[ Beitrag wurde zuletzt editiert von GE-RD 350 am 09.07.2005 um 23:28 Uhr ]
Hi,
einzige Auswirkungen sind die Signaltöne sowie die aktive Innenraum-
überwachung (sofern vorhanden) auch bei geöffnetem Dach.
Da diese Einstellung sich nur auf das EDW-Steuergerät bezieht, gibt es keine
Änderungen z.B. im Comand. DVD-Freischaltung etc. bleibt also unangetastet...
greetz Gerd
--
Schalker ist das Größte was ein Mensch in diesem Leben werden kann.
(Unseren Traum habt ihr uns genommen – unseren Stolz erreicht ihr NIE !)
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von spaltex am 07.05.2005 um 10:38 Uhr ]</font>
Ist definitv nicht erlaubt. Glaube aber kaum das man dafür belangt wird - wer weiss schon das es verboten ist?
In diesem unserem Lande ist soviel nicht erlaubt da glaube ich nicht daran das man wegen eines akustischen Schliesssignals einen Rüffel kriegt....
--
spaltex
Habe meinen DC-Dealer auf die Möglichkeit angesprochen die Innenraumüberwachung auch bei offenem Dach, wo sie meiner Meinung nach sinnvoll ist, freizuschalten. Keine Chance da die Innenraumüberwachung laut Aussage DC so empfindlich reagieren soll das eine Fliege, ein Blatt den Alarm auslösen kann. Habe sie abbestellt. Parallel sagte mir mein Bruder das zumindest in NS ein Fehlalarm nette 112 Euro kostet.
"...achso Sie können das Auto absetzen - na dann kostet es Sie ja nichts!"
also meine ist nicht so empfindlich habe es schon getestet und ich kann mir nicht vorstellen das jede Anlage anders eingestellt ist bzw das dieses manuell gemacht wird.Es besteht ja auch die Möglichkeit die Innenraumab. zu deaktivieren wenn das Dach offen ist z.B. wenn viele Bäume in der nähe sind wegen Blätter. Sie schaltet sich dann automatisch wieder scharf wenn du den Wagen ent. und wieder verriegelst
Dank an Euch für die schnellen Antworten! Werde mal die Empfindlichkeit meiner
Alarmanlage testen und mich dann entscheiden. Vor allem, die "Chirp"-Funktion
würde mich reizen, da ich für mein Empfinden sehr schlecht die Blinker beim
Schließen den Autos sehen kann.