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Tipps und Technik R171 » » Thema: Zulassung im alten oder neuen Jahr
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Forenobertertianer
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Beiträge: 207
User seit 03.02.2004
 Geschrieben am 25.11.2004 um 22:30 Uhr   
hallo, ich werde meinen 350er ende nächster woche in bremen abholen. dann haben wir ja schon dezember. meine überlegung ist wie folgt: abholung mit einem kurzzeitkennzeichen, dieses dann noch ca. 4 mal nachordern - kosten ca. für diese 4 mal 80 euronen - und das baby dann am 2.1.2005 anmelden. es geht mir hier eigentlich nur um den wiederverkaufswert. ich habe zwar ein modelljahr 05, aber ich denke eine zulassung in 12/04 wäre für einen wiederverkauf in ein paar jahren nicht so sinnvoll. was meint ihr, denn ich bin sicherlich nicht der einzigste hier im forum, der seinen neuen im dezamber bekommt.

mfg

dina3009 - nicht weiblich

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 25.11.2004 um 22:39 Uhr   
Hi,

ich würde es so machen, jep. Die meisten lassen sich durch den um Einen erhöhten Zähler doch verleiten.

--
Gruß Ozzy

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   Tomm

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Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
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 Geschrieben am 25.11.2004 um 22:55 Uhr   
Hi,

ich würde vorab aber mit der Versicherung klären ob auch für diese Zeit Vollkaskoschutz besteht.

Die meisten Versicherungen gewähren über die Doppelkarte nur Haftpflicht und der Kaskoschutz besteht erst wenn der Antrag zur Kraftfahrtversicherung bei der Versicherung eingegangen ist (im Zweifelfall schwer zu beweisen) bzw. wenn der Versicherungsschein geschrieben ist (das kann mitunter Wochen dauern).

Das ganze Thema betrifft nicht nur Kurzzulassungen sondern die Zulassung allgemein.

Ich habe mir damals ausdrucklich von meiner Versicherung schriftlich bestätigen lassen, dass der Vollkaskoschutz sofort besteht.

Nur so als Tipp.

Gruß

Thomas

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Beiträge: 207
User seit 03.02.2004
 Geschrieben am 25.11.2004 um 23:11 Uhr   
vielen dank für deinen tip, aber das mit dem schriftlich vereinbarten vollkaskoschutz immer ab sofort habe ich auch immer so in der vergangenheit gehandhabt.

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   schrom

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Beiträge: 234
User seit 12.02.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 25.11.2004 um 23:18 Uhr   
Meine Verkäuferin meinte auch wenn mein Neuer Ende Dezember kommt (was er dann jetzt eh nicht tut) würde sie ihn an meiner Stelle dann auch erst im neuen Jahr anmelden um die 2005 im Brief zu haben.

Ist halt wie im Supermarkt: 19,99 hört sich eben viel billiger an als 20, und 1/2005 klingt viel neuer als 12/2004.


--
Schrom
SLK 320 (verkauft)
SLK 55 AMG Q1/2005 (Wirft langsam seine Schatten voraus)

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   lennon



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Beiträge: 8861
User seit 26.09.2002

User fördert mbslk.de
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 Geschrieben am 26.11.2004 um 08:46 Uhr   
Hi,

bei den Kurzzeitkennzeichen musst Du aber auch beachten, dass Du nicht so ohne weiteres Deine Privatfahrten damit machen darfst:


Kurzzeitkennzeichen werden von den Zulassungsbehörden zur einmaligen Verwendung und für einen begrenzten Zeitraum ausgegeben. Kurzzeitkennzeichen werden meist zur Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort oder für Probefahrten benötigt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr benutzt werden.

Das Kurzzeitkennzeichen dient der einmaligen Verwendung für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten.

Der VN erhält von der Zulassungsbehörde nach Vorlage einer Deckungskarte ein Kennzeichen, das mit einem "Verfallsdatum" versehen ist. Nach dem Ablauf bleibt das Kennzeichen im Besitz des VN.

¡ Kurzzeitkennzeichen sind max. 5 Tage gültig

¡ Das "Verfallsdatum" wird auf das Kennzeichen geprägt

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/zulassungsfragen/kurzzeitkennzeichen/default.asp?ComponentID=4343&SourcePageID=9929%230&TL=2


ciao

Andy

--

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They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin
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   jacna

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Beiträge: 31
User seit 02.05.2004
 Geschrieben am 26.11.2004 um 09:53 Uhr   
Hallo,

btw ... könnte sein, dass die Steuerbefreiung entfällt, wenn erst im neuen Jahr angemeldet wird.
Vielleicht weiss da jemand definitives.

Gruss

Jan

--

Hellas !

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   Stonie

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Beiträge: 334
User seit 09.01.2004
 Geschrieben am 26.11.2004 um 10:36 Uhr   
Hi dina,

mach es wie ich, lass Dein Baby einfach im Dezember in der Garage stehen, und schau jeden Abend ob es auch schön warm hat !!!

Gruß

Michael

P.S. meiner kommt wohl in der 2. Dez Woche

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   Treiber

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Beiträge: 2511
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 26.11.2004 um 12:28 Uhr   
Hallo Dina,

habe ich auch schon einmal so gemacht. Ich habe Ihn aber stehenlassen und bin nur die ersten 5 Tage gefahren. Versicherungstechnisch gibt es da aber, wenn man mehrmals mit Kurzkennzeichen anmeldet, Dinge die zu beachten sind - sicherheitshalber mit Vers. zuerst besprechen. Kfm. gesehen steht dann 2005 im Brief und ist später sicherlich beim Verkauf hilfreich.

mfG
Franz-Josef

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   Michael314

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Beiträge: 326
User seit 15.08.2004
 Geschrieben am 28.11.2004 um 11:36 Uhr   
Hallo,
so mache ich es auch. Ich hätte meinen SLK schon diesen Monat bekommen können, hatte die
Bestellung aber für Januar 2005 zurückstellen lassen. Der Grund ist, daß bei mobile.de oder so
die Suche ja immer nur auf ganze Kalenderjahre einschränkbar ist. Viele werden dann wahrscheinlich später ab EZ 2005 suchen, d.h. man hätte gar keine Chance, zu argumentieren,
daß 12/2004 ja nur 1 Monat älter ist, weil es gar nicht zu einem Gespräch kommt.

Bei den Vertragswerkstätten dürfte der 1 Monat Differenz egal sein.

Hauptsache im Januar ist gutes Wetter!!!!!

Viele Grüße,
Michael


--
Always look on the bright side of life!

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