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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Gewährleistung bei Händlerkauf |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
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User seit 01.01.2013
| Geschrieben am 15.04.2013 um 10:33 Uhr  
| Ich weiß, gehört nicht unbedingt hier rein, aber da ich nen 170er suche und hier bestimmt einige auch bei meiner Frage helfen können, denke ich es paßt doch irgendwie.
Folgendes. Ein Händler ist ja bei einem Gebrauchtwagenverkauf dazu verpflichtet 6 Monate Gewährleistung zu geben. (Ich spreche nicht von Garantie) Meine Frage ist, was beinhaltet diese Gewährleistung????
Was ich auch gerne wissen würde, wenn beim SLK in diesen 6 Monaten was kaputt geht, ich diesen z.B. beim Honda Händler gekauft hätte, muß ich den SLK dann bei diesem Händler reparieren lassen (auch wenn der 300Km weit weg wäre) oder dürfte ich den dann auch bei meinem Mercedes Händler reparieren lassen???
Vielleicht kennt sich ja einer damit aus, mein letzter Händlerkauf liegt 13 Jahre zurück. | Antworten
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Beiträge: 10867
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 15.04.2013 um 18:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 15.04.2013 um 18:19 Uhr ]
Moin Det!
In den ersten sechs Monaten wäre der Händler beweispflichtig dass ein Mangel bei Kauf nicht vorhanden war - und das kann er nicht, es sei denn, der oder die Mängel werden im KV festgehalten. Nach 6. Monaten wird die Beweispflicht gewandelt, d.h. Du musst beweisen das der Mangel seit Kauf Bestand hatte - und das kannst wiederum Du nicht.
Alle Verschleißteile sind von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen, ist ja bei Neuwagen auch so.
Wenn Du ein Markenfremdes Fahrzeug bei einem Händler erstehst, dann musst Du evtl. anstehende Reparaturen auch dort durchführen lassen, es sei denn der Händler wäre damit einverstanden, dass Du u.a. nach KoVo eine (...freie) Werkstatt aufsuchen könntest.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Projekt LOUD´n`FAST...die Hauptsache ist und bleibt, dass die Leistung auch auf die Strasse kommt!
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 15.04.2013 um 18:36 Uhr  
| Viele Händler arbeiten mit Garantiefirmen zusammen. Vom Kleingedruckten der Garantiefirmen ist es dann abhängig, welche Leistungen enthalten sind. Der Vorteil für dich dabei ist, das du die Abwicklung auch bei dir in der Nähe machen kannst.
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10867
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 15.04.2013 um 19:01 Uhr  
|
Olli aus Mainhattan schrieb:
Viele Händler arbeiten mit Garantiefirmen zusammen. Vom Kleingedruckten der Garantiefirmen ist es dann abhängig, welche Leistungen enthalten sind. Der Vorteil für dich dabei ist, das du die Abwicklung auch bei dir in der Nähe machen kannst.
moin Olli!
Schlimmstenfalls muss er sich dann eine Hondawerke in seiner Nähe suchen. Die gibt es ja auch an jeder Ecke...
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
__________________________________________
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 15.04.2013 um 19:20 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 15.04.2013 um 19:26 Uhr ]
Olli aus Mainhattan schrieb:
Viele Händler arbeiten mit Garantiefirmen zusammen. Vom Kleingedruckten der Garantiefirmen ist es dann abhängig, welche Leistungen enthalten sind.
Der Vorteil für dich dabei ist, das du die Abwicklung auch bei dir in der Nähe machen kannst.
Hallo Olli,
sorry, dass ich da mal reingrätsche, aber genau das stimmt nicht. Das versuchen die Gebrauchtwagenhändlern nur den Kunden so zu sagen, weil sie damit unliebsame Ansprüche "wegdrücken" wollen.
Welche Leistungen "enthalten" sind, ist gesetzlich über die o.g. Gewährleistung geregelt und kann durch einen zusätzlichen Garantievertrag nicht schlechter gestellt sein.
Leider ist dieser Umstand nur wenigen Gebrauchtwagenkäufern bekannt, und so verlassen sich viele auf die Garantie, die der Händler für den Verkauf abschließt.
Im Klartext heißt das z.B., dass jegliche Klauseln, über die geregelt ist, dass sich ein Kunde bei bestimmten Laufleistungen zu so und soviel % an der Reparatur beteiligen muss, nichtig sind, solange ein Gewährleistungsfall vorliegt.
Nach Ablauf der Beweislastumkehr ist es natürlich dann für den Kunden wiederum ein Vorteil, wenn so eine Garantie vorliegt, er sie in Anspruch nehmen kann und nicht die Reise zum Händler antreten muss. Dann gilt genau das was du geschrieben hast.
Gruß
Guido
--
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| Geschrieben am 15.04.2013 um 19:40 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von fritzi 280 am 15.04.2013 um 19:43 Uhr ]
Guido hat recht.
Mein Händler, der mir den 55er verkauft hat, hat auch gemeint, dass er sich so einfach aus der Gewährleistung rausstehlen kann, indem er in den Kaufvertrag aufgenommen hat, dass der Abschluss einer Verlängerung der Neuwagengarantieversicherung durch mich Bestandteil des Kaufvertrages ist. Ich habe ihm aber gleich erklärt, die Versicherung schließe ich sowieso ab, aber sollte etwas im ersten halben Jahr vorliegen, dass ich ihn erstmal in Verantwortung nehme.
Er hat geschaut und genau gewusst, woher der Wind weht. Kein Wort der Widerrede oder irgenwelche falschen Aussagen.
Gott sei Dank war hier nichts nötig.
Ich lass doch die Versicherung nicht einspringen, wenn erstmal der Händler dran ist. Das treibt doch nur die Beiträge in die Höhe
Herzliche Grüße
Moni | Antworten
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Schreiberlevel: Forensextaner
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User seit 01.01.2013
| Geschrieben am 16.04.2013 um 09:58 Uhr  
| Hallo und vielen Dank schonmal für die Antworten.
Ich will nochmal verdeutlichen, das es nicht um einen Garantievertrag sondern um die gesetzliche Gewährleistung geht, die der Händler ja verpflichtet ist zu gewähren.
Wie ich jetzt herausgelesen habe, ist der Händler also im ersten halben Jahr in der beweispflicht, und ich wäre es dann im zweiten Halbjahr.
Außerdem müßte ich sowieso das Fahrzeug zur Reparatur zu dem Händler bringen, wo ich es gekauft hätte. Auch wenn das über 200Km weit weg ist, und der Händler auch noch eine Fremdmarke vertritt.
Hmmm, das ist natürlich nicht so der Bringer.
Wie sieht das denn mit den Leistungen aus? Klar, Verschleißteile sind nicht abgedeckt. Alles andere dann aber schon? Und zu wieviel Prozent? Bei einem Garantievertrag ist das ja Laufleistungsabhängig, wie verhält sich das bei der Gewährleistung???
Achja, Fragen über Fragen..... | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16778
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 16.04.2013 um 10:19 Uhr  
|
Det1500 schrieb:
Wie sieht das denn mit den Leistungen aus? Klar, Verschleißteile sind nicht abgedeckt. Alles andere dann aber schon? Und zu wieviel Prozent? Bei einem Garantievertrag ist das ja Laufleistungsabhängig, wie verhält sich das bei der Gewährleistung???
Wie bereits geschrieben gibt es da keine Einschränkungen und keine Prozente. Wenn es kaputt geht, muss es repariert werden.
Gruß
Guido
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User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 16.04.2013 um 18:26 Uhr  
| Das alles was ihr erzählt ist die graue graue Theorie, aber die Praxis sieht ganz anders aus.
Auch wenn du nach Gewährleistung fragst, so bezieht sich erst mal der Händler auf die Garantie-Versicherung.
Ich weiß nicht, ob du einfach nur so fragst, oder ob bereits was vorliegt.
Ich erzähle dir mal von meinem Fall, wo es einem die Schuh auszieht.
Mein alter 230er bekam 1 Jahr nach Kauf einen Motorschaden. Ich dachte mir: "Ha, alles easy, hab ja eben einen Ölwechsel machen lassen, geh in eine Werkstatt und ruf mal bei der Garantie-Versicherung an!"
Jetzt kommts, die Garantie-Versicherung schickte einen Hauseigenen Gutachter (nach einer Woche). Der Gutachter stellte fest, dass ich den Motor angeblich trocken (mit zu wenig Öl) fuhr. Also Garantieantrag abgelehnt. Kann gar nicht sein, weil ich den Ölstand nach dem Ölwechsel kontrollierte.
So was machstn in so einem Fall? Ich hatte damals keinen Rechtsschutz! Gegengutachten? Klagen? Frech einen Leihwagen nehmen? ... und dann am Ende auf die Kosten sitzen bleiben. DANKE!
Zufällig ergatterte ich einen gebrauchten Motor für 1300 Euro.
Ich entschied mich mit meinem kurzen Arm und knapper Kasse ohne Rechtsschutz NICHT zu streiten und für das Geld lieber den Motor zu kaufen.
Sich auf die Garantie / Gewährleistung zu verlassen, bedeutet nach meiner Erfahrung, du brauchst gesunde Rücklagen um zu streiten, den die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch beim Schadensfall.
Nicht umsonst habe ich mir den nächsten als Jungen Stern gekauft. Und da kann ich aus Erfahrung sagen, dass ohne einer Wimper zu zucken reguliert wird.
--
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