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User seit 21.11.2004
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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User seit 30.07.2005
| Geschrieben am 08.08.2005 um 23:57 Uhr  
| Hallo Tom
ich stelle mir gerade vor wie das passieren konnte!!!!!!!!!!!!
Du hast so intensiv Deinem säuselnden Supersprint gelauscht, daß Du Tag, Zeit, Jahr, Temperatur, Geschwindigkeit, einfach Alles um Dich herum vergessen hast.
Dann der grauenhafte Blitz, der Dich jäh in die Realität zurückgebracht hat.
Na ja, wie heißt es so schön? wer den Schaden hat......
Nimm's nicht so schwer. Ich drücke Dir die Daumen, daß es ein gutes Ende nimmt.
--
Gruß Elke
Agathe, der Bernstein mit sechs Steinen und 320 Carat | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkönig
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User seit 17.07.2004
| Geschrieben am 09.08.2005 um 00:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Escape99 am 09.08.2005 um 01:08 Uhr ]
@ Agathe aka "Elke"
Nee, so war's dieses Mal nicht. Wollte an dem Tag meine Küche abholen und hatte einen vorzeitigen Feierabend vereinbart, aber es kam wie es kommen musste: Kunde drohte mit Arbeit! => Extreme Zeitnot und Hektik, damit ich den Mietwagen noch pünktlich abholen kann => zu schnell unterwegs und zack...
Tja, ärgerlich, aber ich bin ja selbst dran Schuld.
@ Frankman
Laut der Aussage meines RA's läuft für mich die Verjährungsfrist weiter, da ich ja als Fahrer nicht ermittelt worden bin und meine Mutter auch nur als Zeuge angehört worden ist. Die Tat wurde am 05.07. begangen und ab da läuft die Frist, d.h. sie müssten mir persönlich den Bussgeldbescheid bis zum 05.10./24 Uhr zustellen, danach hätte ich gut
So hat's mir mein RA erklärt. Zum Glück ein Bandkollege und daher unentgeltlich...
Warten wir's ab...
@ all
Danke für Euer Mitgefühl, aber ich bin da wirklich nicht stolz drauf. Klar, ich bin meist recht flott unterwegs und 20 km über Limit sind immer drin, aber was mich an dem Tag geritten hat... Es handelt sich allerdings um eine breite und lange Strasse die zum zügigen Fahren animiert.
Na ja, ab 11.09. habe ich erstmal 3 Wochen Urlaub und von daher werd' ich versuchen (wenn's denns ein muss, denke bis dahin weiss ich Bescheid) es dahin zu legen und als Ersttäter darf ich den Termin der Führerscheinlosen Zeit innerhalb 4 Monaten selbst bestimmen...
Zur allgemeinen Info:
Laut http://www.bussgeldkataloge.de darf ich mit 1 Monat Fahrverbot rechnen und schlanken 4 Punkten in Flensburg sowie ein Bussgeld von um die 150 Euronen nebst aller Gebühren.
--
Grüße aus Deutschlands Toskana
Tom
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.08.2005 um 07:52 Uhr  
| Die sog. Verfolgungsverjährung wird durch zahlreiche Handlungen der Behörde unterbrochen, nicht nur durch Versendung des Anhörungsbogens oder Erlaß eines Bußgeldbescheids, § 33 OWiG. Schau einfach mal unter
http://www.dejure.org
nach und gebe § 33 OWiG ein. Dort kannst Du den Gesetzestext nachlesen.
Größere Chancen davon zukommen hast Du, wenn Du auf dem Radarfoto nicht deutlich zu identifizieren bist, was in der Praxis garnicht so selten vorkommt. Eine Akteneinsicht über Deinen Anwalt wirds abklären.
Gruß
Elmer
--
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Schreiberlevel: Forenprofessor
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User seit 01.01.2008
| Geschrieben am 09.08.2005 um 08:08 Uhr  
| Moin Tom,
da hilft nur die spontane Umstellung auf eine schicke Kurzhaarfrisur und die Aussage 'das Mädel auf dem Foto erkenne ich nicht'.
Ernsthaft: auf der Suche nach dem Fahrer gehen die Herren in grün-weiss auch gerne in der Nachbarschaft der Halteradresse auf Drückertour und fragen mal Frau Schmidt von nebenan, ob sie den Fahrer erkennt. Blöd isses dann, wenn Frau Schmidt mit 'Datt is doch die Else ihr Horst!' antwortet.
(Namen frei erfunden und durch Realnamen ersetzbar).
Besteht da Gefahr der Wiederekennung durch Anwohner rund um die Wohnanschrift Deiner Mama? Als Gegenmassnahme am besten mal die Nachbarn von gegenüber entsprechend 'impfen' - und hoffen, dass der Trachtenverein grün-weiss Ludwigshafen keine Internetforen scannt.
Gruß
Micha | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 09.08.2005 um 08:15 Uhr  
| Moin Tom
Hatte in 2004 einen ähnlichen Fall...schaue mal nach meinem Text den ich aufgrund des Anhörungsbogen geschrieben habe.
Möglich das er hilft...bei mir hat es funktioniert.
Gruß Andreas
--
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Schreiberlevel: Forenprofessor
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User seit 01.01.2008
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 09.08.2005 um 08:40 Uhr  
| Moin Micha
"Muss" nicht...."kann"
Meinen Erfahrungen nach sollte man sich aber dazu äussern...gerade wenn die Sachlage nicht eindeutig ist hilft es schon entsprechende Sätze zu schreiben um die Sachbearbeiterin "milde" zu stimmen.
Meines Wissens nach liegt es ja dann an ihr, inwieweit der Fall weiter verfolgt wird
Gruß Andreas
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.08.2005 um 08:48 Uhr  
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Graf Zahl schrieb:
Meines Wissens nach liegt es ja dann an ihr, inwieweit der Fall weiter verfolgt wird
Stimmt genau, im Gegensatz zu den Strafverfolgungsbehörden (StA und Polizei) liegt die Verfolgung von OWis im "pflichtgemäßen Ermessen" der Behörde, sie kann das Verfahren bis zur Abgabe an das Gericht (nach erfolgtem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid) jederzeit einstellen, § 47 I OWiG. Die Betonung liegt aber auf "kann", d.h., man ist sehr von der Tagesform und dem guten Willen des Sachbearbeiters abhängig. Ohne irgendeine Begründung wird jedoch sicherlich kein Sachbearbeiter den Vorgang einstellen, ansonsten hätte er den Vorfall schon zuvor zu den Akten gelegt und überhaupt nicht erst den Anhörungsbogen versandt.
Gruß
Elmer
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User seit 13.04.2003
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