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Klatsch und Tratsch » » Thema: Verwarnung wegen Brabussportauspuff |
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
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User seit 22.08.2003
| Geschrieben am 28.03.2005 um 20:31 Uhr  
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mibo schrieb:
...Wenn der Auspuff eingetragen ist, kann er nicht illegal sein...
@mibo: Sorry, stimmt so aber nicht ganz (Wenn dir z.B. ein befreundeter TÜV-Prüfer einen gefallen tut, indem er dir ein nicht zulassungsfähiges Teil einträgt, dann wäre das nicht legal und kann demnach auch beanstandet werden.)! Ist hier zwar nicht der Fall, aber aber auch eingetragenes kann illegal sein...
VG, Alex | Antworten
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| Geschrieben am 28.03.2005 um 20:38 Uhr  
| Hallo Rudy.
Aus deinem letzten Beitrag habe ich gelesen, dass du mit "grünen Männchen" die Polizisten meinst.
Gegen deinen Bußgeldbescheid kannst du, wie es dir gesagt wurde, nur schriftlich bei der Zentralen Bußgeldstelle Einspruch einlegen. Hier würde ich ganz deutlich darauf hinweisen, dass lediglich dein Abbiegelicht an war. Außerdem würde ich eine Kopie des eingetragenen Auspuffes anhängen.
Diesen Einspruch bekommt im Anschluss der Polizeibeamte, welcher dir den Bußgeldbescheid ausgefüllt hat. Wenn er immernoch der gleichen Meinung ist, kannst du wieder Einspruch einlegen. Nun geht das ganze vor Gericht. Da du immernoch das gleiche behauptest, wird die Sitzung vertagt und ein unabhängiger Gutachter befragt. Je nachdem, wie dieser dann entscheidet, wirst du von deinem Bußgeld (plus Auslagen und Gebühren) freigesprochen, oder du musst dien Bußgeld und die Gerichtskosten bezahlen.
Da ich deinen Auspuff und die Eintragung nicht kenne, kann ich dazu nichts sagen. Ich persönlich würde aber Einspruch einlegen.
Warum hast du dich denn vor Ort nicht zum Vorwurf geäußert? Er hat dich doch sicherlich angehört?
mfgANDY
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
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User seit 22.08.2003
| Geschrieben am 28.03.2005 um 20:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von axk0815 am 28.03.2005 um 20:59 Uhr ]
SLK-Andy schrieb:
...Diesen Einspruch bekommt im Anschluss der Polizeibeamte, welcher dir den Bußgeldbescheid ausgefüllt hat. Wenn er immernoch der gleichen Meinung ist, kannst du wieder Einspruch einlegen. Nun geht das ganze vor Gericht...
@Andy: Verbessere dich nur ungern, aber sobald ein eingelegter Einspruch seitens des Polizisten als gesichert begründet ist, wird die komplette Akte direkt an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet und von dort ein Verhandlungstermin festgesetzt. Der Einspruch muss logischerweise nur einmal vorgebracht werden.
Das einzige, was der Betroffene dann wieder machen kann, ist den Einspruch zurück zu nehmen. Oder auf einen gut gelaunten Vorsitzenden hoffen...
VG, Alex | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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User seit 21.03.2004
| Geschrieben am 29.03.2005 um 02:08 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von marcus013 am 29.03.2005 um 02:15 Uhr ]
...soweit ich weiß dürfte man dir nichts können, sofern alles eingetragen ist und nichts verändert wurde.
..außer du müßtest vorfahren und sie messen es..und er wäre wirklich zu laut!
dann wäre aber immernoch dir frage ob dann nicht brabus auf den vorwurf antworten sollte!
so fragen stellt man ber lieber nem anwalt..dafür gibts den rechtsschutz ja!
wirst du auch genaueres erfahren als hier.
mfg | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 29.03.2005 um 02:41 Uhr  
| @Andy,
ich habe mich sofort geäußert und das Abbiegelicht demonstriert,
doch er wollte nichts davon wissen,sagte ich solle es richtig einschalten.
Alleine seine Art und der Ton zeigt mir schon das er mich einfach
Schikanieren wollte.
Wenn du selber bei der Polizei bist,weißt Du ja wie das ist mit dem Strafzettel für`s nicht blinken oder?Man kann ihn ausstellen oder nicht, je nach laune!
Denn es gibt die Möglichkeit bei einer mündlichen Verwarnung bis hoch zum Verwarngeld.Wie das der einzelne Beamte macht bleibt ihm überlassen-stimmt doch oder ???
Mein Auspuff ist ordnungsgemäß beim Tüv eingetragen,original EG Genehmigung von Brabus liegt mir vor.
--
@@ Rudy @@
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User seit 15.02.2005
| Geschrieben am 29.03.2005 um 07:40 Uhr  
| Also
ich bin wegen so etwas mal bei der Polizeidienststelle vorstellig geworden.
Der diensthabende Frage mich, was mein anliegen sei. Ich meinte dann zu ihm: Ich möchte gerne zum Dienststellenleiter, wegen einer Anzeige.
Darauf er: Eine Anzeige können sie auch bei mir machen.
Ich dann: nee nee, ich möchte mich beschweren.
2 Minuten später war ich bei seinem Chef.
Diesem habe ich den Sachverhalt erklärt, mir Beweisen, die Du ja auch hast, und ihn gebeten, mit seinem Mitarbeiter noch mal in Ruhe über die Angelegenheit nachzudenken.
Und siehe da, es war möglich.
Bußgeld wurde erheblich gesenkt.
Also, versuch es einfach mal beim Chefe.
--
et es noch emmer jood jejange
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User seit 21.01.2004
| Geschrieben am 29.03.2005 um 09:37 Uhr  
| Hi Rudy.
Richtig. Der Beamte kann sich bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit selbst überlegen, ob und wie er dich verwarnt. Er hat sich wohl für die schriftliche Verwarnung mit Bußgeld (da über 35,-) entschieden.
Du hast geschrieben, dass du dich geäußert hast. Normalerweise füllt er ein Formular aus, auf welchem du auch unterschreiben kannst. Hier ist auch Platz, um deine Meinung nieder zu schreiben. Dies ist quasi dein erster Einspruch zur Verwarnung, wenn du den Verstoß nicht zugibtst. (wenn es so ist, wie du es oben beschrieben hast, gibts ja nichts zum zugeben)
Ob eine Beschwerde beim Dienststellenleiter sinnvoll ist, glaube ich nicht immer. In einer Großstadt z.B. wirst du nie mit einem Dienststellenleiter sprechen können. Wenn es wirklich unbegründet ist, würde ich es auf eine Verhandlung ankommen lassen. Ein Gutachter wird dann schon feststellen, dass du ein Abbiegelicht hast. Und der Auspuff ist auch kein Problem, wenn er dem Fabrikzustand entspricht und eingetragen (oder Gutachten) ist.
mfgANDY
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User seit 22.08.2003
| Geschrieben am 29.03.2005 um 10:09 Uhr  
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icecubes schrieb:
...bekam ich heute von der Bußgeldstelle ein Verwarngeld
Dazu kam noch ein weiteres Verwarngeld:
"sie verursachten mit Ihrem Auto zuviel Lärm...
@Rudy: Bevor man dir eigentlich einen vernünftigen Ratschlag geben kann, sollte man über den tatsächlich vorgeworfenen Tatbestand informiert sein. Für eine weitere Fallbeurteilung ist es deshalb unabdingbar, die im Bescheid aufgeführten Tatbestände zu wissen. Führ sie einmal kurz an und dann schau'n wir weiter...
By the way, hast du in vorliegendem Fall einen oder gleich (?!) mehrere Bescheide bekommen?? Konnte ich deinem Wortlaut nach nicht eindeutig rauslesen.
VG vom "grünen Männchen" Alex
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| Geschrieben am 29.03.2005 um 19:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von icecubes am 29.03.2005 um 19:55 Uhr ]
@ Alex /Andy
also folgendes ist aufgeführt:
1. Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm § 30 Abs.1,§ 49 StVO,§ 24 StVG;117 BKat
2.Sie bogen ab,ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen § 9 Abs.1,§ 49StVO; § 24 StVG; 29 BKat
3. Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer § 17 Abs.3, § 49 StVO; §24 StVG; 73 BKat
Jeweils mit 10 € Verwarngeld ausgelegt.
--
@@ Rudy @@
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