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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Gewährleistung bei Händlerkauf
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   Olaf M

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 Geschrieben am 16.04.2013 um 18:32 Uhr   


TonyDom schrieb:
Das alles was ihr erzählt ist die graue graue Theorie, aber die Praxis sieht ganz anders aus.



moin!

Dein Fall ist aber anders...!

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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 Geschrieben am 16.04.2013 um 21:25 Uhr   
Anders als?



--
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   fritzi 280

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 Geschrieben am 16.04.2013 um 21:49 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von fritzi 280 am 16.04.2013 um 21:57 Uhr ]



TonyDom schrieb:

Auch wenn du nach Gewährleistung fragst, so bezieht sich erst mal der Händler auf die Garantie-Versicherung.

Mein alter 230er bekam 1 Jahr nach Kauf einen Motorschaden.




Hallo Tony,

Du solltest die Posts besser durchlesen. Man muss nicht nach Gewährleistung fragen . Die steht Dir gesetzlich zu. Und da kommt ein gewerblicher Händler auch nicht raus.

Ein Jahr nach dem Kauf bist Du in der Beweispflicht!! Deinem Post nach habe ich nicht den Eindruck, dass Du den Service bei MB hast machen lassen. Und nur dann springt die Garantieversicherung ein. Bitte nicht verwechseln mit der Junge Sterne Garantie.

Der Händler meines 55ers war auch 250 Kilometer von mir weg. Auch Fremdmarke VW. Wäre im ersten halben Jahr was vorgekommen, hätte ich bei MB einen KV eingeholt und ihm diesen unter die Nase gerieben. Die Kosten für die Anfahrt zu ihm, die Reperatur zu meiner Zufriedenheit und etc. hätte ich ihm natürlich (wenn nötig auch gerichtlich, da kenne ich nichts) in Rechnung gestellt. Darüber habe ich mit dem Händler natürlich auch gesprochen. Deswegen war der Händler auch froh, dass ich endlich vom Hof gefahren bin.

Herzliche Grüße
Moni

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   Olaf M

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 Geschrieben am 16.04.2013 um 22:06 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 16.04.2013 um 22:08 Uhr ]

Moin!

Anders als die Frage des TE!

Er fragt nach Gewährleistung und es geht um gewandelte Beweispflich, 6+6 Monate.

Du schreibst etwas von einem Jahr und bist da schon längst in der Beweispflicht bzw. komplett raus aus der GL. Dass Du dann einen Oelwechsel machen lässt und kurz darauf der Motor abraucht ist doch ein völlig anderer Sachverhalt der mit der erfragten Gewährleistung rein gar nichts zu tun hat.



--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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 Geschrieben am 17.04.2013 um 08:36 Uhr   




Der Händler meines 55ers war auch 250 Kilometer von mir weg. Auch Fremdmarke VW. Wäre im ersten halben Jahr was vorgekommen, hätte ich bei MB einen KV eingeholt und ihm diesen unter die Nase gerieben. Die Kosten für die Anfahrt zu ihm, die Reperatur zu meiner Zufriedenheit und etc. hätte ich ihm natürlich (wenn nötig auch gerichtlich, da kenne ich nichts) in Rechnung gestellt. Darüber habe ich mit dem Händler natürlich auch gesprochen. Deswegen war der Händler auch froh, dass ich endlich vom Hof gefahren bin.

Herzliche Grüße
Moni



Das ist genau das, was mich intressieren würde. Vorab, ich hab noch nichts gekauft, ist alles rein informativ gefragt.
Ich hatte den Händler gefragt, wie sich das denn im Schadensfall verhält, ob ich den SLK dann zu ihm bringen müßte, oder ob ich mir ne MB Werkstatt in meinem Ort nehmen könnte.
Der Händler sagte, das es ihm lieber wäre, wenn die das Auto in ihrer eigenen Werkstatt reparieren können.
Theoretisch für den Händler ja durchaus plausibel. Aber wenn das Auto nicht mehr fährt, wie soll ich den dann 250KM entfernt in seine Werkstatt bringen????

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   fritzi 280

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 Geschrieben am 17.04.2013 um 11:18 Uhr   
Hallo Det,

der Händler hat das Recht auf zweimal Nachbesserung. Bloß ob sich das für den Händler dann rentiert, dass man das Auto die vielen Kilometer zu ihm bringt bzw. per Abschleppwagen zu ihm bringen lässt, wage ich zu bezweifeln. Für diese Kosten muss ja er aufkommen. Im Normalfall geben die sich mit dem KV der Werkstatt in Deiner Nähe zufrieden. Oder eben Gutachter.

Herzliche Grüße
Moni

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   hausrocker

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 Geschrieben am 17.04.2013 um 12:16 Uhr   
Besonderheit ist noch: Pro Fehler darf 2 mal Nachgebessert werden. Nicht generell.

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 Geschrieben am 17.04.2013 um 12:24 Uhr   


fritzi 280 schrieb:
Hallo Det,

der Händler hat das Recht auf zweimal Nachbesserung. Bloß ob sich das für den Händler dann rentiert, dass man das Auto die vielen Kilometer zu ihm bringt bzw. per Abschleppwagen zu ihm bringen lässt, wage ich zu bezweifeln. Für diese Kosten muss ja er aufkommen. Im Normalfall geben die sich mit dem KV der Werkstatt in Deiner Nähe zufrieden. Oder eben Gutachter.

Herzliche Grüße
Moni



Das ist gut zu wissen, das der Händler für die Kosten aufkommen muß, um das Fahrzeug zu ihm zu bringen.
Da bin ich schon fast am überlegen, ob ich das Fahrzeug, was ich im Auge habe evtl. doch nehme....

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   Olaf M

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 Geschrieben am 17.04.2013 um 19:28 Uhr   


Det1500 schrieb:
Das ist gut zu wissen, das der Händler für die Kosten aufkommen muß, um das Fahrzeug zu ihm zu bringen.



Moin Det!

Langsam mit den Pferden!

Wenn Du das Fahrzeug beim Händler kaufst und da abholst ist dort auch der rechtliche Erfüllungsort.




--
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   fritzi 280

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 Geschrieben am 17.04.2013 um 19:57 Uhr   
Hallo Olaf,

ja und? Wo ist jetzt da das Problem?

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