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Tipps und Technik R170 » » Thema: NEINNNNN!!!! Unfall Slk, Unfallgegner ist Schuld! |
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 14.03.2005 um 01:32 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Base am 14.03.2005 um 01:35 Uhr ]
wenn du gesehen hast, dass der andere wagen nicht gestoppt hat, hättest du nicht damit rechnen müssen, dass er ungebremmst in deine spur fährt ?
will damit nur sagen, manchmal ist es besser nichts gesehen zu haben.
ich hatte mal einen unfall, wo mir das nachher negativ ausgelegt wurde und ich eine mitschuld bekam, nur weil ich das andere kfz gesehen hatte.
ich hatte auch die polizei gerufen, für die war klar, dass die schuld beim anderen lag. nur hat der unfallgegner nachher protest gegen das bussgeld der polizei eingelegt und ich musste nocheinmal alle angaben bei der versicherung machen. dann haben die mir tatsächlich eine mitschuld gegeben, da ich nicht 100 % idiotensicher formuliert hatte. es war aber ein anderer unfallhergang als bei dir.
du kannst auch ein gutachten erstellen lassen und dir die kohle auszahlen lassen und dann selbst oder woanders günstiger reparieren lassen.
das habe ich schon öfters bei meinen alten bmw gemacht. das ist dein gutes recht.
gruss
BaSe
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2349
User seit 21.01.2004
| Geschrieben am 14.03.2005 um 05:20 Uhr  
| Was dein Unfallgegner zum Bußgeld sagt, kann dir eigentlich egal sein. Darum geht es gar nicht. Du hast lediglich noch etwas mit der Schadensregulierung zu tun. Bei ihm geht es den ganz normalen Weg im Bußgeldverfahren.
Die Versicherung von ihm wird dich wahrscheinlich in den nächsten Tagen anschreiben und eine Schilderung des Unfallhergangs verlangen. Dann machst du kurz eine Zeichnung von der Kreuzung und schilderst es aus deiner Sich: "Plötzlich war er da. So schnell konnte ich nicht...." Wie mein Vorredner schon sagte, manchmal ist es besser, wenn man nix gesehen hat. Sonst kommt die Versicherung mit: Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit.
Bei meinem Unfall hat es die Versicherung auch probiert. Haben mir einfach 30% vom Nutzungsausfall nicht überwiesen und mir bei einer eindeutigen Vorfahrtssache eine Teilschuld gegeben. Nach einem kleinen persönlichen Infogespräch mit der Sachbearbeiterin (beinhaltete auch eine kleine Belehrung hinsichtlich der StVO) entschuldigte sich diese bei mir und zwei Tage später hatte ich das Geld.
Also wenn so etwas auf dich zu kommt, nicht nachgeben. Wenn du Vorfahrt hast, gibts nichts zu diskutieren.
mfgANDY
--
!!! Grüße von http://www.slks.de !!!
Ich rase nicht, ich fliege nur tief !! | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 14.03.2005 um 07:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von dieter_d am 14.03.2005 um 07:28 Uhr ]
Mein Tipp:
Die ganze Abwicklung des Unfalls einem Anwalt überlassen! Nur so hast du eine realistische Chance, auch den Schadenersatz zu bekommen, der dir zusteht, ansonsten wird mit großer Wahrscheinlichkeit versucht werden, dich über den Tisch zu ziehen. Außerdem spart es dir Zeit, die ganze Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung nicht selbst abwickeln zu müssen.
Niemals den Gutachter der gegnerischen Verischerung akzeptieren!!! Der wird den zweifellos vorhandenen Spielraum in der Schadensbewertung ausnutzen, und zwar zu deinen Ungunsten. Selbst einen beauftragen, dies der gegnerischen Versicherung mitteilen (lassen), davon sind die zwar nicht begeistert, aber sie müssen zahlen.
Dein Fahrzeug wird ab sofort sehr schwer verkäuflich sein, sei es auch noch so gut repariert. Die Wertminderung in x% vom Unfallschaden ist ein Witz, real ist der Minderwert eines Unfallwagens bei Wiederverkauf ein Vielfaches davon, leider.
Also versuche zumindest bei der Schadensabwicklung das Maximum des dir zustehenden Betrages zu erzielen. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 78
User seit 21.12.2004
| Geschrieben am 14.03.2005 um 08:22 Uhr  
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Base schrieb:
du kannst auch ein gutachten erstellen lassen und dir die kohle auszahlen lassen und dann selbst oder woanders günstiger reparieren lassen.
Dabei sei erwähnt, daß die Versicherung in diesem Falle die Mehrwertsteuer vom Gesamtreparaturaufwand laut Gutachten abzieht. Du bekommst also 15% weniger ausbezahlt. Daran denken. | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 14.03.2005 um 08:57 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von scrumpy-jack am 14.03.2005 um 13:08 Uhr ]
Hallo!
Die Tips, Tricks und Kniffe hören sich ja alle ganz gut an. Jedoch, wie ist das rechtlich in L geregelt?
Bevor Du da in Hintertreffen gerätst, solltest Du mal jemanden fragen, der sich in Luxemburg mit Verkehrsrecht auskennt.
In diesem Sinne: viel Glück und demnächst bessere Fahrt!
--
Grüße aus BS
Michael | Antworten
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Beitrag von:
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Beiträge: 168
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Beitrag von:
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