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Klatsch und Tratsch » » Thema: Erwischt - vielleicht bald 4 Wochen ohne Fahrvergnügen... |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1701
User seit 25.05.2004
| Geschrieben am 09.08.2005 um 09:36 Uhr  
| Hallo Tom,
ich bin in der Sache bei Dir. Mich hat es im April diesen Jahres leider auch erwischt.
Ausserhalb geschl. Ortschaften / 42km/h zu schnell
Leider war/bin ich auf dem Bild zu erkennen und die Behörde hat Ihre Frist gut eingehalten. Lt. RA - ist da nix zu machen.
Wie sieht der Spaß aus!? 125,50€ Gedlbuße / 3 Punkte in Flensburg / 4 Wochen Fahrverbot
Da ich noch keine Punkte hatte, kann ich ich mir die 4 Wochen innerhalb 4 Monate nach Anerkennung des Verfahrens aussuchen.
Also, werde ich im September mal 4 Wochen ohne SLK auskommen müssen !
Gott sei Dank hab ich da Urlaub (also ich hab´s so gelegt) - da tuts net ganz so weh!
Wie gesagt - ich leide mit Dir !!! Vielleicht hast DU ja Glück mit dem Bild!?!?
Doch heutztage - sind die Dinger schon echt gut -leder!
--
Griechische Grüsse
Euer Nikos
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 09.08.2005 um 09:41 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Wiesel am 09.08.2005 um 09:42 Uhr ]
Micha aus Heidelberg schrieb:
Liebe Forenanwälte,
Frage an euch Profis: muss im Anhörungsbogen ausser den Angaben zur eigenen Personen überhaupt irgendwas ausgefüllt werden?
Danke & Gruß
Micha
Natürlich nicht, nur die Angaben zur Person des angeschriebenen Halters sind Pflicht. Ansonsten reicht die Angabe:
Ich bin das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht gefahren und habe den Verkehrsverstoß nicht begangen. Das Fahrzeug wird in unserem Betrieb/ meinem Haushalt/ hier im Dorf von mehreren Personen gefahren. Die teilweise verdeckte Fahrerin kann ich aufgrund des schlechten Bildes nicht erkennen."
Fahrtenbuch muß man beim ersten Verstoß nicht befürchten.
Das dürfte der beauftragte RA aber schon alles erzählt haben.
Grüße vom Willy
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.08.2005 um 09:57 Uhr  
| Hallo!
Also erstmal sollte man ja mal sagen, daß man die 43 Sachen nicht allzusehr bagatellisieren sollte! Das ist schon ein ganz schönes Brett.
Rein rechnerisch würde man bei erlaubter Höchstgeschindigkeit in einer 30er Zone, wenn man 43km/h abzieht, 13 km/h rückwärds fahren...
Das war böse Tom!!!
Mich selber hat es vor 9 Jahren auch schon mal erwischt. Die vier Wochen sind die Hölle und als Strafe wesendlich effizienter als Geldstrafen.
Bei mir hat es geholfen, denn ich fahre seither schon wesentlich besonnener...
--
Grüße aus Braunschweig
Michael
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.08.2005 um 10:04 Uhr  
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Nikos schrieb:
Hallo Tom,
ich bin in der Sache bei Dir. Mich hat es im April diesen Jahres leider auch erwischt.
Ausserhalb geschl. Ortschaften / 42km/h zu schnell
Leider war/bin ich auf dem Bild zu erkennen und die Behörde hat Ihre Frist gut eingehalten. Lt. RA - ist da nix zu machen.
Wie sieht der Spaß aus!? 125,50€ Gedlbuße / 3 Punkte in Flensburg / 4 Wochen Fahrverbot
Da ich noch keine Punkte hatte, kann ich ich mir die 4 Wochen innerhalb 4 Monate nach Anerkennung des Verfahrens aussuchen.
Also, werde ich im September mal 4 Wochen ohne SLK auskommen müssen !
Gott sei Dank hab ich da Urlaub (also ich hab´s so gelegt) - da tuts net ganz so weh!
Wie gesagt - ich leide mit Dir !!! Vielleicht hast DU ja Glück mit dem Bild!?!?
Doch heutztage - sind die Dinger schon echt gut -leder!
--
Griechische Grüsse
Euer Nikos
"Tuning ist Geschmacksache - und das ist gut so!"
mir geht es nicht anders.... 36 km/h zuviel 140€ 3 punkte 4 wochen fahrverbot naja was will man(n) machen gebe meinen im dezember ab, da bin ich eh snowboarden.. wenn ich bis dahin fürs boarden nicht auch schon einen schein brauche | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 334
User seit vor Apr. 03
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1315
User seit 11.04.2001
| Geschrieben am 09.08.2005 um 11:15 Uhr  
| Hi,
laut einem sehr eng befreundetem Polizisten ist am Besten, NICHTS
(ausser natürlich den persönlichen Daten) im Anhörungsbogen anzugeben.
Man beruft sich einfach auf sein Aussageverweigerungsrecht, auf welches
man in diesem Schreiben hingewiesen wird !
Wer nichts aussagt, kann auch nichts falsches sagen.
Wenn Deine Mutter sagt, den kenne ich nicht, ist das u.U. eine Falschaussage !
(die Bilder im Original sind deutlich besser, als was Du zugeschickt bekommst)
Dann liegt der "schwarze Peter" bei der Polizei, denn sie müssen den Fahrer
ermitteln. Bei diesem recht hohen Verstoss kann man davon ausgehen, daß
sie bei Deiner Mutter und in der näherern Nachbarschaft vor der Tür stehen
und mal "ganz blöd" fragen, ob jemand diesen netten Herrn kennt .
Deine Mutter kann sich wieder auf Ihr Aussageverweigerungsrecht beziehen
und braucht nichts zu sagen.
Wenn irgendjemand "quatscht", ermitteln sie Deine Adresse und stellen
Dir einen Anhörungsbogen zu - und das ganze Spiel beginnt von vorne .
Es kann aber auch sein, daß überhaupt nix passiert (z.B. wenn die Beamten
vor Ort relativ viel um die Ohren haben ), dann haste Glück gehabt und
es kommt eine Einstellung des Verfahrens.
Ein Versuch ist es allemal Wert - denn Ihr nutzt nur das euch zustehende
Recht und macht damit nichts falsches !
greetz Gerd
--
Schalker ist das Größte was ein Mensch in diesem Leben werden kann.
(Unseren Traum habt ihr uns genommen – unseren Stolz erreicht ihr NIE !) | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 84
User seit 13.04.2005
| Geschrieben am 09.08.2005 um 11:49 Uhr  
| Hallo zusammen ,
bloß nicht die Hoffnung aufgeben . Meinen Partner haben sie auf der Autobahn mit 65Km/h zuviel erwischt . Das Bild war recht schlecht . Wir haben auf die Frage ob man die Schuld anerkennt nur ein nein geschrieben.
Wir wissen das die auch an der Tür waren und versucht haben den Fahrer ausfindig zu machen . Tip nie selber die Türe aufmachen , selten zuhause sein und aufpassen wenn man nachhause kommt . Heute hat er bescheid bekommen das verfahren ist eingestellt . Fahrer konnte nicht ermittelt werden . Keine Punkte , kein Fahrverbot, keine Geldbusse gegen den Halter, da der Halter auch nicht anzutreffen war . Er hat sich heute gefreut wie ein kleiner Schneekönig . Bei ihm wäre die Pappe zwei Monate auf Urlaub gewesen . Und das im Aussendienst .
Glück muß man haben .
Ich drück dann mal die Daumen das es bei dir auch so klappt .
Gruß
Dev | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.08.2005 um 12:12 Uhr  
| Hallo!
Also man sollte jetzt mal darauf achten, was hier gerade abgeht!
Es macht den Anschein, als ginge es hier um den "höher-weiter-schneller-Wettbewerb".
Umsonst sind diese Geschwindigkeitsbegrenzungen bestimmt nicht:
Und wenn ich überlege, daß jemand mit 65km/h zuviel in ner Baustelle unterwegs ist, dann fährt der dort (Toleranz unberücksichtigt) 125km/h, oder im 120er Bereich 185km/h - das braucht man nicht mehr zu kommentieren!!!
Ich hoffe, daß dieser Thread nicht einreißt und daß jetzt hier Börse entsteht nach dem Motto:
Rasen ohne Hirn und hinterher die "Bullerei" verarschen!!! Tips für Tiefflieger.
Ein Tip von meiner Seite:
Wenn man sich ungefähr an die vorgegebenen Geschwindigkeiten hält, dann kann man manchmal sogar die Namen auf den Kreuzen am Straßenrand lesen...
--
Grüße aus Braunschweig
Michael
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 09.08.2005 um 12:17 Uhr  
|
GE-RD 350 schrieb:
Hi,
laut einem sehr eng befreundetem Polizisten ist am Besten, NICHTS
(ausser natürlich den persönlichen Daten) im Anhörungsbogen anzugeben.
Man beruft sich einfach auf sein Aussageverweigerungsrecht, auf welches
man in diesem Schreiben hingewiesen wird !
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Wenn Deine Mutter sagt, den kenne ich nicht, ist das u.U. eine Falschaussage !
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ermitteln. Bei diesem recht hohen Verstoss kann man davon ausgehen, daß
sie bei Deiner Mutter und in der näherern Nachbarschaft vor der Tür stehen
und mal "ganz blöd" fragen, ob jemand diesen netten Herrn kennt .
Deine Mutter kann sich wieder auf Ihr Aussageverweigerungsrecht beziehen
und braucht nichts zu sagen.
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Es kann aber auch sein, daß überhaupt nix passiert (z.B. wenn die Beamten
vor Ort relativ viel um die Ohren haben ), dann haste Glück gehabt und
es kommt eine Einstellung des Verfahrens.
Ein Versuch ist es allemal Wert - denn Ihr nutzt nur das euch zustehende
Recht und macht damit nichts falsches !
greetz Gerd
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Schalker ist das Größte was ein Mensch in diesem Leben werden kann.
(Unseren Traum habt ihr uns genommen – unseren Stolz erreicht ihr NIE !)
Mensch Gerd,
das Aussageverweigerungsrecht haste doch nur bei Dir selbst und bei einem ganz bestimmten Personenkreis ..... wenn man sich also ausdrücklich auf dieses Recht bezieht und damit klarmacht, dass man den Täter kennt, ist der Kreis der "Berechtigten" doch schon ziemlich eng. Die Grünen checken dann die fraglichen Bilder des Einwohnermelderegisters und das war's.
Die Chance, dass Fahrer und Halter nicht identisch sein können und das Gesicht auch noch etwas verdeckt ist, hat man nicht soo häufig.
@ "Einfach Zugeben": Ist ja sehr löblich, aber beim nächsten Verstoß könnte der Schein bereits zwei Monate futsch sein ... das sieht mancher Arbeitgeber gar nicht gerne ....
Bereuen sollte man natürlich schon.
Grüße vom Willy
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