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User seit 03.02.2004
| Geschrieben am 25.11.2004 um 22:30 Uhr  
| hallo, ich werde meinen 350er ende nächster woche in bremen abholen. dann haben wir ja schon dezember. meine überlegung ist wie folgt: abholung mit einem kurzzeitkennzeichen, dieses dann noch ca. 4 mal nachordern - kosten ca. für diese 4 mal 80 euronen - und das baby dann am 2.1.2005 anmelden. es geht mir hier eigentlich nur um den wiederverkaufswert. ich habe zwar ein modelljahr 05, aber ich denke eine zulassung in 12/04 wäre für einen wiederverkauf in ein paar jahren nicht so sinnvoll. was meint ihr, denn ich bin sicherlich nicht der einzigste hier im forum, der seinen neuen im dezamber bekommt.
mfg
dina3009 - nicht weiblich | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoktor
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User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 25.11.2004 um 22:55 Uhr  
| Hi,
ich würde vorab aber mit der Versicherung klären ob auch für diese Zeit Vollkaskoschutz besteht.
Die meisten Versicherungen gewähren über die Doppelkarte nur Haftpflicht und der Kaskoschutz besteht erst wenn der Antrag zur Kraftfahrtversicherung bei der Versicherung eingegangen ist (im Zweifelfall schwer zu beweisen) bzw. wenn der Versicherungsschein geschrieben ist (das kann mitunter Wochen dauern).
Das ganze Thema betrifft nicht nur Kurzzulassungen sondern die Zulassung allgemein.
Ich habe mir damals ausdrucklich von meiner Versicherung schriftlich bestätigen lassen, dass der Vollkaskoschutz sofort besteht.
Nur so als Tipp.
Gruß
Thomas | Antworten
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
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User seit 03.02.2004
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 234
User seit 12.02.2004
| Geschrieben am 25.11.2004 um 23:18 Uhr  
| Meine Verkäuferin meinte auch wenn mein Neuer Ende Dezember kommt (was er dann jetzt eh nicht tut) würde sie ihn an meiner Stelle dann auch erst im neuen Jahr anmelden um die 2005 im Brief zu haben.
Ist halt wie im Supermarkt: 19,99 hört sich eben viel billiger an als 20, und 1/2005 klingt viel neuer als 12/2004.
--
Schrom
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SLK 55 AMG Q1/2005 (Wirft langsam seine Schatten voraus) | Antworten
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User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 26.11.2004 um 08:46 Uhr  
| Hi,
bei den Kurzzeitkennzeichen musst Du aber auch beachten, dass Du nicht so ohne weiteres Deine Privatfahrten damit machen darfst:
Kurzzeitkennzeichen werden von den Zulassungsbehörden zur einmaligen Verwendung und für einen begrenzten Zeitraum ausgegeben. Kurzzeitkennzeichen werden meist zur Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort oder für Probefahrten benötigt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr benutzt werden.
Das Kurzzeitkennzeichen dient der einmaligen Verwendung für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten.
Der VN erhält von der Zulassungsbehörde nach Vorlage einer Deckungskarte ein Kennzeichen, das mit einem "Verfallsdatum" versehen ist. Nach dem Ablauf bleibt das Kennzeichen im Besitz des VN.
¡ Kurzzeitkennzeichen sind max. 5 Tage gültig
¡ Das "Verfallsdatum" wird auf das Kennzeichen geprägt
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/zulassungsfragen/kurzzeitkennzeichen/default.asp?ComponentID=4343&SourcePageID=9929%230&TL=2
ciao
Andy
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They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 26.11.2004 um 12:28 Uhr  
| Hallo Dina,
habe ich auch schon einmal so gemacht. Ich habe Ihn aber stehenlassen und bin nur die ersten 5 Tage gefahren. Versicherungstechnisch gibt es da aber, wenn man mehrmals mit Kurzkennzeichen anmeldet, Dinge die zu beachten sind - sicherheitshalber mit Vers. zuerst besprechen. Kfm. gesehen steht dann 2005 im Brief und ist später sicherlich beim Verkauf hilfreich.
mfG
Franz-Josef | Antworten
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User seit 15.08.2004
| Geschrieben am 28.11.2004 um 11:36 Uhr  
| Hallo,
so mache ich es auch. Ich hätte meinen SLK schon diesen Monat bekommen können, hatte die
Bestellung aber für Januar 2005 zurückstellen lassen. Der Grund ist, daß bei mobile.de oder so
die Suche ja immer nur auf ganze Kalenderjahre einschränkbar ist. Viele werden dann wahrscheinlich später ab EZ 2005 suchen, d.h. man hätte gar keine Chance, zu argumentieren,
daß 12/2004 ja nur 1 Monat älter ist, weil es gar nicht zu einem Gespräch kommt.
Bei den Vertragswerkstätten dürfte der 1 Monat Differenz egal sein.
Hauptsache im Januar ist gutes Wetter!!!!!
Viele Grüße,
Michael
--
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