfen.Einbau komplett ca.4 Stunden.Natürlich der Sound ist unvergleichbar.Die Anlage wurde bei mir auch eingetragen und zwar mit den gesamten Nummern auf der Anlage.
Hatte auch noch nie Probleme bei den Scherrifs.
Gruß Arnim
--
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Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
| Geschrieben am 07.03.2018 um 19:47 Uhr  
|
arnim schrieb:
Natürlich der Sound ist unvergleichbar.Die Anlage wurde bei mir auch eingetragen und zwar mit den gesamten Nummern auf der Anlage.
Hatte auch noch nie Probleme bei den Scherrifs.
Gruß Arnim
--
ALLES WIRD GUT!!!!
Und wie viel dB ( Stand- und Fahrgeräusch) stehen jetzt bei dir im Schein?
--
Grüße von Detlef
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| Geschrieben am 08.03.2018 um 13:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von arnim am 08.03.2018 um 13:54 Uhr ]
Hi Detlev,hatte und habe noch nie Proleme weder beim Tüv noch bei einer Kontrolle gehabt.
Wie bereits geschrieben wurde die Anlage an Hand der MB-Nummern bei mir eingetragen diese Nummern stehen auch bei mir im Brief/Schein. Ob es bei einer Phonmessung zu Problemen
kommen könnte kann ich hier nicht sagen.Aber auch bei der neuen Tüv Plakette hatte ich keinerlei Probleme.
Ich sag mal so,jeder muss das für sich selber entscheiden!
Gruß an alle.
--
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