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... ist OFFLINE
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 31.12.2004 um 08:26 Uhr  
| Moin...
Super Idee...
Noch besser wäre es den Laser hinter einer Leuchttafel (Hinweistafel) für die gefahrene Geschwindigkeit anzubringen
Dann kann man gleich selbst sehen wie schnell man war als die Ablichtung erfolgte
Gruß Andreas
--
...I can count-Greetz from Gifhorn Castle !
Ein besonders fieser Trick sind in den Sarg gestreute Sonnenblumenkerne oder Mohnsamen. Vampiren wird ein Zähltick nachgesagt [...]
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... ist OFFLINE
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User seit 09.05.2004
| Geschrieben am 31.12.2004 um 14:18 Uhr  
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dailyman schrieb:
Mich haben sie auch am 21. 10. geblitzt!
Am letzten Tag mit meinem alten 230er!!!
=========
Noch habe ich nichts davon gehört, soll doch nach 3 Monaten
verjährt sein!?
Hoffen und warten.
Ein frohes neues und sonniges Jahr 2005
wünscht euch allen
Fred
Ich habe gehört die Verjährungsfrist wurde von 3 Monaten auf 6 Monate verlängert?
MfG Thomas | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8176
User seit 17.07.2004
| Geschrieben am 31.12.2004 um 14:34 Uhr  
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Graf Zahl schrieb:
Moin...
Super Idee...
Noch besser wäre es den Laser hinter einer Leuchttafel (Hinweistafel) für die gefahrene Geschwindigkeit anzubringen
Dann kann man gleich selbst sehen wie schnell man war als die Ablichtung erfolgte
Gruß Andreas
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...I can count-Greetz from Gifhorn Castle !
Ein besonders fieser Trick sind in den Sarg gestreute Sonnenblumenkerne oder Mohnsamen. Vampiren wird ein Zähltick nachgesagt [...]
Noch besser wäre ein Bild von einem Radarwagen u. darin dann die echte Radaranlage verbauen.
--
Winterliche Roadstergrüße aus der Pfalz
Tom
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 31.12.2004 um 16:29 Uhr  
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Pralinomatic schrieb:
Ein Glück, mich hats schon lang nicht mehr erwischt!! Aber das mit der Verjährungsfrist auf ein halbes Jahr ist mir neu, wer weiss mehr?
Habe auch schon gesehen, dass manche Blitzis in Mülltonnen versteckt sind, echt gemein!
Hallo,
nach meinen kenntnissen: 3 Monate Verfolgungsfrist und 6 Monate Verjährungsfrist.
--
Udo mit Moni F.
Der Gedanke, etwas nicht zu riskieren, ängstigt mich zu Tode. (Kevin Costner)
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| Geschrieben am 31.12.2004 um 17:20 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von BucziR171 am 31.12.2004 um 17:21 Uhr ]
binnen sechs monaten muss die owianzeige zugestellt sein, sonst verjährt sie!
owianzeige= ordnungswidrigkeitenanzeige
früher waren es drei monate, doch die intelligenzbestien haben sich einfach mehrfach umgemeldet, so dass die post nicht zustellbar war und somit verjährte. jetzt 6 monate.
--
Matthias Buczkowski, Gelsenkirchen | Antworten
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