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Tipps und Technik R171 » » Thema: Det`s Vorschalldämpfer |
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User seit 21.05.2005
| Geschrieben am 07.04.2017 um 16:46 Uhr  
|
Det 59 schrieb:
lulu011 schrieb:
Nur mal so, ich wollte letztes Jahr meinen Supersprint MSD mit ABE eintragen lassen...der Prüfer sagte mir keine Chance da eine ABE vorhanden ist müsse ich diese mitführen.
Würde er den MSD eintragen würde er mit der Eintragung und Abnahme bestätigen das alles im Rahmen ist, dies könne er jedoch nicht weil dafür eine aufwändige Messung vorgenommen werden muss.
Diese könnte nur an wenigen TÜV Stützpunkten vorgenommen werden und liege im Bereich von ein paar 1000,-Euro.
Da ich aber ja die ABE hätte genüge es diese mitzuführen, würde aber bei einer Geräuschmessung festgestellt werden das ich über dem Db Grenzwert liege würde mir diese ABE aber auch nicht helfen (Kein Freibrief).
Der Prüfer der mit meinem 55er eine Probefahrt unternommen hat, aufgrund des KW V3 Einbaus war aber total begeistert und meinte so muss ein AMG klingen
Aber ob das alles so legal wäre
Gruß Carsten
Hallo zusammen,
demnach wären ja SÄMMTLICHE auf Wunsch gefertigte und eingetragene Abgasanlagen ILLEGAL!!!
Das kann ich mir aber nicht vorstellen, wenn die Anlagen die Geräuschvorschriften einhalten.
Na ja, wir werden sehen, was in der EWG-Betriebserlaubnis für den 55er steht...
@ Convertible:
In meinem Fahrzeugschein stehen 91 dB bei 3.800 U/min. (Standgeräusch) und 75 dB (Fahrgeräusch).
Der TÜV lässt laut Auspuffhersteller ein Plus von maximal 5 dB (beim 55er) zu.
--
Gruß Detlef
Achtung, Sie befinden sich im Ansaugbereich eines V8 Motors! Kinder, Tiere & Kleinwagen unbedingt fernhalten!
Moin Detlef,
eine nachträglich montierte Auspuffanlage muß die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Geräuschwerte einhalten.
Egal ob mit ABE oder Einzelabnahme und ich habe noch nie erlebt, dass irgendeine Prüstelle die Geräuschwerte in den Papieren ändert.
Die 5 dB Toleranz gelten nur für die Standgeräuschmessung und geben der Polizei den entsprechenden Handlungsrahmen vor.
Wenn bei einer Kontrolle eine Standgeräuschmessung durchgeführt und der eingetragene Wert um den Toleranzwert überschritten wird, ist davon auszugehen, dass auch das Fahrgeräusch nicht passt, egal was für Einträge oder ABE vorliegen.
Das Fahrzeug kann zur Beweissicherung sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt werden, da nur der eine Fahrgeräuschmessung durchführen kann.
Grüßle
Horst
--
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| Geschrieben am 07.04.2017 um 18:40 Uhr  
| Hallo Andreas,
vor 10 Jahren hast Du (hier in Hessen) noch keine Probleme gehabt eine geänderte, individuelle Anlage vom Tüv abgenommen und von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen zu bekommen.
Heute gilt: Der von der EU festgesetzte Wert darf nicht überschritten werden, das heisst, Fahrzeuge deren db Wert ab Werk unter dem EU Höchstwert liegt könnten - nach sehr aufwendigem und teurem Messverfahren - durchaus eine Erhöhung bis zur zulässigen Grenze eingetragen bekommen.
Ich vermute aber dass die Kosten für dieses Scenario weit höher als der eigentliche Umbau liegen.
I.d.R. ist aber der Wert von Seiten der Hersteller ziemlich ausgereizt und somit sieht es aktuell schlecht aus mit einer Anhebung der Werte.
In Hessen schier unmöglich geworden, aber dieses "Problem" war hier schon oft Diskussionsgrundlage.
Alte Eintragungen haben glücklicherweise "Bestandsschutz", ein Grund mehr meinen Nasenbär nicht herzugeben.
--
Herzliche Grüße,
Matthias
Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt
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| Geschrieben am 07.04.2017 um 20:07 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SUL-15 am 07.04.2017 um 20:08 Uhr ]
Madmax schrieb:
Hallo Andreas,
vor 10 Jahren hast Du (hier in Hessen) noch keine Probleme gehabt eine geänderte, individuelle Anlage vom Tüv abgenommen und von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen zu bekommen.
Heute gilt: Der von der EU festgesetzte Wert darf nicht überschritten werden, das heisst, Fahrzeuge deren db Wert ab Werk unter dem EU Höchstwert liegt könnten - nach sehr aufwendigem und teurem Messverfahren - durchaus eine Erhöhung bis zur zulässigen Grenze eingetragen bekommen.
Ich vermute aber dass die Kosten für dieses Scenario weit höher als der eigentliche Umbau liegen.
I.d.R. ist aber der Wert von Seiten der Hersteller ziemlich ausgereizt und somit sieht es aktuell schlecht aus mit einer Anhebung der Werte.
In Hessen schier unmöglich geworden, aber dieses "Problem" war hier schon oft Diskussionsgrundlage.
Alte Eintragungen haben glücklicherweise "Bestandsschutz", ein Grund mehr meinen Nasenbär nicht herzugeben.
--
Herzliche Grüße,
Matthias
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Moin Matthias,
bis zur EU Verordnung 540/2014 war der Höchstwert 74dB für alle PKW, leistungsstarke PKW +1dB Zuschlag. Daher hat der AMG 75dB als Fahrgeräusch.
Diese Werte wurden 1996 eingeführt und selbstverständlich gibt es Bestandschutz.
Die neue EU Richtlinie trat zum 01.07.2016 in Kraft und gilt für alle Neuentwicklungen und soll uns hier eigentlich nicht interessieren.
Selbstverständlich bekommst Du überall in Deutschland eine Auspuffanlage per Einzelabnahme eingetragen.
Voraussetzung ist, Du zahlst alle anfallenden Kosten für Geräusch- und evtl. Abgasgutachten und natürlich dürfen sich die Homologationswerte nicht verschlechtern.
ABE Anlagen werden nicht eingetragen, da eine Typgenehmigung vorliegt und somit die Grenzwerte eingehalten werden. Hat schließlich der Auspuffhersteller testen lassen.
Zum Abschluss nun die Verkehrskontrolle...
Ob Einzelabnahme oder ABE ist völlig egal, wenn das Standgeräusch +5dB nicht passt, hast Du im Zweifelsfall die A..karte.
Grüßle
Horst
--
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| Geschrieben am 08.04.2017 um 11:25 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Det 59 am 08.04.2017 um 11:26 Uhr ]
SUL-15 schrieb:
Moin Matthias,
bis zur EU Verordnung 540/2014 war der Höchstwert 74dB für alle PKW, leistungsstarke PKW +1dB Zuschlag. Daher hat der AMG 75dB als Fahrgeräusch.
Diese Werte wurden 1996 eingeführt und selbstverständlich gibt es Bestandschutz.
Die neue EU Richtlinie trat zum 01.07.2016 in Kraft und gilt für alle Neuentwicklungen und soll uns hier eigentlich nicht interessieren.
Selbstverständlich bekommst Du überall in Deutschland eine Auspuffanlage per Einzelabnahme eingetragen.
Voraussetzung ist, Du zahlst alle anfallenden Kosten für Geräusch- und evtl. Abgasgutachten und natürlich dürfen sich die Homologationswerte nicht verschlechtern.
ABE Anlagen werden nicht eingetragen, da eine Typgenehmigung vorliegt und somit die Grenzwerte eingehalten werden. Hat schließlich der Auspuffhersteller testen lassen.
Zum Abschluss nun die Verkehrskontrolle...
Ob Einzelabnahme oder ABE ist völlig egal, wenn das Standgeräusch +5dB nicht passt, hast Du im Zweifelsfall die A..karte.
Grüßle
Horst
Hallo Horst,
sehe ich auch so wie du. Ich habe mich dazu mal informiert.
Richtig ist, dass an einem nicht leistungsgesteigerten Auto eine Auspuffanlage mit EG-ABE nicht eingetragen wird oder eingetragen werden muss.
Bei einem leistungsgesteigerten Auto wird die Anlage aber eingetragen und zusätzlich die originalen dB Werte im Schein mit den tatsächlichen Werten verglichen.
Ist die Anlage dann zu laut, trägt der Prüfer sie nicht ein.
Dann kann man nur hoffen, dass man beim nächsten TÜV-Termin damit nicht auffällt.
Aber ihr könnt es mir ruhig glauben... meine nagelneue Supersprint-Anlage wird bei der Eintragung die dB-Werte einhalten.
Ich habe nach unzähligen Telefonaten noch 2 Supersprint-Endschalldämpfer in Deutschland aufgetrieben.
Die Firma hat auch sofort den letzten verfügbaren Supersprint-MSD in Italien geordert.
Nächste Woche bekomme ich dann ALLE Teile zugeschickt.
@ Boy63
Hallo Andreas,
stehen bei dir im Fahrzeugschein wirklich nur 88 dB Standgeräusch?
Mein 55er ist von Ende 2009 - und der hat 91 dB eingetragen.
--
Gruß Detlef
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| Geschrieben am 08.04.2017 um 12:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SUL-15 am 08.04.2017 um 12:48 Uhr ]
Det 59 schrieb:
......
Hallo Horst,
.........
Richtig ist, dass an einem nicht leistungsgesteigerten Auto eine Auspuffanlage mit EG-ABE nicht eingetragen wird oder eingetragen werden muss.
Bei einem leistungsgesteigerten Auto wird die Anlage aber eingetragen und zusätzlich die originalen dB Werte im Schein mit den tatsächlichen Werten verglichen.
Ist die Anlage dann zu laut, trägt der Prüfer sie nicht ein.
Dann kann man nur hoffen, dass man beim nächsten TÜV-Termin damit nicht auffällt.
Aber ihr könnt es mir ruhig glauben... meine nagelneue Supersprint-Anlage wird bei der Eintragung die dB-Werte einhalten.
.......
@ Boy63
Hallo Andreas,
stehen bei dir im Fahrzeugschein wirklich nur 88 dB Standgeräusch?
Mein 55er ist von Ende 2009 - und der hat 91 dB eingetragen.
--
Gruß Detlef
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Moin Detlef,
leistungsgesteigert bedeutet, alle Umbauarbeiten zur Leistungssteigerung sind geprüft und eingetragen und stehen in den Fahrzeugpapieren.
Dann greift natürlich die ABE für den Zubehörauspuff nicht mehr und wir sind wieder bei der Einzelabnahme.
Nochmal zum Standgeräusch. Dieses ist gemäß Eu Richtlinie nicht vorgeschrieben und dient nur den Kontrollorganen als Anhaltswert für weitere Schritte.
Ich drück mal die Daumen.
Grüßle undviel Erfolg
Horst
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Edit: Einen Satz zu viel gelöscht..... | Antworten
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