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Tipps und Technik R171 » » Thema: Zulassung im alten oder neuen Jahr |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 410
User seit 28.07.2004
| Geschrieben am 28.11.2004 um 23:09 Uhr  
|
jacna schrieb:
Hallo,
btw ... könnte sein, dass die Steuerbefreiung entfällt, wenn erst im neuen Jahr angemeldet wird.
Vielleicht weiss da jemand definitives.
Gruss
Jan
--
Hellas !
Hallo Jan,
bisher hat niemand Deine Frage beantwortet.
Würde mich aber auch interessieren, was es mit dem Wegfall der Steuerbefreiung ab 01.01.05 auf sich hat.
--
Gruß
Wolfgang
---------------------------
SLK 350 Fahrer ab September 2005 | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2212
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 29.11.2004 um 00:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von coco am 29.11.2004 um 00:55 Uhr ]
wolfgangklaus schrieb:
jacna schrieb:
Hallo,
btw ... könnte sein, dass die Steuerbefreiung entfällt, wenn erst im neuen Jahr angemeldet wird.
Vielleicht weiss da jemand definitives.
Gruss
Jan
--
Hellas !
Hallo Jan,
bisher hat niemand Deine Frage beantwortet.
Würde mich aber auch interessieren, was es mit dem Wegfall der Steuerbefreiung ab 01.01.05 auf sich hat.
--
Gruß
Wolfgang
---------------------------
SLK 350 Fahrer ab September 2005
Schaut mal hier - vielleicht hilft es:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage19672/KfZ-Steuer-fuer-PKW.pdf
(Ist ein Acrobat File / Seite 3 unten "Die Vergünstigungen / Absatz "Euro3 und Euro 4" - vorletzter Satz)
--
Grüsse
Matthias (Coco)
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 207
User seit 03.02.2004
| Geschrieben am 29.11.2004 um 13:12 Uhr  
| es gibt keine steuerbefreiung mehr, wenn man das auto im januar 2005 zulässt, lt. auskunft meines finanzamtes! ich glaube ich werde meinen - abholung hoffentlich am 1.12. / Torpass habe ich schon!!! - dann doch im dezember zulassen. das modelljahr ist eh 2005 und ich denke beim wiederverkauf kann man diesen einen monat plausibel erklären. versicherungstechnisch gibt es auch keinen unterschied - neuwagenregelung für 18 monate, egal ob zulassung 12/2004 oder 1/2005,
mfg
dina3009 | Antworten
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