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... ist OFFLINE
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 18.03.2017 um 10:58 Uhr  
| Man hätte auch von der Streife sich die Namen geben lassen können und die Jungs unterschreiben lassen, dass alles legal ist was hier passiert.
Das Papier ist doch besser als eine Eintragung beim TÜV und macht auf zukünftige Verkehrskontrollen schon etwas her...
--
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... ist OFFLINE
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User seit 26.08.2009
| Geschrieben am 18.03.2017 um 12:06 Uhr  
| Es ist ja schon enorm wie schnell ihr vom eigentlichen Thema abschweift und die ursprünglich gestelle Frage komplett ausser Acht lasst.
Legalität hin oder her. Wer die Nebler als TFL nutzen möchte, handelt in eigener Verantwortung und kann das machen oder auch sein lassen.
Kümmert Euch wieder um die gestellte Frage und zieht die Thematik nicht unnötig in Länge.
Mahlzeit!
--
350er, 06/2004 pre FL, obsidianschwarz
ist jetzt zum silbernen Bollerwagen mutiert... | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 18.03.2017 um 12:21 Uhr  
| Hallo alexxis,
dies ist ein Thema welches man von verschiedenen Seiten beleuchten kann
und dazu gehört auch die Frage nach der Legalität solches Unterfangen.
Also ist doch der Zusammenhang zwischen dem Einsatz der NL als FL und erlöschen der Betriebserlaubnis eindeutig.
Wenn du natürlich nur illegale Tricks kennen lernen möchtest, dann überlese doch die Wohlgemeinten Radschläge....
--
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User seit 22.02.2012
| Geschrieben am 18.03.2017 um 12:53 Uhr  
| Hallo
Und wieder sage ich nur. Das dachmodul ist auch nicht legal und führt auch zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Aber das ist vollkommen egal und ignoriert jeder.
Weil da hat keiner für Verständnis das es nicht erlaubt ist.
Drum hört jetzt bitte auf euch darüber zu streiten.
--
--
Lg Andreas
Der SLK 55 ist ein Motor mit vier Rädern. Die Kanzel fungiert als Hörstudio für den V8. | Antworten
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| Geschrieben am 18.03.2017 um 13:29 Uhr  
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Andy5570 schrieb:
Hallo
Und wieder sage ich nur. Das dachmodul ist auch nicht legal und führt auch zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Aber das ist vollkommen egal und ignoriert jeder.
Weil da hat keiner für Verständnis das es nicht erlaubt ist.
Drum hört jetzt bitte auf euch darüber zu streiten.
Genau so sehe ich das auch jeder der etwas an seinem Auto um oder einbaut das nicht TÜV konform ist weis das er ein Auto bewegt das keine Betriebserlaubnis mehr hat.
Und jeder trägt das Risiko ganz allein im schlimmsten Fall von der Rennleitung deshalb aus dem Verkehr gezogen oder zur Kasse gebeten zu werden.
Deshalb sollte jeder selbst wissen was er macht und ob er das Risiko eingeht, egal ob es sich nun um ein Dachmodul oder was auch immer handelt.
Uwe wollte hier auch nur gesagt haben das es eben nicht erlaubt ist die Nebler als TFL. zu nutzen.
--
LG. Martin
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
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| Geschrieben am 18.03.2017 um 21:08 Uhr  
| Hallo zusammen,
natürlich sind Nebler kein zulässige TFL, denn denen fehlt die Prüfkennung für TFL (schon erwähnt).
Sind deshalb die Veränderungen bei der Neblerschaltung illegal wie zum Teil hier behauptet?
Nach meinem Wissen Nein, denn diese werden vom TÜV und der Polizei dann nicht mehr als Nebler sondern als zulässige "Positionslichter" eingestuft.
Gruß Rainer
--
SLK 280 (R 171)
Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, TFL, Jet-Streaming-Performance-Flaps, Domstrebe des Glaubens (mehr brauche ich nicht) | Antworten
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