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Klatsch und Tratsch » » Thema: Leasingrückgabe - Autohaus abmelden vergessen
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   SLK172

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 Geschrieben am 13.12.2011 um 12:41 Uhr   


QuickMick schrieb:

Wie soll das gehen, wenn das Fahrzeug mit Schildern und Papieren beim Autohaus abgegeben wurde?


Hallo Michael,

er meint das wohl so, dass man vorher sein Auto mit dem Schein und den Schildern abmeldet und dann erst beim Händler abgibt.

Ich sage: ohne Brief dürfen die das nicht machen. Und der Brief liegt bei der Bank.

Gruß

Guido

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 Geschrieben am 13.12.2011 um 12:41 Uhr   


SLK172 schrieb:
Da kann man nicht einfach in die Zulassungsstelle reinmarschieren und behaupten, dass man den Brief verloren hat o.ä.



Nein Guido, die Angabe, das der Brief bei der Bank liegt genügt vollkommen.

ciao

Ludo



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   miata

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 Geschrieben am 13.12.2011 um 13:06 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von miata am 13.12.2011 um 13:16 Uhr ]

Vorstellen könnte ichs mir theoretisch daß man ohne Brief abmelden kann, aber sicher bin ich da auch nicht. Noch dazu stehts ja explizit ausgeschrieben als unbedingt notwendig:
http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/307094.html

Ich denke das ist Kulanz wenns ohne geht, nicht immer die Regel.

Aber wenn bei der Annahme bestätigt wird daß es abgemeldet wird, ist das doch deren Schuld?! Wir haben ja den Abgabezettel unterschrieben, und er die Annahme. Also ist es ab dann sozusagen nicht mehr unser Auto?!
Rein theoretisch hätten wir ja selbst irgendwie vielleicht abmelden können, aber wenn er eh mit der Bank verhandeln muß, eh ein Lehrling vom Autohaus fast täglich in der Zulassungsstelle ist.... egal, er hat es angeboten bzw zugesichert.

Dreist finde ich allerdings deren Arroganz. Als Neukunde wird man betüddelt, und wenn man kein Neues least oder kauft ist man dort schnell zweiter Klasse. Ist ja heute leider fast üblich. Der Händler wirkt deutlich genervt und arrogant. Wohlgemerkt hatte er beim Gutachter "vergessen"(wörtlich Händler) die Sommerreifen mit anzugeben, was uns 400Eur gekostet hätte wenn wirs übersehen hätten. Eine Entschuldigung gabs wie zu erwarten leider auch nicht.

Gruß
Micha

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 Geschrieben am 13.12.2011 um 13:08 Uhr   
Die Gesetzeslage ist ziemich klar:

Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs brauchen Sie:

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Kennzeichen

Bei verlorener Zulassungsbescheinigung Teil I oder II:
Abgabe einer Eidestattlichen Versicherung über den Verlust



also einfach ohne Brief abmelden ist völliger Nonsens

Patrick


--
"Licht ist schneller als der Ton. Das ist der Grund, warum manche Menschen intelligent erscheinen , bis sie sprechen" ...

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   Frankman01



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 Geschrieben am 13.12.2011 um 13:26 Uhr   
den Sachbearbeiter auf dem Straßenverkehrsamt

ohne Schilder
ohne Schein
ohne Brief

abmeldet !

Ich sehe es auch so, dass hier der Händler für die entstandenen Kosten der Versicherung und der KFZ Steuer aufkommen muss !
Im Übergabeprotokoll stehen Datum und ggf. die Uhrzeit der Übergabe, somit ist der Händler seiner Verpflichtung zur Abmeldung (die ggf. auch im Kleingedruckten des Protokolles steht) nicht nachgekommen.

--
es grüßt......die Dumm Sau


Früher haben die Menschen ihren Müll im Wald vergraben, heute gibt es Ebay !

http://www.BMslk.de
http://www.frank.muehleck.ergo.de/

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   SLK172

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 Geschrieben am 13.12.2011 um 13:36 Uhr   


den Sachbearbeiter auf dem Straßenverkehrsamt

ohne Schilder
ohne Schein
ohne Brief

abmeldet !


Hallo Frank,

noch mal bitte für Langsamdenkende wie mich.

Gruß

Guido

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 Geschrieben am 13.12.2011 um 13:40 Uhr   


patster schrieb:
Die Gesetzeslage ist ziemich klar:

Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs brauchen Sie:




Das Zauberwort heisst : Stillegen.

Und DAS geht ohne Brief jederzeit und überall.

ciao

Ludo



--
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 Geschrieben am 13.12.2011 um 14:41 Uhr   
Das hab ich auch mal machenlassen als ein Käufer meinte auf meine Kosten weiterzufahren.Sind aber auch gewisse Voraussetzungen für nötig.
Bei mir reichte der Kaufvertrag wo ich natürlich das Abmeldedatum sowie die Personalausweißnummer reingeschrieben hatte.Der Wagen wurde Zwangsstillgelegt und meine Steuer/Versicherung rückdatiert.
Habe ich alles von Papa gelernt.
Der hat mal einen angemeldeten Wagen beim Schrottplatz abgegeben und der wurde als Fluchtfahrzeug bei einem Banküberfall benutzt.
Mein Alter hatte plötzlich das SEK am Hals.
Öffnet die Haustür und liegt sekunden später in Unterhose auf dem Gehsteig mit mehreren MPs am Hals.
Die Nachbarn halten den heute noch für nen Terroristen.
Ich schreibe 3 Werktage rein und ruf nach spätestends 2 Wochen beim Straßenverkehrsamt an und frag nach.
Geht problemlos.

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   SLK172

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 Geschrieben am 13.12.2011 um 14:51 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 13.12.2011 um 14:52 Uhr ]



Ludo schrieb:
Das Zauberwort heisst : Stillegen.

Und DAS geht ohne Brief jederzeit und überall.


Sorry Ludo, das stimmt nicht, mal abgesehen davon, dass es schon lange keine amtliche "Stilllegung" mehr gibt.

Man kann ein Fahrzeug lediglich "außer Betrieb setzen", und dazu steht hier in dem Thread was man vorlegen muss.

Gruß

Guido

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 Geschrieben am 13.12.2011 um 15:05 Uhr   
Na,

dann bin ich ja richtig FROH, das die Zulassungsstellen das alle nicht wissen


ciao

Ludo


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