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Klatsch und Tratsch » » Thema: Rotlicherfahrung :-) aber Blitzer :)))))
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   schwinn_chris

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Beiträge: 732
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 06.08.2003 um 00:43 Uhr   
Rotlicherfahrung

Moin,

bin gerade eben bei 29 Grad um 0.10h (nicht zu fassen die Temperatur) an einer Blitzampel etwas spät (1m nach Stop-Strich) zum Stehen gekommen. Einmal geblitzt und ca. 2 sec später nochmal. D.h. die Polizei sieht mit dem 2. Blitz , dass ich noch stehe und nicht drübergeflitzt bin oder? Bin bei Rotlichaktion nicht so erfahren und etwas verunsichert )

ABer Nachttouren bei so einem Wetter sind klasse



--
Ciao

Chris

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   SLK-Junkie

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User seit 25.04.2003
 Geschrieben am 06.08.2003 um 06:28 Uhr   
Ich finde die derzeitigen Temperaturen zu nächtlichen Zeiten auch echt klasse - da kann man's aushalten und es bringt Spaß noch draußen zu sitzen oder, wie auch in Deinem Fall, zu fahren.
Summerfeeling pur...

Also, das mit dem 2. Blitzen sehe ich ähnlich, denn Du hast ja immer noch da gestanden, wo Du vorher auch schon gestanden hast; da dürften die Dir natürlich keinen Strick draus drehen...
Ärgerlich ist's aber, daß Du nun gerade an eine Blitzampel geraten bist, zumal dem Kasten die Uhrzeit leider auch völlig egal ist...

Kostet 50,- € und 3 Punkte (§ 37 (2) StVO)

Sonnige Grüße...

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   merci

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Beiträge: 827
User seit 04.05.2003
 Geschrieben am 06.08.2003 um 07:59 Uhr   
Morgen,

da gebe ich Euch recht, das ist ideal spät Abends oder Nachts, tolle Aussentemperaturen, auf den Strassen ist kaum Verkehr, wenn diese schrecklichen Blitzampeln nicht wären . Vielleicht besteht die Möglichkeit, die Messwerte aufgrund der Hitze anzuzweifeln ?
Grussf merci

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   Waldi

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Beiträge: 144
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 06.08.2003 um 08:56 Uhr   


SLK-Junkie schrieb:

Also, das mit dem 2. Blitzen sehe ich ähnlich, denn Du hast ja immer noch da gestanden, wo Du vorher auch schon gestanden hast; da dürften die Dir natürlich keinen Strick draus drehen...
Ärgerlich ist's aber, daß Du nun gerade an eine Blitzampel geraten bist, zumal dem Kasten die Uhrzeit leider auch völlig egal ist...

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Hallo,
die zwei Bilder werden in der Regel dafür benutzt, um festzustellen,
ob der Fahrer die Strassenkeuzung überquert hat oder nicht. Denn
nur so lässt sich ein eindeutiger Rotlichtverstoss nachweisen. Ggf. ist auch eine Geschwindigkeitsermittlung möglich. In diesen Fall würde ich sagen, es handelt sich hier "nur" um ein Überfahren der Haltelinie und nicht um ein "klassischen" Rotlichtverstoss.
Die Kosten von 50,- € und 3 Punkte stimmen meines Erachtens.
Allerdings werden noch bis zu 18,- € Bearbeitungsgebühr fällig.

--
Sonnige Roadster-Grüsse
aus dem Harz
Waldi !!!

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   schwinn_chris

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Beiträge: 732
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 06.08.2003 um 09:27 Uhr   
Wirklich! Überfahren der Haltelinie um 1 m schon 3 Punkte und 50 Euro ! ISt aber heftig - dachte da gibt es gar nix. Na ja erster Tribut einer Nachtfahrt
Danke



Waldi schrieb:



SLK-Junkie schrieb:

Also, das mit dem 2. Blitzen sehe ich ähnlich, denn Du hast ja immer noch da gestanden, wo Du vorher auch schon gestanden hast; da dürften die Dir natürlich keinen Strick draus drehen...
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Hallo,
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ob der Fahrer die Strassenkeuzung überquert hat oder nicht. Denn
nur so lässt sich ein eindeutiger Rotlichtverstoss nachweisen. Ggf. ist auch eine Geschwindigkeitsermittlung möglich. In diesen Fall würde ich sagen, es handelt sich hier "nur" um ein Überfahren der Haltelinie und nicht um ein "klassischen" Rotlichtverstoss.
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Ciao

Chris

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   schwinn_chris

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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 06.08.2003 um 09:29 Uhr   
Hi Merci,


auf die Idee bin ich noch gar nichtgekommen Da muss man aber einen guten Anwalt habenoder? Naja Rechtsschutzhabe ich ja - schauen wir mal. Danke Dir


merci schrieb:

Morgen,

da gebe ich Euch recht, das ist ideal spät Abends oder Nachts, tolle Aussentemperaturen, auf den Strassen ist kaum Verkehr, wenn diese schrecklichen Blitzampeln nicht wären . Vielleicht besteht die Möglichkeit, die Messwerte aufgrund der Hitze anzuzweifeln ?
Grussf merci



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   SLK-Junkie

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Beiträge: 261
User seit 25.04.2003
 Geschrieben am 06.08.2003 um 15:32 Uhr   
Nee, also das mit dem Anzweifeln der Messwerte aufgrund der Hitze kann man wohl auch mit einem guten Anwalt vergessen, denn es war schließlich nachts bei 29 ° C... - dann könnte man die Bußgeldbescheide, die man bekommt, wenn man in der glühenden Hitze am Tage geblitzt wurde, ja gleich ganz vergessen...
Aber trotzdem eine nette Idee

Der "klassische" Rotlichtverstoß wurde nicht begangen, wie Waldi schon richtig sagt, weil Du ja nicht die komplette Kreuzung überquert hast, aber der Verstoß, daß Du die Haltelinie überfahren hast, ist dennoch gegeben.
(bei einem Stopschild soll man ja normalerweise auch an der Linie anhalten und 'ne Ampel ist quasi noch ein viel größeres [und elektrisches] Stopschild)

Je nachdem wie der Blitzer eingestellt ist, passiert Dir aber vielleicht wirklich überhaupt nichts, denn manche Blitzer berechnen den Verstoß schon ab der Haltelinie, andere erst ab der Sichtlinie und über die bist Du ja nicht 'rübergefahren, gell?
Also mit Glück bekommst Du kein "Ticket"... (wir drücken die Daumen)

Ach ja, die 18,40 € werden nur dann zusätzlich fällig, wenn man tatsächlich Einspruch gegen den Bescheid erhebt (z.B. falsche Messwerte wegen Hitze *g*), denn der Vorgang muß dann nochmals durch die Bußgeldstelle geprüft und bearbeitet werden.
(Wäre auch der Fall, wenn Du schriftlich äußerst, daß Du nicht weißt, wer zu dem Zeitpunkt der Fahrer war - muß dann durch's Foto ermittelt werden usw.)

Okay, wie gesagt: Viel Glück...
und weiterhin viel Spaß beim nächtlichen Cruisen - ist einfach herrlich...


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   Mehi

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 Geschrieben am 06.08.2003 um 18:31 Uhr   
Hi,

keine Bange. Hat mich so schon X-mal geblitzt. Da kommt garantiert nix. Da sich das Auto zwischen den beiden bildern nicht weiterbewegt hat, gibts auch nichts was Dir angelastet werden kann.

Hatte sogar schon mal rechtzeitig gehalten war aber etwas über die Haltelinie gerollt. Es war leicht bergauf. Ich ging kurz mal von der Bremse und das Auto löste beim Zurückrollen dann den Blitzer aus - 2 Fotos bitteschön. Auch da kam nichts.

Ciao,
Mehi.

--
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen...außer durch noch mehr Hubraum!

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   Wudo

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Beiträge: 3023
User seit 26.07.2003
 Geschrieben am 06.08.2003 um 18:36 Uhr   
Hi,
SLK Junkie hat recht; she ich auch so. Aber möglicherweise bist Du ja auf dem Bild nicht zu erkennen für den Fall, dass ein Ordnungsgeld in Rede steht. Wenn Du nicht eindeutig zu erkennen bist, würde ich einen RA konsultieren.

--
Viel Grüsse aus dem Rheinland
Wudo

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   schwinn_chris

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Beiträge: 732
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 06.08.2003 um 22:51 Uhr   
Fein, danke für eure genauen AUsführungen - jetzt warten wir mal ab und dann sehen wir mal.Punktekonto ist eh leer, so dass nix schlimmes passiert Aber Mehi macht mich zuversichtlich, dass nix kommt. Bin max. 50 cm über die Linie egerollt, weil ich mit den Gedanken wo anders war

Thanks @ All

--
Ciao

Chris

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