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| Geschrieben am 09.03.2017 um 18:45 Uhr  
| hallo Uwe,
legal, illegal, sch...egal ist ja hier nicht das Thema. Wer das Dachmodul (wie ich auch) als TFL nutzt, dem ist klar, dass man damit nicht ganz legal unterwegs ist.
Dass die NSW mit diesen Leuchtmitteln nicht mehr ihre Wirkung als solche haben, ist auch klar. Aber da zumindest bei uns der SLK ein Schönwetterauto ist, bin ich selten bis gar nicht damit im Nebel unterwegs
Wenn Scheinwerfer, egal ob Hauptscheinwerfer oder NSW richtig eingestellt sind, sorgt das Leuchtmittel auch nicht für Blendwirkung.
--
es grüßt......die Dumm Sau
"Ehrliche Menschen haben es manchmal sehr schwer, gegen das anzukommen, was unehrliche Menschen zuvor angerichtet haben"
https://www.continentale.de/web/Info-Mueleck
http://www.BMslk.de | Antworten
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| Geschrieben am 09.03.2017 um 18:54 Uhr  
| Hallo Frank,
mir persönlich ist es wurscht was ihr alles verbaut,
ich möchte nur den unbedachten Nacharmer auch mal auf die Zurzeit
gültige Rechtslage hinweisen.
Nebellampen die Tagsüber ohne Sichtbehinderng in Betrieb sind,
locken doch die Grünen regelrecht an und wenn sie einmal dabei sind
werden sie den Kleinen mal richtig inspizieren.
Trotzdem finde ich euren Einfallsreichtum beachtlich
--
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“
Karl Valentin | Antworten
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| Geschrieben am 09.03.2017 um 19:05 Uhr  
| Uwe
Na klar will ich das.
Es gibt mittlerweile runde Tflicht in Original oder von Carlsson.
Wo ist da bitte der Unterschied.
Nur weil sie nicht länglich sind wie deine.?
Wenn sie richtig eingestellt sind gehen sie auch als sowas durch.
Schauen wir mal.
--
--
Lg Andreas
Der SLK 55 ist ein Motor mit vier Rädern. Die Kanzel fungiert als Hörstudio für den V8. | Antworten
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| Geschrieben am 09.03.2017 um 19:35 Uhr  
| Der Unterschied zu den Serienmäßig mit TF ausgerüsteten Fahrzeuge macht die Typprüfkennzeichnung und eine Typprüfnummer auf dem Tagfahrlicht.
"E1" - ECE-Kennzeichnung; die "1" ist die Länderkennung für Deutschland (darf auch eine der anderen o.g. Länderkennungen sein)
"00 1234" - Typprüfnummer; die ersten beiden Zahlen stehen für das Jahr aus dem die Vorschrift stammt (00 --> Jahr 2000); dahinter dann eine individuelle Nummer der Tagfahrleuchte
http://www.tagfahrlicht-store.de/Tagfahrlicht-E-Pruefzeichen-Anbauvorschriften:_:30.html
" Durch den Einbau von nicht zugelassenen Tagfahrlichtern erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungschutz des Fahrzeuges. Der gleiche Ärger droht einem auch bei falsch montierten Tagfahrlichtern. Denn auch die Position der Tagfahrleuchten am Fahrzeug wird weitestgehend vorgeschrieben. "
Aber lieber Andreas noch einmal > mir persönlich ist es wurscht was du verbaust
also alles ist gut
--
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“
Karl Valentin | Antworten
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| Geschrieben am 09.03.2017 um 19:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Henry V am 09.03.2017 um 20:03 Uhr ]
Moin,
die serienmäßigen Nebelscheinwerfer,die Leuchtmittel und der Platz an dem sie, die Nebelscheinwerfer, sich befinden,entsprechen der Betriebserlaubnis,daß was nicht in Ordung ist, die Schaltung als TFL.
Betrachte es doch einfach so und denk dir den Nebel dazu.
Gruß Detlef | Antworten
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User seit 08.04.2014
| Geschrieben am 10.03.2017 um 07:56 Uhr  
|
U WE 55 schrieb:
" Es ist unzulässig, gegebenenfalls vorhandene Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu missbrauchen."
"Da sie insgesamt heller sind und die Lichtstreuung dieser Kfz-Beleuchtung andere Autofahrer blenden könnte, dürfen sie in der Tat nur bei sehr schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Sie dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Sichtweite durch die Wetterverhältnisse unter 50 Metern liegt."
http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/17-stvo/
--
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“
Karl Valentin
Hallo,
deine Aussage ist nich so ganz korrekt! Die Nebelscheinwerfer dürfen bei
jedem schlechten Wetter benutzt werden, unabhängig von der Sichtweite.
Was du meinst, ist die Nebelschlussleuchte. Diese darf nur (!) bei NEBEL mit Sichweiten
unter 50m benutzt werden.
Gruß
Arno (Fahrlehrer)
--
Das Leben ist zu kurz um "geschlossen" zu fahren ...
SLK200 Grand Edition EZ 03/2011
SmartTop Verdecksteuerung
Kurze Antenne
Türlicht Projektoren
Kilometerstand Oktober: 10234 | Antworten
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 10.03.2017 um 09:19 Uhr  
| Hallo Arno,
ja da hast du Recht.
Es enttäuscht mich aber dass du nur auf das Einschalten der Nebelleuchte einen Kommentar
als "Fahrlehrer" abgibst und nicht auf das missbräuchliche verwenden der NL als Tagfahrlicht.
Das Tagfahrlicht ist durch eine Typen bzw. Betriebsnummer als solches gekennzeichnet genauso wie die NL. Eine Missbräuchliche Nutzung ist nicht gesetzeskonform und kann zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führen. Dies ist den Beteiligten der Umbaufraktion bekannt und bewusst.
Illegal = scheißegal
Für mich ist das Thema erledigt.
Wollte auch nicht den Klugscheißer durchhängen lassen..muss nur manchmal den Kopf schütteln wie Dinge interpretiert werden und wie kreativ manche Fahrzeugumbauten hier präsentiert werden.
Uwe (Autofahrer)
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Karl Valentin | Antworten
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| Geschrieben am 10.03.2017 um 09:42 Uhr  
| Hallo Uwe
Du hast ja recht.
Und das du uns darauf aufmerksam machst ist ja ok.
Und wenn wir schreiben Sch... egal dann wollen wir dich auch nicht angreifen.
Es ist nur so das wir ja nun wirklich keine Gefährdung anderer in Kauf nehmen wollen.
Es ist mir auch bewusst das ich nicht Entgegenkommende Blenden möchte.
Darum werde ich es gut einstellen.
Nur jeder der ein dachmodul verbaut hat. Hat schon Zuviel gemacht.
Und wenn ich wieder genug Taschengeld habe werde ich die richtigen Hella NS mit Tflicht holen.
Aber solange fahre ich erst mal mit gepimten NS.
--
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Lg Andreas
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