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Klatsch und Tratsch » » Thema: Parkrempler |
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... ist OFFLINE
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Schreiberlevel: Forenfürst
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5393
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 24.07.2023 um 20:39 Uhr  
| Solche Urteile gelten, da BGH, bis der BGH neu anders entscheidet.
Dazu ist mir nichts bekannt.
Aber egal, ich wäre sauer, wenn ich ohne Info dazu einen Wagen angedreht bekommen würde wo etwas „Größerer“ kaputt war.
Selbst den 1:1 Austausch einer Stoßstange am W211 hatte ich angegeben. Und das obwohl sonst absolut nichts anderes kaputt war, ein Originalteil verwendet wurde und bei MB repariert.
Wie gesagt, dass muss Jeder für sich selbst entscheiden was er für nicht anzeigepflichtig hält.
Gruß
Frank
--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10871
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 24.07.2023 um 23:50 Uhr  
| Moin,
die Gesetzlage im status quo ist leider so.
Ich persönlich halte einen Parkrempler - der auch teuer werden kann - nach wie vor für eine Nichtigkeit solange keine relevanten Teile getauscht oder gar gerichtet werden müssen.
Meinen älteren Sohn ist erst vor 14. Tagen jemand in das Heck gerauscht, Stoßstange hing etwas, diverse Kratzer und Schrammen. Eigendlich auch eine Nichtigkeit im Sinne des Schadens, Schadenshöhe laut Gutachten fast 4.500,-- Taler!
Als "Unfallwagen" würde ich das persönlich niemals betiteln, eine "befreundete Werkstatt" hat den ganzen Murks für gerade einmal 500,-- Tacken wieder ordentlich hinbekommen.
Ich selbst hatte bei einem großen, bekannten Autohaus in Hamburg vor vielen, vielen Jahren einen Golf gekauft - unfallfrei.
Später habe ich bemerkt dass die Spaltmaße bei dem rechten Rückfahrlicht irgendie komisch waren, da passte was nicht. Ich bin zu meinem VAG-Händler meines Vertrauens gefahren und habe nach der Historie gefragt: Drei vermerkte (!) Vorschäden die im "großen Autohaus" selbst repariert wurden. Das fing bei 1000,- Taler an und endete bei fast 6000,-- Ocken!
Hätte ich da nicht nachgeforscht dann wäre das ein fettes Unfallfahrzeug gewesen mit starker und schmerzlicher Wertminderung...
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 234
User seit 07.01.2016
| Geschrieben am 25.07.2023 um 09:59 Uhr  
| Hallo zusammen.
Bei meinem Sportcoupe ist einer mit einem Golf 2 hinten mit 60 drauf gerauscht. Golf hat Knick im Dach quasi Totalschaden. Bei meinem Sportcoupe war der Stoßfänger verkratzt und unten rum leicht verformt. Schaden war dann bei 22000. - Mark . Durch die abnehmbare Anhängerkupplung hat es dem Golf das Genick gebrochen. Jeder Außenstehende meinte neue Stoßstange und fertig. Erst der Blick in den Kofferraum offenbarte den wahren Schaden. Reserverad war ein " Ei"
Gruß Fuzy
--
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1828
User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 25.07.2023 um 11:28 Uhr  
|
S - FP 230 schrieb:
Wie gesagt, dass muss Jeder für sich selbst entscheiden was er für nicht anzeigepflichtig hält.
Etwa eine Grauzone im Gesetz?
Ich glaube das wird einem nach der Reparatur mitgeteilt.
Oder es steht im Schadensgutachten.
Wofür steht denn sonst die von der Versicherung ausgezahlte Summe an Wertverlust.
Mir selbst wurde nach dem Tausch eines Stoßfängers ( plus Lackieren) vorn und dem lackieren , ausbeulen des Kotflügels auf der Beifahrerseite ( Schadenshöhe 2500 Eu.) gesagt , das es ein Offenbarungspflichtiger Unfall sei.
Wertminderung lag hier bei 600 Euro (Golf 7)
Aber egal , wie hoch die von der Versicherung ausgezahlte Entschädigung war, ich habe mich in den meisten Fällen von solch einem Wagen hinterher getrennt.
SG
Werner
--
200 Kompressor Pre. FL. Brillantsilber Schwarzes Leder Italien Reimport. 192 PS und Originalzustand Bj. 99 / km. Stand 103000 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16799
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 25.07.2023 um 12:25 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 25.07.2023 um 12:41 Uhr ]
zermanik schrieb:
Mir selbst wurde nach dem Tausch eines Stoßfängers ( plus Lackieren) vorn und dem lackieren , ausbeulen des Kotflügels auf der Beifahrerseite ( Schadenshöhe 2500 Eu.) gesagt , das es ein Offenbarungspflichtiger Unfall sei.
Wertminderung lag hier bei 600 Euro (Golf 7)
Aber egal , wie hoch die von der Versicherung ausgezahlte Entschädigung war, ich habe mich in den meisten Fällen von solch einem Wagen hinterher getrennt.
Werner, das ist doch jetzt nicht dein Ernst, dass du dich wegen eines ausgebeulten Kotflügels von einem Golf7 trennen würdest?
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5393
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 25.07.2023 um 12:34 Uhr  
| Hallo Werner,
eine Lücke, ja wenn Du so willst.
Für den Einen ist ein Kratzer im Lack ein Disaster, der Andere akzeptiert einen Sach und fachgerecht, in der Fachwerkstatt gemachten, Austausch z.B. eines Kotflügels.
Schaue Dir das Prädikat scheckheftgepflegt an! „Nur“ Hinterhofwerkstatt, obwohl fachlich ohne Fehl und Tadel und ggf. besser als MB, ist beim Verkauf nicht förderlich. Auch da ist die persönliche Einschätzung und Einstellung gefragt.
Auch eine monetäre Grenze wäre tödlich.
Schau mal die Werkstattkosten an. Die explodieren und für € 1.000 kriegt man heute nichts mehr! Und eine regelmäßige Anpassung erfolgt nie! Damit würde der akzeptable Schaden immer kleiner!
Und seklbst ein einfacher Parkrempler mit kleinen Kratzspuren hat an unterschiedlichen Lacken ganz unterschiedliche Auswirkungen.
Denke an das berüchtigte Silber, eine Designo-Lackierung oder gar an Mattlack!
Die Folgen eines kleinen Remplers können da völlig unterschiedlich sein. Von mit Smartrepair völlig unsichtbar bis im Extremfall Komplettlackierung um wirklich nichts zu sehen und um sicher zu sein.
Gruß
Frank
--
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 391
User seit 17.10.2022
| Geschrieben am 25.07.2023 um 12:50 Uhr  
|
Servus miteinander,
kurzes Update;
Ich war heute beim Gutachter, er hat das Auto auf die Bühne gestellt und aus allen möglichen Winkeln fotografiert. Auch die ganzen Umbauten/Anbauten hat er aufgenommen . Ebenso eine Achsvermessung empfohlen.
Sogar wie gepflegt der SLK ist, war ein Kriterium, er meinte nur "könnte ein mittlerer 4 stelliger Betrag werden" .
Was mich wunderte, war die Empfehlung von Anfang an einen Rechtsanwalt hinzu zu nehmen. Aussage hierzu, die meisten VS würden Abzüge machen und wenn der Anwalt von Anfang an dabei wäre, würde es besser sein ( Ich denke da eher an na, ja,....Geldmacherrei).
Gut ist, das der Gutachter alles macht, d.h. Versicherung melden usw.....
Bin gespannt.
VG
Anton
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 25.07.2023 um 13:24 Uhr  
| Mal erwischt du einen guten und mal nicht.
Die letzten beiden Gutachter die mir die gegnerische Versicherung geschickt hat waren tatsächlich sehr Fair.
Hatte nichts zu meckern.
Hatte aber auch schon ganz anders.
Damals war mir ein Nachbar beim ausparken in den linken Kotflügel meines XR4i gefahren.
Ford typisch ist der geschweißt.
Gegnerischer Gutachten schrieb 161 DM auf.
Und das war kein Kratzer sondern richtig verknittert.
Kostenvoranschlag von Ford..1260 DM.
Anwalt hat geregelt.
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